Mittwoch, 2. September 2026

Rund 1’800 lokale Elektrizitätsgemeinschaften im ersten Halbjahr

 

Seit Anfang 2026 können in der Schweiz lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) umgesetzt werden. Bereits nach dem ersten Halbjahr 2026 zeigt sich: Das neue Modell wird rege genutzt. Eine aktuelle Erhebung von Swissolar bei den 30 grössten Schweizer Verteilnetzbetreibern, ergänzt mit Daten des LEGhub, ermöglicht nun eine erste Hochrechnung, wie viele LEG schweizweit per Ende Juni bestehen und wie gross diese ungefähr sind.
 

Insgesamt konnten über die Umfrage und den LEGhub 1’323 LEG erfasst werden. Die Netzgebiete der berücksichtigten Verteilnetzbetreiber (VNB) decken zusammen rund 71 Prozent der Bevölkerung ab. Wird die beobachtete Anzahl LEG anhand dieser Bevölkerungsabdeckung auf die gesamte Schweiz hochgerechnet, ergibt sich eine Anzahl von etwa 1’860 LEG. 

Die Verbreitung der LEG ist allerdings alles andere als gleichmässig. Während in einigen Regionen schon viele LEG aktiv sind, gibt es in anderen noch gar keine umgesetzten Projekte. Gründe dafür können neben der Nachfrage auch unterschiedliche Prozesse, IT-Systeme oder Angebote der jeweiligen VNB sein. 

Meist kleine Gemeinschaften – mit grossen Unterschieden: Auch bei der Grösse der einzelnen LEG gibt es beträchtliche Unterschiede. Über die erhobenen Daten hinweg liegt die durchschnittliche Zahl der Teilnehmenden bei rund 7,2 Teilnehmenden beziehungsweise Anschlüssen pro LEG. Zwischen den einzelnen Regionen zeigen sich jedoch deutliche Unterschiede: Die durchschnittliche Anzahl Teilnehmende pro LEG reicht von 3 bis 29. Damit zeichnet sich ab, dass LEG keineswegs nur einem einzigen Modell folgen. Neben kleinen Gemeinschaften aus wenigen Nachbarschaften entstehen auch deutlich grössere Zusammenschlüsse. 

Die Daten geben zudem Einblick in die Zusammensetzung der Gemeinschaften. Rund 78 Prozent der Teilnehmenden beziehen ausschliesslich Strom, 9 Prozent produzieren ausschliesslich Strom und 13 Prozent sind Prosumer, die sowohl Strom produzieren als auch verbrauchen. Entsprechend produzieren rund 22 Prozent der Teilnehmenden selbst erneuerbaren Strom (dabei ist zu berücksichtigen, dass ein LEG-Teilnehmer je auch mehrere Produktionsanlagen oder Verbrauchsstellen umfassen kann.) Genau dieses Zusammenspiel ist zentral für eine LEG: Lokal produzierter Strom kann innerhalb der Gemeinschaft verkauft und möglichst direkt vor Ort genutzt werden.

«Werden die bestehenden regulatorischen Hürden abgebaut und die gesetzlichen Möglichkeiten besser ausgeschöpft, können LEG noch deutlich attraktiver werden und einen noch grösseren Beitrag zur effizienten Nutzung von erneuerbarem Strom leisten.»
– Wieland Hintz, stv. Geschäftsführer Swissolar
 
Regulatorische Hürden abbauen: Trotz des positiven Starts bestehen bei LEG weiterhin regulatorische und praktische Hürden. Swissolar fordert deshalb, das im Gesetz vorgesehene Potenzial beim Rabatt auf die Netznutzung vollständig auszuschöpfen, unnötige Einführungs- und Mutationsgebühren zu vermeiden und eine Stromlieferung innerhalb einer LEG auch zwischen den Netzebenen 5 und 7 und gemeindeübergreifend zu ermöglichen. Diese Anliegen werden auch in mehreren aktuellen parlamentarischen Vorstössen aufgenommen (26.3972 «Rabatte bei lokalen Elektrizitätsgemeinschaften. Gesetzlichen Rahmen voll ausnutzen»26.3970 «Lokale Elektrizitätsgemeinschaften. Hürden reduzieren»25.3665 «Netzebenenübergreifende lokale Elektrizitätsgemeinschaften»). 

Wie sich LEG weiterverbreiten und welche Modelle sich besonders bewähren, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Wieland Hintz, stv. Geschäftsführer bei Swissolar, sagt dazu: «Die ersten Zahlen machen deutlich: Die gemeinschaftliche Nutzung von lokal produziertem Strom ist in der Schweiz bereits Realität. Gleichzeitig besteht noch erhebliches Potenzial. Werden die bestehenden regulatorischen Hürden abgebaut und die gesetzlichen Möglichkeiten besser ausgeschöpft, können LEG noch deutlich attraktiver werden und einen noch grösseren Beitrag zur effizienten Nutzung von erneuerbarem Strom leisten.»
 
Lokale Strommodelle verständlich erklärt: Die Schweizer Plattform www.lokalerstrom.ch von EnergieSchweiz, Swissolar und dem VSE unterstützt Haushalte, Fachpersonen, Gemeinden, Energieversorger und weitere Akteure bei der Umsetzung lokaler Strommodelle wie ZEV, vZEV und LEG. Dafür stellt sie neutrale und praxisnahe Informationen, Tools und Vorlagen zur Verfügung.

Über Swissolar

Swissolar ist der Schweizerische Branchenverband für Sonnenenergie. Er vertritt die Interessen von rund 1300 Verbandsmitgliedern mit über 10’000 Arbeitsplätzen in der Öffentlichkeit, der Politik und gegenüber den regulierenden Behörden. www.swissolar.ch

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Freitag, 28. August 2026

Endlich: Schweiz bei Erneuerbarer Stromproduktion vorne


Die Umstellung des schweizerischen Energiesystem auf Erneuerbare kommt voran – auch im Vergleich mit den Ländern der Europäischen Union. Das zeigt die neuste Analyse der Schweizerischen Energiestiftung (SES). Bei der gesamthaften Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen und beim Grad der Elektrifizierung belegt die Schweiz vordere Ränge. Bei der Solarenergie pro Kopf liegt die Schweiz im vorderen europäischen Mittelfeld, bei der Windenergie noch bei den Schlusslichtern. Gleichzeitig besteht in der Schweiz und in Europa weiterhin grosses Potenzial, die erneuerbare Stromproduktion auszubauen und die Elektrifizierung voranzutreiben.


Die verschiedenen untersuchten Parameter zeichnen ein differenziertes Bild der Schweizer Energiewende im Vergleich mit den 27 EU-Mitgliedstaaten. 

Erneuerbare Stromproduktion: Schweiz vorne dabei

Bei der gesamthaften erneuerbaren Stromproduktion pro Kopf erreicht die Schweiz 2025 den fünften Rang. Nur nordische Länder und Österreich schneiden noch besser ab. Die Schweiz profitiert dabei insbesondere von der bestehenden Wasserkraft, die über die Hälfte des produzierten Stroms in der Schweiz beiträgt.

Solarenergie-Ausbau geht gut voran und hat Potenzial

Bei der Solarstromproduktion pro Kopf erreicht die Schweiz 2025 einen neuen Höchstwert und belegt im europäischen Vergleich den zehnten Rang, nahezu gleichauf mit Belgien. Damit verbessert sie sich gegenüber dem Vorjahr um einen Platz. Die Entwicklung widerspiegelt den dynamischen Ausbau der Solarenergie in der Schweiz, die in den vergangenen fünf Jahren jedes Jahr um mehr als 1000 Gigawattstunden gestiegen ist, 2025 sogar um 2000 Gigawattstunden im Vergleich zum Vorjahr. Doch die Schweiz hat noch grosses Potenzial für weiteren Ausbau: Die Pro-Kopf-Werte mehrerer nördlicher gelegenen Staaten sind höher – obwohl dort die für die Solarstromproduktion relevante Sonneneinstrahlung geringer ist.

Windenergie bei den Schlusslichtern

Ein deutlich anderes Bild zeigt sich bei der Windenergie. Die Windstromproduktion in der Schweiz bleibt auf tiefem Niveau, obwohl jedes Jahr neue Windkraftanlagen in Betrieb genommen werden. Mit Rang 25 gehört die Schweiz weiterhin zu den Schlusslichtern im europäischen Vergleich. Gleichzeitig zeigt der Vergleich die hohe Ausbaudynamik in vielen EU-Staaten. Die Windenergie ist bereits eine der wichtigsten Säulen der Stromversorgung in Europa und soll künftig noch stärker zur erneuerbaren Stromproduktion beitragen.


Erneuerbare und Elektrifizierung: Schweiz bei den Vorreitern

Für eine erfolgreiche Energiewende wird die Energieversorgung auf Erneuerbare umgestellt und fossile Energieträger werden zunehmend durch effizientere, elektrische Anwendungen abgelöst. Der Anteil der erneuerbaren Stromproduktion am Stromverbrauch sowie der Grad der Elektrifizierung sind dabei wichtige Masse. Bei beiden Parametern gehört die Schweiz im europäischen Vergleich zu den Ländern mit den besten Werten.

Bereits 70,8 Prozent des Schweizer Stromverbrauchs werden durch erneuerbare Quellen gedeckt. Damit erreicht die Schweiz den fünften Rang in Europa. Spitzenreiter ist Schweden, wo bereits mehr als 90 Prozent des für den Stromverbrauch bereitgestellten Stroms aus erneuerbaren Quellen stammen.

Bei der Elektrifizierung liegt die Schweiz mit einem Anteil von Strom am Endenergieverbrauch von 26,7 Prozent auf dem siebten Rang im europäischen Vergleich. Die Unterschiede zwischen den führenden Ländern sind allerdings relativ gering und die Werte auf tiefem Niveau. Die Statistik zeigt, dass insbesondere bei der Elektrifizierung europaweit noch erhebliche Anstrengungen notwendig sind.

Gute Entwicklung – aber weiterhin grosser Handlungsbedarf

Die analysierten Parameter zeigen: Die Energiewende kommt in der Schweiz im europäischen Vergleich voran. Die traditionelle Wasserkraft bildet eine starke Basis, und insbesondere der Ausbau der Solarenergie hat in den vergangenen Jahren deutlich an Dynamik gewonnen. Bei der Windkraft könnten der kürzlich in Kraft getretene Beschleunigungserlass und die volle Projektpipeline in Zukunft für ein höheres Ausbautempo sorgen.

Gleichzeitig besteht auf allen Ebenen weiterhin Handlungsbedarf, um die Energieversorgung vollständig zu dekarbonisieren. Die Voraussetzungen dafür sind gut: Verlässliche politische Rahmenbedingungen, beschleunigte Bewilligungsverfahren, eine enge Einbindung in das europäische Stromsystem und gezielte Massnahmen zur Elektrifizierung können die notwendige Transformation weiter vorantreiben. Entscheidend ist, dass die Politik diese Rahmenbedingungen langfristig sichert. Nur so lassen sich die notwendigen Investitionen auslösen und die Fortschritte der Energiewende dauerhaft fortsetzen.


Studie zum Downloaden 

Ländervergleich 2025: Erneuerbare Stromproduktion der Schweiz im europäischen Vergleich

Abbildungen (png-Format) 

  1. Erneuerbare Stromproduktion pro Kopf
  2. Stromproduktion aus Photovoltaik pro Kopf
  3. Stromproduktion aus Wind pro Kopf
  4. Anteil erneuerbare Stromproduktion am Landesbrauch
  5. Anteil Strom am Endenergieverbrauch
  6. Erneuerbare Stromproduktion pro Fläche (in der Studie)

Jährliche Ländervergleich-Studie

Die Schweizerische Energiestiftung berechnet jedes Jahr die Solar- und Windstromproduktion pro Kopf in der Schweiz und in den 27 EU-Mitgliedstaaten. In diesem Jahr (Auswertung für 2025) wurden erstmals auch die gesamte erneuerbare Stromproduktion pro Kopf und pro Fläche sowie deren Anteil am Stromverbrauch sowie der Grad der Elektrifizierung verglichen.
Die Ländervergleichsstudien der Vorjahre sind verfügbar unter www.energiestiftung.ch/publikationsportal.

Donnerstag, 27. August 2026

Dynamische Abnahmevergütung für Strom aus Solaranlagen

Ab dem 1. Januar 2027 gelten in der Schweiz neue Regeln für die Vergütung von Solarstrom, sofern keine andere Vergütung vereinbart wurde. Für Betreiber:innen von Photovoltaikanlagen bedeutet dies: Die Vergütung richtet sich nach dem aktuellen Wert des Stroms am Markt. Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) informiert über die Änderungen und stellt der Branche eine aktualisierte Umsetzungshilfe zur Verfügung.

Immer mehr Haushalte und Unternehmen produzieren mit Photovoltaikanlagen eigenen Strom. Wer den produzierten Strom nicht selbst verbraucht, kann diesen ins öffentliche Netz einspeisen und erhält dafür eine Vergütung. Allerdings wird an sonnigen Tagen in der Mittagszeit zunehmend mehr Strom produziert, als benötigt wird. Die neuen gesetzlichen Vorgaben tragen dieser Entwicklung Rechnung und schaffen Anreize für einen marktnahen Umgang mit selbst produziertem Strom. 

Ab dem 1. Januar 2027 entspricht die Vergütung für eingespeisten Strom aus erneuerbaren Energien dem viertelstündlichen Preis am Schweizer Strommarkt, sofern keine andere Vergütung vereinbart wurde. Die Minimalvergütung bleibt erhalten, wird jedoch an diese dynamische Abnahmevergütung angepasst. Verteilnetzbetreiber sind weiterhin frei, andere Vergütungsmodelle anzubieten – etwa aufgrund kantonaler oder kommunaler Entscheide. Ein Beispiel dafür ist eine vom Zeitpunkt der Einspeisung unabhängige, konstante Vergütung. 

Was bedeutet dies für Betreiber:innen einer Solaranlage? 

Mit den neuen Vorgaben orientiert sich die Vergütung von eingespeistem Strom an den tatsächlichen Marktbedingungen und erfolgt dynamisch (d.h. viertelstündlich). Dadurch entstehen Anreize, Strom dann einzuspeisen, zu speichern oder selbst zu verbrauchen, wenn dies für das Stromsystem besonders sinnvoll ist. Vereinfacht gesagt: Künftig zählt, zu welchem Zeitpunkt Strom ins Netz eingespeist wird. Ist zu einer bestimmten Viertelstunde viel Solarstrom verfügbar, kann die Vergütung in dieser Viertelstunde tiefer ausfallen oder gar negativ sein. Wird Strom dagegen in einer Phase eingespeist, in der die Nachfrage hoch oder das Angebot knapp ist, ist sein Wert und damit auch die Vergütung hoch. Die neue Regelung soll dazu beitragen, dass Produktion, Verbrauch und Speicherung von Strom besser aufeinander abgestimmt werden und dadurch das Netz entlastet wird. Für kleinere Solaranlagen wird eine zusätzliche Vergütung ausbezahlt, falls der Referenz-Marktpreis über ein Quartal unter der gesetzlich festgelegten Minimalvergütung liegt, die Minimalvergütungsprämie. Diese Minimalvergütungsprämie entspricht dem Differenzbetrag zwischen dem Referenz-Marktpreis für Solaranlagen und der gesetzlich festgelegten Minimalvergütung. Sie wird für den in Stunden mit tiefen Preisen eingespeisten Strom ausbezahlt. 

Eigenverbrauch gewinnt an Bedeutung

Die gute Nachricht: Es lohnt sich, möglichst viel des selbst produzierten Stroms direkt im eigenen Haushalt zu nutzen. Wer den Solarstrom beispielsweise für das Laden eines Elektroautos oder den Betrieb von Haushaltsgeräten verwendet, spart die Kosten für Strom aus dem Netz. Auch Batteriespeicher gewinnen an Bedeutung. Sie ermöglichen es, überschüssigen Solarstrom zu speichern und später selbst zu verbrauchen oder grundsätzlich auch zu einem späteren Zeitpunkt ins Netz einzuspeisen, wenn die Sonne weniger stark oder gar nicht scheint und die Preise höher sind. 

VSE revidiert Handbuch für die Branche 

Damit die neuen gesetzlichen Vorgaben schweizweit möglichst einheitlich umgesetzt werden, hat der VSE für seine Mitglieder das Handbuch «Umsetzung der Abnahmevergütung nach Art. 15 EnG» (UABV CH 2026) überarbeitet. Es erläutert das neue Vergütungsmodell und unterstützt Netzbetreiber bei deren Umsetzung. Das Handbuch wurde in enger Zusammenarbeit mit der Branche sowie in Abstimmung mit Swissolar revidiert und an die neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst.

Das Wichtigste auf einen Blick: Was ist die Abnahmevergütung? 

Die Abnahmevergütung ist die Vergütung, die die Betreiber:innen von Solaranlagen erhalten, wenn sie überschüssigen Strom ins öffentliche Netz einspeisen. 

Was ändert sich und warum? 

Ab 2027 entspricht die Vergütung für eingespeisten Strom dem aktuellen Marktwert, sofern kein anderes Vergütungsmodell vereinbart wird. Massgebend ist der Day-Ahead Preis der Schweizer Strombörse, der am Vortag aktuell für jede Stunde – und ab 2027 für jede Viertelstunde – publiziert wird (der Day-Ahead Preis kann beispielsweise auf der folgenden Website eingesehen werden: Market Results | EPEX SPOT). In Viertelstunden mit einem Stromüberschuss fällt die Vergütung tiefer oder gar negativ aus, bei hoher Nachfrage oder knappem Angebot entsprechend höher. Die neue Regelung schafft Anreize, Solarstrom dann einzuspeisen, wenn er benötigt wird. Dadurch lohnt es sich noch mehr, Solarstrom möglichst selbst zu verbrauchen oder zu speichern und erst dann einzuspeisen, wenn er im Netz besonders gebraucht wird. 

Was bedeutet das für Betreiber:innen von Solaranlagen? 

Die Vergütung variiert künftig von Viertelstunde zu Viertelstunde und kann auch negativ ausfallen. Der Verteilnetzbetreiber berechnet die Vergütung pro Anlage, indem er die in dieser Viertelstunde eingespeiste Menge mit dem für die jeweilige Viertelstunde geltenden Preis multipliziert. Bedingung für dieses dynamische Vergütungsmodell ist die Installation eines Smart Meters. Für kleinere Solaranlagen wird zusätzlich eine Minimalvergütungsprämie ausbezahlt, wenn der vom Bundesamt für Energie publizierte Referenz-Marktpreis für Solaranlagen in einem Quartal unter der gesetzlich festgelegten Minimalvergütung liegt. Ist dies der Fall, wird die Differenz zwischen Referenz-Marktpreis und Minimalvergütung für den in diesem Quartal eingespeisten Strom als Prämie vergütet. 

Die neuen Regeln fördern den Eigenverbrauch: Wer möglichst viel des selbst produzierten Stroms nutzt, spart Stromkosten und ist weniger von schwankenden Vergütungen abhängig. Betreiber:innen von Solaranlagen können die Vergütung optimieren, indem sie den Eigenverbrauch – etwa zum Laden von Batteriespeichern und Elektroautos oder zum Erwärmen des Boilers – in Zeiten tiefer oder negativer Strompreise (meist über Mittag) verlagern. Schon heute unterstützen intelligente Energiemanagementsysteme (EMS) dabei, den Eigenverbrauch automatisch zu optimieren und den Solarstrom möglichst wirtschaftlich zu nutzen. Ein EMS kann verfügbare Preissignale nutzen, um den Betrieb von Batteriespeichern, Elektroautos oder weiteren flexiblen Verbrauchern automatisch zu optimieren. 

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Freitag, 21. August 2026

Neue AKW würden zu einem Milliardenloch

Eine am Freitag veröffentlichte Studie der Akademien der Wissenschaften Schweiz (SCNAT) zeigt: Auch im günstigsten Fall liegen die zu erwartenden Baukosten für neue AKW so hoch, dass sie nicht mehr wirtschaftlich sind. Die Kosten könnten aber auch deutlich teurer werden. Für die Schweizerische Energie-Stiftung SES ist deshalb klar: Neue AKW kämen die Bevölkerung teuer zu stehen – viel zu teuer. Eine Aufhebung des AKW-Neubauverbots wäre gegenüber Stromkunden und Steuerzahlenden unverantwortlich und ein Fass ohne Boden, so die SES in einer Medienmitteilung.

Die Ende Juni veröffentlichte Studie «Kernkraft und das zukünftige Schweizer Energiesystem» von der ETH Zürich und dem PSI berechnete mit vier Modellen, unter welchen Bedingungen neue AKW Teil eines kostenoptimalen, klimaneutralen Schweizer Stromsystems im Jahr 2050 wären.

ETH/PSI-Studie: AKW rentieren sich nur bei Tiefstpreisen und mit Staatshilfe

Neue AKW würden im Modell nur dann überhaupt gebaut, wenn der Staat AKW massiv subventioniert und über Kreditgarantien oder Ko-Finanzierung die Finanzierungskosten (WACC) von 8 auf 5 Prozent senkt. Selbst dann braucht es tiefe Baukosten: Nur bei 5000 Franken pro Kilowattstunde (CHF/kW) sehen die Modelle einen relevanten Zubau von 2,6 – 4,9 Gigawatt vor. Bei 12'000 CHF/kW – von der ETH bereits als «hoch» eingestuft – bricht der Ausbau aus wirtschaftlichen Gründen fast vollständig ein.

SCNAT-Studie: Der «optimistische» Fall ist bereits das ETH-Extremszenario

Die neue SCNAT-Studie «Baukosten und Finanzierung von neuen Kernkraftwerken in der Schweiz» zeigt, dass solche tiefen Baukosten unrealistisch sind. Für die Schweiz kommen laut SCNAT nur EDF/Framatome mit dem EPR und Westinghouse mit dem AP1000 infrage.

Die aktuellen Offertpreise beider Anbieter liegen bereits bei rund 12'000 CHF/kW – also genau an der Schwelle, ab der neue AKW laut ETH selbst unter besten Förderbedingungen aus dem Energiesystem herausfallen. Und dies noch vor möglichen Kostenüberschreitungen, die bei bisherigen Projekten in Europa und den USA historisch das Zwei- bis Dreifache der Offerte betrugen.

Selbst das «Tief»-Szenario der SCNAT liegt ohne Finanzierungskosten bereits in der Grössenordnung der ETH-«Hoch»-Schwelle. Das von der SCNAT als plausibler eingeschätzte «Hoch»-Szenario liegt sogar 40 bis 90 Prozent darüber. Die bisherigen Erfahrungen mit AKW-Projekten im Ausland sprechen laut Studienautoren eher für dieses teurere Szenario.

Finger weg von diesem Fass ohne Boden

«Zwei unabhängige Studien aus der Wissenschaft kommen innert weniger Wochen zum selben Schluss: Neue AKW sind für die Schweiz nur mit enormer Staatshilfe finanzierbar – und nicht rentabel betreibbar. Wer heute neue AKW will, stimmt für ein offenes Milliardenloch für die Steuerzahlenden», urteilt Nils Epprecht, Geschäftsleiter der Schweizerischen Energie-Stiftung.

Netto-Null ist mit Wasserkraft, Solarenergie, Speicher, Stromhandel und Windenergie, ohne neue AKW, zu erreichen. Zu diesem Schluss kam auch die ETH-Studie vom Juni. 

Die SES fordert den Bundesrat auf, im Hinblick auf die Volksabstimmung zum indirekten Gegenvorschlag zur «Blackout-Initiative» (voraussichtlich Februar 2027) die realistischen Zahlen offenzulegen und die finanziellen Risiken für den Bund, die Kantone und die Steuerzahlenden ehrlich und ungeschönt transparent zu machen.


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Dienstag, 18. August 2026

Irrwitzige Politik: Diese Meldungen vom 18. 8. (TA & NZZ) haben es in sich

 


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Skandal, Skandal! Am gleichen Tag (18. 8.), an dem Kürzungen in der Klimapolitik massiv unter Beschuss geraten (TA siehe oben), meldet die NZZ zusätzliche Steuereinnahmen in der Höhe von 2 Milliarden CHF. Verkaufen die uns eigentlich für blöd? Das kann einfach nicht sein und kann nicht durchgehen! Die NZZ vom 18. August bringt es nämlich an den Tag: Wieder hat Schweizer Finanzpolitik voll daneben gehauen und zwar kräftig: Einnahmen um 2 Milliarden höher - dank guter Konjunktur. Aber Klimapolitik gekürzt! Bundesrätin Keller-Suter in Ehren, aber das kann ja wohl nicht sein.

Quelle / Copyright: Solarmedia

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