Mittwoch, 25. Januar 2023

Gebäudepark: Schlüssel zur Energiewende

Der Schweizer Gebäudepark verbraucht jährlich rund 100 Terawattstunden (TWh) Energie – dies entspricht 45% des schweizerischen Gesamtenergieverbrauchs. Alleine durch die Umsetzung von Energieeffizienzmassnahmen kann dieser Verbrauch um 50 TWh reduziert werden. Die Fachgruppe Gebäude der aeesuisse zeigt auf, wie dieses brachliegende Potenzial erschlossen werden kann, die CO2-Emissionen im Gebäudebereich eliminiert und die Gebäude zu Kraftwerken werden


Der Gebäudepark ist ein zentraler Schlüssel zur Realisierung der Energiewende. Mit der Publikation «Plusenergie & Klimaneutral: Politische Massnahmen für den nachhaltigen Betrieb des Schweizer Gebäudeparks» zeigt die Fachgruppe Gebäude der aeesuisse auf, wie der Energieverbrauch der Gebäude halbiert, die CO2-Emissionen im Gebäudebereich auf null gesenkt werden und die Gebäude einen wichtigen Beitrag zur Energieversorgung der Schweiz leisten können.

Im Bereich der Energieeffizienz weisen insbesondere ältere Gebäude ein beeindruckendes Potenzial auf, das mit einer Kombination verschiedener Massnahmen, erschlossen werden kann. Berechnungen des Bundes zeigen, dass der Energieverbrauch des Schweizerischen Gebäudeparks von 100 TWh auf rund 50 TWh pro Jahr halbiert werden kann. Weiter ist der Gebäudepark aktuell noch für rund einen Viertel der jährlichen Treibhausgasemissionen verantwortlich. Durch die komplette Dekarbonisierung der Wärmeversorgung mit klimaneutralen Wärmenetzen, Wärmepumpen, Biomassefeuerungen und Solarenergie, kann der CO2-Ausstoss der Gebäude bis 2050 auf null gesenkt werden. Weiter zeigt die Broschüre der Fachgruppe Gebäude auf, wie mit dem Gebäudepark in der Schweiz jährlich bis zu 70 TWh Solarenergie gewonnen werden kann.  

Politik ist gefordert: Zur Realisierung des enormen Potenzials des Gebäudeparks braucht es einerseits die Gebäudeeigentümerschaft und die Wirtschaft. Andererseits ist auch die Politik gefordert. «Der Gebäudepark ist ein zentraler Schlüssel zur Realisierung der Energiewende. Mit unserer neu konstituierten Fachgruppe Gebäude und der aktuell lancierten Broschüre leisten wir einen Beitrag, damit das wichtige und beachtliche Potenzial im Gebäudebereich angegangen wird – auch politisch», sagt Stefan Batzli, Geschäftsleiter des Wirtschaftsdachverbands aeesuisse. 

^^^ Nach obenBroschüre herunterladen

Donnerstag, 19. Januar 2023

Auch Wärmeversorgung soll CO2-frei werden

Die Wärmeversorgung der Schweiz soll bis 2050 CO2-neutral werden. Mit der «Wärmestrategie 2050» zeigt das Bundesamt für Energie (BFE), mit welchen Massnahmen dieses Ziel erreicht werden kann.

Der Wärmebereich macht heute rund 50% des Energieverbrauchs der Schweiz aus und verursacht mehr als 35% der CO2-Emissionen. Um das Netto-Null Emissionsziel zu erreichen, muss der Wärmebedarf (Heizung und Warmwasseraufbereitung in Gebäuden und Prozesswärme in der Industrie) bis 2050 vollständig mit erneuerbaren Energien und CO2-frei gedeckt werden.

Die Wärmestrategie 2050 lehnt sich an die Energieperspektiven 2050+ des BFE an, die verschiedene Netto-Null Szenarien untersucht haben. Um das Klimaziel zu erreichen, braucht es sowohl die Umstellung von fossilen auf erneuerbare Energieträger als auch eine Senkung des Verbrauchs: 2050 soll der Energieverbrauch im Wärmebereich um rund 30% tiefer liegen als im Jahr 2020.

Zum Entwurf der Wärmestrategie 2050 wurden rund 60 Organisationen konsultiert (Gemeinden, Kantone, Energieunternehmen, Baubranche, Wirtschaftsverbände, Bildungsorganisationen, Umweltverbände, etc.). Rund 70% der Befragten halten die Wärmestrategie für realistisch oder eher realistisch. Die Rückmeldungen wurden in der Schlussversion der Wärmestrategie 2050 berücksichtigt.

Das Strategiepapier beschreibt in einem Zielbild 2050 (siehe Beilage) und in Textform die jeweiligen Massnahmen für insgesamt 10 Themenbereiche: Gebäudeeffizienz; Heizungssysteme; Prozesswärme: Thermische Netze; Thermische Energiespeicher; Elektrifizierung; Erneuerbare Gase und synthetische Brennstoffe; Bund, Kantone und Gemeinden; Gesetzgebung; Fachkräfte.

Die Wärmestrategie 2050 soll als Leitfaden für die Weiterentwicklung von Massnahmen zur Dekarbonisierung des Schweizer Energieversorgungssystems insbesondere im Wärmebereich dienen. Mit den heute geltenden politischen Massnahmen kann das Netto-Null Ziel bis 2050 nicht erreicht werden. Aufgegleist sind bereits verschiedene neue Massnahmen, die derzeit im Parlament diskutiert werden oder bereits zur Umsetzung bereit sind. Mit der Revision des CO2-Gesetzes und dem indirekten Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative wird insbesondere der Umstieg von fossilen auf erneuerbare Heizsysteme unterstützt. Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, die Projektliste des runden Tisches Wasserkraft und die vom Parlament im Herbst 2022 in Kraft gesetzte Solar-Offensive fördern die Energieeffizienz und den Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion. Weiter haben das UVEK, die kantonale Energiedirektorenkonferenz, der Schweizerische Städteverband und der Schweizerische Gemeindeverband im August 2022 die Charta zur Beschleunigung des Ausbaus thermischer Netze unterzeichnet und entsprechende gemeinsame Umsetzungsarbeiten aufgenommen. Zudem erarbeitet das BFE derzeit in Austausch mit der Branche eine Wasserstoffstrategie.


Adresse für Rückfragen

Marianne Zünd, Leiterin Medien und Politik BFE
058 462 56 75, marianne.zuend@bfe.admin.ch


Herausgeber

Bundesamt für Energie
http://www.bfe.admin.ch

^^^ Nach oben

 

Mittwoch, 18. Januar 2023

SES fordert: Am Klima-Abkommen festhalten!

Der Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative stärkt die Energieunabhängigkeit der Schweiz, fördert den Klimaschutz, innovative Firmen und die erneuerbaren Energien. Alle Parteien ausser der SVP haben sich im Parlament für diese Ziele ausgesprochen. Nun stellt sie sich mit dem Referendum quer zu den Verpflichtungen und ureigenen Interessen der Schweiz.

Das vom Parlament als Alternative zur Gletscher-Initiative erarbeitete Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und Energiesicherheit (KlG) hilft der Schweiz, ihren Beitrag zu den weltweiten Klimazielen zu leisten. Durch verbindliche Reduktionsziele weist das Gesetz den Weg zu netto Null Treibhausgasemissionen gemäss dem Pariser Klimaabkommen. Ausserdem enthält es dringend notwendige Massnahmen zur Senkung der Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor und in Unternehmen.

Die Abkehr von fossilen Energieträgern ist eine Chance für die Schweiz. Das Impulsprogramm für den Heizungsersatz reduziert beispielsweise die Abhängigkeit von Importen aus zweifelhaften Regimes. Erneuerbare Alternativen zu fossilen Heizungen senken den Energieverbrauch und können mit inländisch produziertem Strom betrieben werden. Dies stärkt die lokale Wertschöpfung und sorgt für eine sichere Energieversorgung mit stabilen Preisen.

Abstimmung als Chance für klare Klimaziele: Die SVP hat angekündigt, morgen Donnerstag das Referendum gegen das KlG, bzw. den indirekten Gegenvorschlag des Parlaments zur Gletscher-Initiative einzureichen. Einmal mehr stellt sie sich als einzige Partei quer und versucht eine zukunftsgerichtete Energie- und Klimapolitik zu verhindern. Dies ist angesichts der sichtbaren Auswirkungen der sich häufenden Wetterextreme auf beispielsweise den Wintertourismus, die Landwirtschaft oder die Artenvielfalt verantwortungslos.

Die Schweizerische Energie-Stiftung setzt sich seit fast 50 Jahren für eine nachhaltige und sichere Energieversorgung in der Schweiz ein und wird sich auch in diesem Abstimmungskampf engagieren. Léonore Hälg, Leiterin des Fachbereichs Erneuerbare Energien & Klima, meint dazu: «Die Schweizer Stimmbevölkerung hat nun die Chance, den eingeschlagenen Weg zu einer klimafreundlichen Schweiz zu bestätigen. Davon werden Natur, Wirtschaft und die Bevölkerung profitieren.»


Weitere Informationen
Léonore Hälg, Leiterin Fachbereich erneuerbare Energien & Klima

Quelle: Schweizerische Energie Stiftung SES

^^^ Nach oben



Donnerstag, 12. Januar 2023

Auf dem Weg zur Solarstrom-Autarkie

 

Im Sommer 2022 wurde in Lugaggia, einem kleinen Dorf unweit von Lugano, ein wegweisendes dreijähriges Pilotprojekt abgeschlossen. Es wies erfolgreich nach, dass ein intelligent vernetzter und gesteuerter Zusammenschluss von Stromverbrauchern und Solarstromproduzenten den Eigenversorgungsgrad markant erhöhen kann. Hinter diesem sonnigen Zusammenschluss, der Lugaggia Innovation Community. Das Projekt ist eines der siegreichen des diesjährigen Prix Watt d'Or (siehe Solarmedia vom 12.1.22).

^^^ Nach oben

Herausragende Projekte zu Erneuerbaren Energien

Am Abend des 12. Januar 2023, verleiht das Bundesamt für Energie zum sechszehnten Mal den renommierten Schweizer Energiepreis Watt d'Or.  Die Watt d’Or Trophäe – eine Schneekugel – wird den Gewinner/innen von der prominenten Jury unter dem Vorsitz von Nationalrätin Susanne Vincenz-Stauffacher im Kongresszentrum Kursaal in Bern überreicht. Dabei sein werden hunderte Vertreterinnen und Vertreter der schweizerischen Energieszene.

 Live-Stream am Donnerstag 12. Januar 2023 ab 16:20 Uhr: www.wattdor.ch

Innovative Schweizer Unternehmen und Hochschulen setzen die Energiezukunft bereits heute erfolgreich und mutig in die Praxis um. Zu ihren Ehren hat das Bundesamt für Energie den Watt d'Or geschaffen, das Gütesiegel für Energieexzellenz. 2007 wurde der Watt d'Or zum ersten Mal verliehen. Sein Ziel ist es, aussergewöhnliche Leistungen im Energiebereich bekannt zu machen. Sie sollen Wirtschaft, Politik und die breite Öffentlichkeit motivieren, die Vorteile innovativer Energietechnologien für sich zu entdecken.

Der Watt d'Or ist nicht dotiert, es werden also keine Preisgelder ausgeschüttet. 39 Bewerbungen wurden bis Mitte Juli 2022 für den Watt d'Or 2023 eingereicht und von einem Expertenteam evaluiert. Für die Endrunde nominiert wurden schliesslich 17 Beiträge. Daraus hat die Jury unter dem Vorsitz von Jurypräsidentin Susanne Vincenz-Stauffacher die Siegerprojekte in den vier Watt d'Or-Kategorien gekürt. In diesem Jahr gibt es zwei Gewinner in der Kategorie Energietechnologien sowie zusätzlich einen Spezialpreis der Jury.

Gewinner des Watt d'Or 2023

Kategorie Energietechnologien

Sonnige und smarte Community: Im Sommer 2022 wurde in Lugaggia, einem kleinen Dorf unweit von Lugano, ein wegweisendes dreijähriges Pilotprojekt abgeschlossen. Es wies erfolgreich nach, dass ein intelligent vernetzter und gesteuerter Zusammenschluss von Stromverbrauchern und Solarstromproduzenten den Eigenversorgungsgrad markant erhöhen kann. Hinter diesem sonnigen Zusammenschluss, der Lugaggia Innovation Community, stecken der regionale Verteilnetzbetreiber Azienda Elettrica di Massagno AEM (Massagno, TI), die Fachhochschule Südschweiz SUPSI (Manno, TI), die Unternehmen Hive Power SA (Manno, TI) und Optimatik AG (Teufen, AR), sowie Landis & Gyr (Cham, ZG). Ihnen gelang es, den Kindergarten von Lugaggia, 18 Wohngebäude, 10 Wärmepumpen, 6 Elektroboiler, eine 60 kWh Quartierbatterie und sechs Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 70 kW so zu vernetzen, dass 94 Prozent des nicht direkt genutzten Solarstroms innerhalb der Community verbraucht wurde.

Powergas aus dem Limmattal: Alle reden über Power-to-Gas. Das Limmattaler Regiowerk Limeco in Dietikon (ZH) redet nicht nur darüber, sondern tut es. In Zusammenarbeit mit acht Schweizer Energieversorgern und der Stadtwerke-Allianz Swisspower hat es die erste Power-to-Gas Anlage in industriellen Massstab realisiert. Sie hat eine Elektrolyse-Leistung von 2,5 Megawatt und kann pro Stunde 450 Kubikmeter Wasserstoff produzieren. Daraus entstehen pro Jahr bis zu 18'000 Megawattstunden synthetisches erneuerbares Gas, das ins lokale Erdgasnetz eingespeist wird. Die Pionieranlage wurde technisch umgesetzt von der Schmack Biogas GmbH (Anlagenbau) und der microb Energy GmbH (Verfahren). Sie soll zur professionellen Weiterentwicklung und Kostenoptimierung der Power-to-Gas Technologie im Schweizer Energiesystem beitragen.

Kategorie Erneuerbare Energien

Schweizer Solarästhetik für die Zukunft: Die jüngere Generation wird kaum wissen, dass die Schweiz einmal die führende Solarstrom-Nation in Europa war. Zu den Pionierinnen aus der Blüte des Schweizer Solarzeitalters gehört die 3S Swiss Solar Solutions AG in Gwatt bei Thun (BE). Seit über 20 Jahren stellt sie die von ihr entwickelten sehr ästhetischen Solarmodule «MegaSlate» für gebäudeintegrierte Photovoltaik her. 3S spezialisiert sich auf kleinere und individuelle PV Elemente in allen möglichen Formen und Farben, die vollständig und ästhetisch in die Gebäudeflächen integriert werden können. Heute läuft die Produktion auf Hochtouren. Dies auch dank der neuen, hochmodernen Produktionslinie, die im August 2021 in Betrieb genommen wurde. Dank ihr kann 3S die stark wachsende Nachfrage nach schönen Photovoltaikanlagen in Topqualität erfolgreich bedienen.

Kategorie Energieeffiziente Mobilität

Die Zukunft der Elektromobilität - Made in Switzerland: Elektrische Fahrzeuge sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Ebenso die Ladestationen, die bei immer mehr Parkplätzen stehen. Seit 12 Jahren mischt die EVTEC in diesem Geschäft erfolgreich mit. Sie entwickelt und produziert an ihrem Standort in Kriens-Obernau (LU) Ladetechnologien für jeden Bedarf. Die neuste Innovation ist die bidirektionale Ladestation «sospeso&charge due» mit 20 kW Leistung, an der zwei Fahrzeuge parallel geladen werden können. Dabei kann die Station auch Strom aus den Fahrzeugbatterien ins Gebäude speisen (vehicle to home), um Verbrauchspitzen zu reduzieren oder ins lokale Stromnetz, um Schwankungen auszugleichen (vehicle to grid). Zusammen mit dem intelligenten Ladesystem von sun2wheel, einem jungen, ebenfalls in Kriens-Obernau tätigen Software Start-up, steht so für Haushalte und Unternehmen eine komplette Swiss Made Lösung zur Verfügung. Sie optimiert nicht nur das Laden, sondern verbessert auch die Versorgungssicherheit.

Kategorie Gebäude und Raum

Solskin bringt Bewegung in die Solarfassade: An der Fassade des Innovationsgebäudes NEST der Empa in Dübendorf gibt es seit Anfang 2022 ein mosaikartiges Gebilde zu sehen, das auf den ersten Blick wie Kunst am Bau anmutet. Es ist die Adaptive Solarfassade, entwickelt von der Professur für Architektur und Gebäudesysteme der ETH Zürich unter Professor Arno Schlüter. Sie besteht aus beweglichen und leichten Solarmodulen, die auf einer fassadentauglichen, leichten Unterkonstruktion montiert sind. Sie folgen dank einer intelligenten Steuerung automatisch dem Tageslauf der Sonne und optimieren den Stromertrag. Sie sorgen ausserdem an warmen Tagen für kühlenden Schatten im Gebäude, können aber auch manuell oder automatisch so gekippt werden, dass Sonnenstrahlen und Wärme in den Raum gelangen. Das Spinoff Zurich Soft Robotics GmbH arbeitet nun daran, die «elektrisierende» Innovation unter dem Namen Solskin auf den Markt zu bringen.

Spezialpreis der Jury

Sonnige Berufsaussichten mit REFUGEES GO SOLAR+: Hier die boomende Schweizer Solarbranche, die händeringend nach Fachkräften sucht. Dort viele Geflüchtete, die gerne arbeiten würden, dies aber mangels einer hier anerkannten beruflichen Qualifizierung nicht dürfen. Das Programm REFUGEES GO SOLAR+ baut eine Brücke zwischen diesen beiden Welten. Initiiert wurde es von den beiden Berner Nichtregierungsorganisationen Solafrica und Root & Branch. Das Programm wird unter anderen durch den Fachverband Swissolar, EnergieSchweiz und das Staatssekretariat für Migration unterstützt. Und es läuft sehr gut: In den letzten drei Jahren hat sich das Programm bereits in 10 Kantonen in der Deutsch- und Westschweiz etabliert. Wie bei einer Berufslehre erfolgt die Branchenqualifizierung stufenweise on-the-job bei rund 50 Partnerunternehmen aus der Solarbranche. Ziel ist, die teilnehmenden Geflüchteten so gut auszubilden, dass ihnen der Zugang zum ersten Arbeitsmarkt gelingen kann.

Portraits der Siegerprojekte

Ausführliche Informationen zu den Siegerprojekten finden Sie in den Portraits im Anhang.

Fotos und Videos

Erste Fotos der Preisverleihung 2023 sind am 12. Januar 2023 ab ca. 18:30 Uhr auf Flickr frei verfügbar (mit Quellenangabe ©BFE2023). Videos der Preisverleihung sind ab dem 13. Januar 2023 ab ca. 15:00 Uhr auf YouTube frei verfügbar.

Live-Stream am 12. Januar 2023 ab 16:20 Uhr: www.wattdor.ch 


Adresse für Rückfragen

Marianne Zünd, Leiterin Medien + Politik BFE
Tel. 058 462 56 75 / 079 763 86 11, marianne.zuend@bfe.admin.ch


Herausgeber: Bundesamt für Energie

http://www.bfe.admin.ch

^^^ Nach oben

Dienstag, 3. Januar 2023

Allerhand neues in der Schweizer Energiepolitik

Am 1. Januar 2023 sind einige Verordnungs- und Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick - aus dem Magazin des Bundesamts für Energie (BfE).

Ab Januar wird die Förderung von erneuerbaren Energien ausgebaut: So werden insbesondere die Förderinstrumente für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien angepasst. Neu gibt es Investitionsbeiträge auch für Windenergie- und Geothermieanlagen. Bei Wasserkraft- und Biomasseanlagen wird das Instrument der Investitionsbeiträge ausgedehnt. Für Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch werden höhere Einmalvergütungen eingeführt (siehe auch Solarmedia vom 2.Januar 2023), die teils durch Auktionen vergeben werden. Für Biomasseanlagen gibt es neu das Instrument der Betriebskostenbeiträge.

Diese Änderungen setzen die vom Parlament am 1. Oktober 2021 beschlossenen Änderungen des Energie- und Stromversorgungsgesetzes (parlamentarische Initiative Girod) auf Verordnungsstufe um.

Weiter wird mit der Änderung der Energieförderungsverordnung der Grundbeitrag für die Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen teilweise abgeschafft, der Leistungsbeitrag bis 30 kW leicht erhöht. Photovoltaik-Anlagen ohne Eigenverbrauch wie sie typischerweise auf Scheunen oder Lagerhallen installiert werden, erhalten eine höhere Unterstützung.

Mit der Änderung der Energieverordnung werden die Vorschriften für den Eigenverbrauch und für Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch vereinfacht.

Mit der Änderung der Energieeffizienzverordnung werden die Mindestanforderungen an die Effizienz von verschiedenen Geräten erhöht.

Die Stauanlagenverordnung wird mit der Totalrevision inhaltlich dem neuesten Stand der Technik und der Praxis der Aufsichtsbehörden angepasst. Beispielsweise wird der Grundsatz der konstruktiven Sicherheit nebst den bereits bestehenden Elementen der Überwachung und des Notfallkonzeptes in die Verordnung aufgenommen und präzisiert.

Mit der Teilrevision der Kernenergiehaftpflichtverordnung wird der Anteil der privaten Versicherungsdeckung an der Gesamtdeckung erhöht.

Mit den Revisionen der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) und der Verordnung des UVEK über elektrische Niederspannungsinstallationen (V-UVEK NIV) wird die Ungleichbehandlung kleinerer im Installationsbereich tätiger Betriebe beseitigt.

Weitere Informationen zu Änderungen ab dem 1. Januar im Energiebereich finden Sie in den entsprechenden Medienmitteilungen:

Bundesrat setzt verschiedene revidierte Verordnungen im Energiebereich in Kraft (admin.ch)

Bundesrat stärkt Förderinstrumente für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien (admin.ch)

Florin Konrad, Hochschulpraktikant Medien & Politik, Bundesamt für Energie

Quelle: energeiaplus.com 

^^^ Nach oben

Montag, 2. Januar 2023

Hohe Einmalvergütung für Grossanlagen

Seit Januar 2023 gilt zusätzlich zu den beiden bestehenden Fördermodellen, der Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV) und der Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV), eine hohe Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen (HEIV).

Im Rahmen einer hohen Einmalvergütung (HEIV) werden bis zu 60% der bei der Inbetriebnahme massgeblichen Investitionskosten von Referenzanlagen erstattet. Folgende Bedingungen müssen für die Beantragung einer HEIV erfüllt sein:

  • Die Anlagen müssen eine Leistung von mindestens 2 kW und weniger als 150 kW aufweisen
  • Die gesamte produzierte Elektrizität muss eingespeist werden
  • Die Anlage muss 15 Jahre ohne Eigenverbrauch betrieben werden
  • Die Anlage muss ein Inbetriebnahmedatum ab 01.01.2023 aufweisen 

Im Jahr 2023 ist für die hohe Einmalvergütung eine Vergütung in Höhe von 450 Franken pro installierter kW Leistung vorgesehen. Falls die PV-Anlage zusätzlich für einen Neigungswinkelbonus berechtigt ist, wird dieser Bonus zusätzlich vergütet.

Wurde für die Erstellung einer neuen Photovoltaikanlage oder für die erhebliche Erweiterung einer Anlage eine hohe Einmalvergütung gewährt, kann frühestens ein Jahr nach Inbetriebnahme dieser Anlage, für eine weitere Photovoltaikanlage ohne Eigenverbrauch auf demselben Grundstück eine hohe Einmalvergütung beantragt werden.

Quelle: Swissolar

^^^ Nach oben