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S O L A R M E D I A
Der Blog Solarmedia widmet sich der Solarenergie und der neuen solaren Weltwirtschaft ... gehört zu «Media for Sustainability» des Ökonomen und Journalisten Guntram Rehsche (siehe auch http://guntram-rehsche.blogspot.ch) ... Beiträge zeitlich geordnet, Stichwort- / Labelsuche in linker Spalte ...
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Sonntag, 9. August 2026
Kein Wunder angesichts der Übergewinne der Fossil-Unternehmen
Donnerstag, 30. Juli 2026
Drei Stellschrauben für erfolgreiche LEG
Dynamische statt pauschale Preise: Wer wie stark von einer LEG profitiert, hängt wesentlich von den Preisen ab, zu denen der Strom innerhalb der Gemeinschaft gehandelt wird. Bei tiefen Preisen profitieren vor allem die Strombezüger und -bezügerinnen, bei hohen Preisen sind es vor allem die PV-Anlagen-Besitzenden. Bei konstanten Verrechnungspreisen optimieren die Teilnehmenden ihren Eigenverbrauch. Das ginge auch ohne LEG; die LEG bleibt dann bloss eine gemeinsame Abrechnung die lokalen Verbräuche ändern sich kaum.
Erst dynamische, knappheitsabhängige Preise machen lokalen Handel attraktiv, PV-Anlagen ertragreicher und rechtfertigen damit den reduzierten Netztarif. Der Rabatt sollte deshalb an solche Preissignale geknüpft sein. Eine Nebenwirkung gibt es allerdings: Flexible Teilnehmende wie Speicherbesitzer erhalten hiermit (je nach Grösse) Preissetzungsmacht und können gezielt die Preise hochtreiben, und so den Strom für die anderen verteuern. Das Gegenmittel ist Wettbewerb: Sind die Speicher auf mehrere unabhängige Eigentümer verteilt, verschwindet der Effekt weitgehend.
Wer zahlt die Batterie? Auch mit dynamischen Preisen sind Batteriespeicher oft nicht rentabel, wenn sie ihre Kosten allein über Preisunterschiede beim Stromhandel decken müssen. Je mehr Batterien eingesetzt werden, desto kleiner werden diese Preisunterschiede – und desto geringer wird der Verdienst der Speicherbetreiber. Dadurch wird weniger Speicherkapazität gebaut, als eigentlich sinnvoll wäre.
Eine mögliche Lösung sind zusätzliche Finanzierungsmodelle. So könnten reine Stromverbraucher eine feste Gebühr bezahlen, die den Betreibern von Batteriespeichern zugutekommt. Werden solche Beiträge zu stark begrenzt, sinkt jedoch der Anreiz, in neue Speicher zu investieren.
Plattformen als Gatekeeper: Wer eine Plattform betreibt, kann die Regeln bestimmen und dadurch Einfluss auf den Markt nehmen. Das zeigt sich bei vielen digitalen Plattformen. Bei Lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) sollte deshalb verhindert werden, dass einzelne Anbieter zu viel Macht erhalten. Wichtig sind unter anderem die einfache Mitnahme von Daten beim Anbieterwechsel, kurze Vertragslaufzeiten, die problemlose Zusammenarbeit verschiedener Systeme sowie klare Regeln gegen die Bevorzugung eigener Stromangebote durch Plattformbetreiber.
Fazit: LEG können viel mehr sein als ein Rabatt auf den Netztarif, aber nicht von allein. Entscheidend sind dynamische Preise, eine faire Speicherfinanzierung und Leitplanken gegen digitale Marktmacht. Da die LEG seit Anfang des Jahres in Betrieb gehen, lohnt es sich, die Weichen richtig zu stellen.
Der Beitrag beruht auf dem BFE-Forschungsprojekt SI/502525 und den daraus entstandenen wissenschaftlichen Arbeiten.
Die Forschungsarbeiten befinden sich derzeit bei verschiedenen Fachzeitschriften im Peer-Review. Wir teilen sie gerne auf Anfrage (nicolas.greber@swiss-economics.ch):
- Market Power and Platform Design in Decentralized Electricity Trading (Nicolas Eschenbaum, Nicolas Greber)
- Who Pays for the Battery? Why Energy-Only Settlement Cannot Finance Community Storage (Nicolas Greber)
- Peer-to-Peer Electricity Platforms with Endogenous Prices: A Multi-Agent Neural Network Control Approach (Nicolas Greber, Nicolas Eschenbaum, Oleg Szehr)
- Market Power of Digital Energy Intermediaries: A Framework for Identifying Competition Risks (Nicolas Greber, Nicolas Eschenbaum)
Text:
https://energeiaplus.com/2026/07/21/drei-stellschrauben-fuer-erfolgreiche-elektrizitaetsgemeinschaften/
Nicolas Greber, Economist bei Swiss Economics und Doktorand an der Universität Zürich
Nicolas Eschenbaum, Managing Economist bei Swiss Economics
Photo: Shutterstock, Asset-ID: 1111142774; Visual Arts Sobotkiewicz
Sonntag, 26. Juli 2026
Warum die Schweiz ein Stromabkommen mit der EU braucht
Die Schweiz ist eng in das europäische Stromsystem eingebunden. Rechtlich gehört sie aber nicht zum Strombinnenmarkt der EU. Das schafft zunehmend Kosten und Risiken bezüglich Versorgungssicherheit und Sicherstellung des stabilen Betriebs der Stromnetze. Das geplante Abkommen mit der EU sichert die Einbindung der Schweiz ins europäische Stromsystem ab und stärkt den Handel und den Austausch von Strom in Europa.
Die Schweiz ist physikalisch eng ins europäische Stromsystem eingebunden. Über 41 Leitungen fliesst ständig Strom über die Grenzen. Seit den 1990er-Jahren hat die EU einen integrierten Strombinnenmarkt aufgebaut. Gehandelt wird Strom für denselben Tag oder Tage, Wochen oder Monate im Voraus. Die Mengen übersteigen den Schweizer Stromverbrauch um ein 30-faches. Einheitliche Marktregeln und die optimierte Nutzung der grenzüberschreitenden Netzkapazitäten schaffen volkswirtschaftlich effiziente Preis- und Knappheitssignale für Strom. Dies reduziert den Gesamtbedarf an Kraftwerken fürs europäische Stromsystem, führt zu einer Angleichung der Marktpreise in den Mitgliedsstaaten und zu tieferen Kosten zum Nutzen der Konsumierenden (siehe Abbildung). Preisunterschiede bestehen nach wie vor. Diese resultieren aus Unterschieden in Stromproduktion und -nachfrage sowie aus Netzengpässen.
Durchschnittliche Preise für Strom im gekoppelten Strombinnenmarkt, der einen Tag im Voraus gehandelt wird (Euro pro Megawattstunde, 2024)
Da die Schweiz bislang rechtlich nicht in den EU-Strombinnenmarkt eingebunden ist, stösst die Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten zunehmend an Grenzen. Das europäische Stromsystem wird von den teilnehmenden Akteuren im Verbund und anhand ihrer jeweiligen Interessen optimiert. Die Eigenheiten und Restriktionen des Schweizer Stromsystems werden in diesen Optimierungen immer weniger berücksichtigt. Der Übergang zu einem klimaneutralen Energiesystem bis 2050 erfordert eine weiter gehende Elektrifizierung des Energiesystems, den Ausbau von erneuerbaren Energien, die Abschaltung von steuerbaren fossilen Kraftwerken und einen länderspezifischen Ausbau der Kernkraft. Deswegen wird in den kommenden Jahrzehnten mehr Strom über die Grenzen fliessen. Damit steigen auch die Kosten und Risiken eines Schweizer Alleingangs.
Vorteile für die Schweiz: Das Stromabkommen ermöglicht der Schweiz die Teilnahme am EU-Strombinnenmarkt. Schweizer Akteure erhalten einen gleichberechtigten Zugang zu den europäischen Strommärkten, Handelssystemen und Koordinierungsstellen. Davon profitiert insbesondere die flexible Schweizer Wasserkraft, da der produzierte Strom auf einem grösseren Markt und den zunehmend wichtigen Märkten für den kurzfristigen Ausgleich von Produktions- und Nachfrageschwankungen abgesetzt werden kann. Der Stromhandel wird so gefördert und die Stabilität des Stromnetzes sichergestellt. Das stärkt die Versorgungssicherheit. Gleichzeitig kann die Schweiz die erneuerbaren Energien weiter ausbauen, und der Übergang zu einem klimaneutralen Energiesystem bis 2050 wird erleichtert.
Das Stromabkommen umfasst die Erzeugung, die Übertragung und die Verteilung sowie den Handel und die Versorgung von Strom. Weitere Bereiche werden erfasst, die unmittelbar im Zusammenhang mit Strom stehen: Umwelt, erneuerbare Energien und Infrastruktur. Bewusst nicht enthalten ist der Verbrauch von Strom. So bleiben die Kantone beispielsweise weiterhin für den Energieverbrauch in Gebäuden zuständig. Der Geltungsbereich wird durch die in den Anhängen aufgelisteten Rechtsakte der EU konkretisiert, die von der Schweiz mit den geltenden Ausnahmen und Präzisierungen angewendet oder umgesetzt werden. Das Stromabkommen enthält keine Pflicht für die Schweiz, nicht aufgelistete Rechtsakte oder EU-Regeln anzuwenden. So gibt es keine Einschränkungen für Wasserkraftkonzessionen, den Wasserzins oder das Heimfallrecht. Auch enthält das Stromabkommen keine Vorgaben, die eine Privatisierung von Kraftwerken oder Stromnetzen bedingen würden.
Gemäss einer Studie von Ecoplan kann das Stromabkommen bis 2050 zusätzliche Handelsgewinne für die Schweizer Stromwirtschaft von bis zu einer Milliarde Franken pro Jahr ermöglichen. Zudem könnten die Kosten für den Bau und den Betrieb von neuen Kraftwerken in der Schweiz wegen eines möglichen Minderbedarfs an eigener Produktionsleistung um bis zu eine Milliarde Franken pro Jahr tiefer ausfallen – dies unter Annahme einer genügend hohen ganzjährigen Stromproduktion in der EU.
Verpflichtungen der Schweiz: Mit dem Abkommen verpflichtet sich die Schweiz, im Strombereich ein mit der EU äquivalentes Beihilfeüberwachungssystem einzurichten. Dieses überwacht staatliche Fördergelder beispielsweise für erneuerbare Energien oder Investitionsbeiträge für Kraftwerke. Zudem stellt es sicher, dass staatliche Subventionen den grenzüberschreitenden Wettbewerb nicht verzerren. Die Überwachung wird durch eine unabhängige Schweizer Überwachungsbehörde und durch Schweizer Gerichte stattfinden. Die wesentlichen Schweizer Förderinstrumente für erneuerbare Energien sind unter den Regeln des EU-Strombinnenmarkts zulässig. Dies wurde im Stromabkommen festgehalten.
Als Binnenmarktabkommen enthält das Stromabkommen auch institutionelle Regeln wie die dynamische Rechtsübernahme: Die Schweiz verpflichtet sich grundsätzlich dazu, künftig neue oder angepasste EU-Regeln, die im Geltungsbereich des Stromabkommens liegen, zu übernehmen. Im Gegenzug verpflichtet sich die EU, das Stromabkommen regelmässig zu aktualisieren, damit keine Rechtslücken entstehen. Die Schweiz erhält dabei die Möglichkeit einer Mitwirkung, ein sogenanntes Decision-Shaping. Sie kann ihre Interessen aktiv in den relevanten Gremien der EU einbringen. Die Schweiz hat im Bereich Schengen oder Luftverkehr bisher positive Erfahrungen mit dem Decision-Shaping gemacht.
Die Schweiz kann künftig eine Rechtsübernahme auch verweigern. In diesem Falle besteht die Möglichkeit eines Streitbeilegungsverfahrens: Die Schweiz und die EU suchen zuerst eine politische Lösung. Falls eine solche nicht gefunden werden kann und die Schweiz eine Übernahme weiterhin verweigert, entscheidet ein unabhängiges Schiedsgericht, ob dies rechtmässig ist. Falls das Schiedsgericht zum Schluss kommt, dass die Schweiz damit das Abkommen verletzt, könnte die EU Ausgleichsmassnahmen treffen, wobei wiederum das Schiedsgericht entscheidet, ob diese verhältnismässig sind. Auch in anderen Streitfällen käme das ausgehandelte Streitbeilegungsverfahren zum Zug. Erachtet das Schiedsgericht eine Auslegung des EU-Rechts für seine Entscheidungsfindung als notwendig und relevant, ruft es den Gerichtshof der Europäischen Union an, und zwar ausschliesslich zu diesem Zweck. Der Gerichtshof entscheidet aber nie über einen Streitfall und kann nicht von sich aus in einem Schiedsgerichtsverfahren intervenieren. Insgesamt gewähren die institutionellen Regeln sowohl der Schweiz wie auch der EU Rechtssicherheit über die Teilnahme der Schweiz im Strombinnenmarkt unter dem Abkommen.
Umsetzung in mehreren Schritten: Gewisse Bestimmungen des Abkommens und des darin aufgeführten EU-Rechts – beispielsweise Regeln der EU-Strombinnenmarktverordnung – werden mit dem Inkrafttreten des Stromabkommens direkt anwendbar. Weitere Aspekte werden im ersten Umsetzungspaket geregelt. Dieses umfasst vor allem Änderungen des Stromversorgungsgesetzes, des Energiegesetzes und des Bundesgesetzes über die Aufsicht und die Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten.
Ein bedeutender Teil der Umsetzung betrifft die Strommarktöffnung. Ab Inkrafttreten des Stromabkommens erhalten alle Endverbraucher das Recht, ihren Stromlieferanten frei zu wählen. So wie zum Beispiel bei Mobilfunk oder Internet können sie so aus einer grossen Anzahl an Lieferanten und Produkten hinsichtlich Preisniveau und -stabilität, Stromqualität – beispielsweise bezüglich erneuerbarer Energien – und Anreizen zur Einbindung von flexiblen Verbrauchern wie Elektrofahrzeugen oder Wärmepumpen wählen.
Die Marktöffnung wird begleitet von umfassenden Massnahmen zum Schutz der Konsumierenden. Dazu gehören unter anderem eine regulierte Grundversorgung mit regulierten Preisen für kleine Endverbraucher, Vorgaben für die Vertragsgestaltung und ein Monitoring über Entwicklungen im Strommarkt. Weitere Aspekte der Umsetzung betreffen Regeln für die organisatorische Entflechtung der Betreiberin des Schweizer Übertragungsnetzes Swissgrid und für grosse Verteilnetzbetreiber, um deren Unabhängigkeit und einen funktionierenden Strommarkt zu gewährleisten. Auch die Regeln für die Einspeisung und die Vergütung von erneuerbarem Strom werden angepasst, damit sie im geöffneten Markt für alle Akteure tragbar sind. Spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten des Stromabkommens soll ein zweites Umsetzungspaket folgen. Dieses wird wichtige, aber politisch weniger bedeutende Elemente der Markt- und Netzregulierung enthalten.
Mit dem Stromabkommen kann die Schweiz ihre bilateralen Beziehungen mit der EU in einem gesellschaftlich, wirtschaftlich und strategisch bedeutenden Sektor gezielt und zum Nutzen sowohl der Schweizer Endverbraucher wie auch der Schweizer Stromwirtschaft weiterentwickeln.
Christian
Bühlmann, Stv. Leiter Internationales, Bundesamt für Energie und Michael
Kiefer, Stv. Chef Sektorielle Angelegenheiten, Abteilung Europa,
Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten
Bild: Shutterstock
Dieser Artikel wurde erstmals im Magazin des SECO „Die Volkswirtschaft“ veröffentlicht.
Literaturverzeichnis
- All Nemo Committee (2025). CACM Annual Report 2024, 1. Juli.
- Bundesrat (2026a). Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über Elektrizität, 2. März.
- Bundesrat (2026b). Botschaft über das Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz-EU (Bilaterale III)», 13. März.
- Ecoplan (2025). Stromabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Volkswirtschaftliche Auswirkungen, 13. Juni.
Montag, 20. Juli 2026
SSES will PV-Zubau auf Zielkurs bringen
Der Ausbau der Photovoltaik (PV) verfehlt derzeit die Vorgaben des Stromgesetzes deutlich. Die Schweizerische Vereinigung für Sonnenenergie (SSES) fordert im Rahmen der Vernehmlassung zur Energieförderungsverordnung (EnFV) eine Erhöhung der Einmalvergütungen sowie die Beseitigung struktureller Hemmnisse für den Zubau.
Um das gesetzliche Ziel von 35 GWp installierter PV-Leistung bis zum Jahr 2035 zu erreichen, ist ein jährlicher Zubau von durchschnittlich 2.8 GWp notwendig. Die aktuelle Marktentwicklung ist jedoch rückläufig: Nach 1.8 GWp im Jahr 2024 wurden 2025 nur noch 1.3 GWp realisiert. Der Rückstand zur Zielerreichung wächst mit jedem Jahr, wenn nicht rasch wieder Investitionssicherheit für PV-Betreibende geschaffen wird.
Forderung nach Sofortmassnahmen: «Wir müssen den Solar-Zubau wieder auf Zielkurs bringen», fordert Urs Scheuss, Geschäftsleiter der SSES. «Dazu braucht es jetzt Anpassungen, damit wir wieder verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen haben.» Die Einführung von Marktpreisen und niedrigen Minimalvergütungen hat sich als nicht zielführend erwiesen. Das sieht inzwischen offenbar auch der Bundesrat so, der die Revision damit begründet, dass er die «Verunsicherung im privaten Sektor des PV-Zubaus» «teilweise kompensieren» möchte. Allerdings sind die Vorschläge des Bundesrats völlig ungenügend.
Als Sofortmassnahme zur Stabilisierung verlangt die SSES im Einklang mit dem Fachverband VESE eine Erhöhung der Einmalvergütungen gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf. Diese Massnahme ist besonders wichtig für Anlagen mit wenig oder ohne Eigenverbrauch, damit alle geeigneten Potenziale auch wirklich ausgeschöpft werden. Zudem fordert die SSES Anpassungen, damit bestehende Grossanlagen nachträglich in Volleinspeisungs- und Eigenverbrauchsanlagen aufgeteilt werden können, die Messkosten durch Obergrenzen begrenzt werden und höhere Kosten für notwendige Anschlussverstärkungen anrechenbar sind.
Solarbremsen lösen! Über rein finanzielle Anreize hinaus identifiziert die SSES strukturelle, regulatorische und kommunikative Solarbremsen: Komplexe Regulierungen und Bürokratie, widersprüchliche politische Botschaften und volatile Spotmarkt-Tarife verunsichern Private und KMU, die mit ihren Anlagen zur Energiewende beitragen, nachhaltig.
Um den Solarausbau im Inland wieder zu beleben, fordert die SSES von der Politik:
1. Planungssicherheit: Die Grundlagen der Förderung und der Amortisation müssen über mehrere Jahre hinweg stabil bleiben, anstatt sich ständig zu verändern.
2. Rechtssicherheit: Wer eine PV-Anlage betreibt, muss darauf vertrauen können, dass die rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen während der Dauer der Amortisation der Anlage verlässlich bleiben.
3. Investitionssicherheit: Das System muss so vereinfacht werden, dass auf einer A4-Seite für Laien verständlich erklärbar ist, wie sich eine Anlage amortisiert.
Link zur Medienmitteilung:
www.sses.ch/wp-content/uploads/060715_MM_EnFV-Vernehmlassung_d.pdf
Link zur Stellungnahme:
www.sses.ch/wp-content/uploads/SSES_Vernehmlassungsantwort_EnFV_Juli2026.pdf
In Reaktion auf die Energiekrise von 1973 wurde die Schweizerische Vereinigung für Sonnenergie SSES am 11. Juni 1974 als privatrechtlicher Verein in Bern gegründet. Die SSES zählt rund 4500 Mitglieder und ist in 11 Regional- und Fachgruppen gesamtschweizerisch als Konsumentenorganisation im Bereich Solarenergie tätig. Die SSES ist Mitglied der Klima-Allianz und setzt sich für eine Schweiz 100% erneuerbar ein. Ihre Projekte umfassen Öffentlichkeits- und Informationsarbeiten, aber auch die Teilnahme am politischen Gestaltungsprozess und Projekte zur Förderung des Ausbaus der Solarenergie. www.sses.ch
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Sonntag, 19. Juli 2026
Neue AKW in der Schweiz gefährden Arbeitsplätze
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Donnerstag, 16. Juli 2026
CO2-Emissionen aus Brenn- und Treibstoffen leicht zurückgegangen
Die CO2-Emissionen aus Brennstoffen (vorwiegend Heizöl und Gas) sind 2025 gegenüber dem Vorjahr um rund 5 Prozent gesunken. Hauptursachen für die Abnahme sind die bessere Energieeffizienz von Gebäuden und der zunehmende Einsatz erneuerbarer Energien beim Heizen. Die Emissionen aus Treibstoffen (Benzin und Diesel) gingen um rund 1 Prozent zurück. Der leichte Rückgang ist vor allem auf eine Zunahme der Elektrofahrzeuge und der Biotreibstoffe zurückzuführen.
Mit der jährlichen CO2-Statistik überprüft das BAFU, wie sich die CO2-Emissionen aus Brenn- und Treibstoffen entwickeln. Damit die Jahre statistisch vergleichbar sind, wird der Einfluss des Winterwetters auf den Heizöl- und Gasverbrauch mittels der sogenannten Witterungsbereinigung rechnerisch ausgeglichen (siehe Kasten).


