Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates will die Blockierung bei der Förderung der erneuerbaren Stromproduktion aufheben und die KEV-Warteliste abbauen. Mit einer parlamentarischen Initiative will sie eine rasche Entspannung der Situation herbeiführen. Zudem sollen Entlastungen für Grossverbraucher vorgesehen werden.
Zu viele Projekte für die Ökostromproduktion, welche die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für Strom aus erneuerbaren Energien beanspruchen, befinden sich auf der Warteliste. Mit dem heutigen System kann die Warteliste nach 2013 nicht mehr merklich verkürzt werden. Weil die Kommission dieser Situation abhelfen will, hat sie sich mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen für eine Änderung des Energiegesetzes ausgesprochen, mit welcher der Zuschlag zur Finanzierung der KEV erhöht werden soll, um die Warteliste zu verkürzen.
Gleichzeitig sieht die Revision Erleichterungen für energieintensive Betriebe vor. Die Kommission ist mehrheitlich der Auffassung, diese Änderungen müssten rasch vorgenommen werden, da die Problemstellung schon länger bekannt sei und die Kontinuität der förderlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau der Ökostromproduktion gesichert werden müsse. Gewisse Kommissionsmitglieder wünschten eine umfassendere Reform des KEV-Systems; andere wollten die künftige Energiestrategie des Bundesrates abwarten und sprachen sich deshalb gegen punktuelle Änderungen aus.
Die Kommission hat bei der Vorlage zur Revision des Raumplanungsgesetzes (10.019) die Differenzbereinigung abgeschlossen. Sie unterstützt mehrheitlich die neue vom Ständerat beschlossene Regelung für den Mehrwertausgleich, die flexibler ist als die vom ihm ursprünglich vorgesehene. Eine Minderheit spricht sich für eine noch flexiblere Regelung aus und will namentlich keinen Mindestabgabesatz vorschreiben; eine zweite Minderheit will am geltenden Recht festhalten. Auch bei der neuen Regelung für Solaranlagen folgt die Kommission weitgehend dem Ständerat (22 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen). In ihren Augen sollten Solaranlagen in Bau- und Landwirtschaftszonen keiner Bewilligungspflicht bedürfen, wenn sie auf Dächern genügend angepasst sind.
Quelle: UVEK
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