Der Blog Solarmedia widmet sich der Solarenergie und der neuen solaren Weltwirtschaft ... gehört zu «Media for Sustainability» des Ökonomen und Journalisten Guntram Rehsche (siehe auch http://guntram-rehsche.blogspot.ch) ... Beiträge zeitlich geordnet, Stichwort- / Labelsuche in linker Spalte ...
Die Axpo Tochter Urbasolar hat mit dem Bau Europas grösster zusammenhängender Dachsolaranlage begonnen. Die Anlage entsteht auf dem 136.000 m² grossen Dach des Logistikgebäudes OMEGA in Dourges, Nordfrankreich, und hat eine Leistung von 18 Megawatt. Darum geht’s:
Das Logistikgebäude OMEGA (siehe Bild oben) wurde als Vorbild für Energieeffizienz konzipiert. Es besteht aus zwölf Lagereinheiten mit je rund 11.000 m² Fläche, einer Höhe von 11,5 Metern und Laderampen an zwei der vier Fassaden. Mit Platz für bis zu 450 Mitarbeitende trägt das neue Lager zur Erfüllung der wachsenden Anforderungen der nationalen Logistik und zur Dekarbonisierung von Logistikaktivitäten bei – insbesondere für den PepsiCo-Konzern, der sich für OMEGA entschieden hat und Ende September 2025 eingezogen ist.
Das OMEGA-Projekt wird von SPL Delta 3 geleitet, dem Immobilienentwickler hinter der multimodalen Plattform. Diese wird von einem gemischten Konsortium und der Region Hauts-de-France getragen. Die Endinvestoren Tristan Capital Partners und Edmond de Rothschild REIM France finanzieren das Projekt gemeinsam.
Thibault Ancely (Geschäftsführer, Tristan Capital Partners) und Kristelle Wauters (Vorstandsvorsitzende, Edmond de Rothschild REIM France) betonen: «Wir sind stolz, Teil eines Projekts zu sein, das Innovation und Nachhaltigkeit verbindet. Unser Ziel ist die Entwicklung von Logistikinfrastrukturen, die heutigen ökologischen Anforderungen entsprechen. Die Partnerschaft mit Urbasolar ist dabei zentral für die Maximierung der Energieeffizienz.»
Antoine Millioud, Präsident von Urbasolar und Leiter der Division Solar bei Axpo, ergänzt: «Dieses Projekt ist ein Meilenstein unserer Nachhaltigkeitsstrategie. Durch die Integration modernster Photovoltaik-Lösungen zeigen wir, dass Solarenergie Energiekosten und CO₂-Emissionen erheblich senken kann. Wir schätzen die Zusammenarbeit mit Partnern, die unsere Vision einer nachhaltigen Energiezukunft teilen.» Das Projekt unterstreicht das Engagement von Axpo, die Energiewende voranzutreiben und erneuerbare Energiequellen auszubauen
«Um dieses Gebäude zum Vorbild in der Umweltbilanz zu machen, wollten wir uns nicht auf das gesetzliche Minimum von 30 % Dachfläche beschränken,» erklärt Emmanuel Favreuille, Direktor bei SPLA DELTA 3. «Die Entscheidung, die gesamte nutzbare Dachfläche mit einer Mischung aus Eigenverbrauch und Einspeisung auszustatten, erwies sich als entscheidender Erfolgsfaktor – besonders da Energiemanagement für unsere Kunden zunehmend wichtiger wird.»
Quelle: Axpo Medienmitteilung
Das am 1. Januar 2025 in Kraft getretene Stromgesetz (Mantelerlass) ermöglicht es unter anderem, lokal produzierten Solarstrom einfacher vor Ort zu verkaufen und zu konsumieren. Dadurch sollen auch Mieterinnen und Mieter, die keine eigene Photovoltaikanlage installieren können, von den Vorteilen des Solarstroms profitieren können. «Die Mieter auf diese Weise zu Akteuren der Energiewende zu machen, war eine revolutionäre Idee», sagt Wieland Hintz vom Bundesamt für Energie BFE. Die neuen Stromverbünde, so der Verantwortliche Solarenergie, seien beliebt, und die Anzahl der Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) wachse schnell.
In ihrem Netzgebiet, so schätzen die Bernischen Kraftwerke (BKW), waren Ende 2025 rund 4000 Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch aktiv. Virtuelle Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (vZEV) gab es bis Ende 2025 etwa 180 (siehe Zweittext „Die neuen Stromverbünde auf einen Blick“).
Ähnlich sieht es bei den Centralschweizerischen Kraftwerken (CKW) aus: Seit Anfang 2025 wurden in ihrem Versorgungsgebiet rund 220 vZEV registriert. Vor allem bei bestehenden Liegenschaften seien virtuelle Zusammenschlüsse interessant, da keine Anpassungen an den elektrischen Installationen nötig sind, erklärt André Rast von den CKW. Gemäss Gesetz sind alle Schweizer Stromversorgungsunternehmen verpflichtet, die verschiedenen Formen der neuen Verbünde in ihrem Gebiet zu erlauben. «Dass wir Stromverbünde ermöglichen, ist ein Auftrag des Gesetzgebers. Ein Geschäftsmodell sind sie für unser Unternehmen nicht», erklärt BKW-Mediensprecher Manfred Joss.
Tessiner Pilotprojekt
Auch
für den Tessiner Energieversorgungsunternehmen Azienda Elettrica di
Massagno (AEM) rechnen sich die Zusammenschlüsse nicht. Doch
mittelfristig könnten sie dazu beitragen, das Netz zu entlasten, wenn in
Spitzenzeiten viel Solarstrom produziert wird, sagt Daniele Farrace,
der Chief Innovation Officer. Das Interesse der AEM an neuen
Stromverbünden ist jedenfalls da: Das Energieversorgungsunternehmen hat
die «Lugaggia Innovation Community» (LIC) initiiert, ein vom BFE
unterstütztes Pilot- und Demonstrationsprojekt im Dorf Lugaggia in der
Region Lugano. Der Versuch zwischen 2019 und 2022 verlief positiv. Der
ZEV wird weitergeführt und das gelungene Praxisbeispiel stiess weit über
das Tessin hinaus auf Interesse.
Ausgangspunkt für den Zusammenschluss war der Neubau eines Kindergartens mit einer PV-Anlage auf dem Dach. Für überschüssigen Solarstrom während der Sommerferien suchte die Gemeinde Abnehmende. So entwickelte sich schliesslich ein ZEV mit sechs weiteren Solaranlagen als Anbietende und 18 benachbarten Einfamilienhausbesitzerinnen und -besitzern als Abnehmende des Stroms. Je nach Verbrauch fallen die Einsparungen unterschiedlich hoch aus. Doch über den ganzen Verbund gesehen sind die Stromkosten um 3000 bis 4000 Franken pro Jahr gesunken. «Das Gesetz sah vor, dass bei einem ZEV alle Haushalte, die an demselben Anschlusspunkt angeschlossen sind, mitmachen. Bei 18 Hauseigentümerinnen und -eigentümer bedeutete das viel Überzeugungsarbeit», betont Daniele Farrace.
Weil seit Anfang des Jahres die Gründung von Lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) möglich ist, befassen sich neuerdings nicht nur Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer mit neuen Stromverbünden, sondern auch Gemeinden, so etwa Köniz bei Bern. Sie will den Ortsteil Mittelhäusern zum Reallabor machen, das zeigen soll, wie im Jahr 2050 in der Schweiz eine 100-prozentig erneuerbare Energieversorgung aussehen könnte. Der Einsatz von Solarenergie habe in den vergangenen Jahren bedeutende Fortschritte erzielt, dennoch sei in der Schweiz bisher keine Ortschaft bekannt, die ihr Potenzial systematisch nutze.
Eine wichtige Rolle bei der Energiezukunft von Mittelhäusern spielt eine LEG. Das Projekt sieht vor, auf allen grösseren Dächern Photovoltaikanlagen mit Batteriespeichern zu bauen. Wie eine Studie der Berner Fachhochschule zeigt, ist es dank intelligenter Steuerung möglich, den Solarstrom gleichmässig und über längere Zeit in die neue LEG einzuspeisen. Gemäss der Studie steht so zusammen mit der Schweizer Wasserkraft genügend erneuerbare Energie zur Verfügung, um alle heute noch verwendeten fossilen Energien zu ersetzen. «Wir wollen die neuen Möglichkeiten der lokalen Elektrizitätsgemeinschaften nutzen und so die regionale Wertschöpfung steigern», schreibt die Gemeinde in einer Mitteilung. «So wird die Energieversorgung nachhaltiger und auch günstiger.»
Die neuen Stromverbünde auf einen Blick
Beim
klassischen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV), möglich seit
2018, teilen sich benachbarte Haushalte, die über einen gemeinsamen
Hausanschluss verfügen, den selbst produzierten Strom (Eigenverbrauch).
In der Regel sind dies die Parteien eines Mehrfamilienhauses, die Strom
über die privaten Leitungen im Haus austauschen. Aber auch Haushalte
oder andere Stromverbraucher wie KMU in benachbarten Gebäuden können
sich zu einem ZEV zusammenschliessen, sofern die Gebäude durch eine
private Leitung miteinander verbunden sind. Also der eigenverbrauchte
Strom nicht über das öffentliche Netz fliesst. Bei der Gründung eines
klassischen ZEV müssen private Stromzähler bei den Teilnehmenden
installiert werden. Bei einem ZEV mit mehreren Gebäuden kann es
notwendig sein, private Leitungen zu verlegen.
Smart Meter machen virtuelle Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (vZEV) möglich, die seit 2025 gesetzlich geregelt sind. Private Zähler müssen hier nicht installiert werden. Es lassen sich gegen Entgelt die Smart Meter des Stromversorgungsunternehmens verwenden. Virtuelle ZEV bieten mehr Flexibilität, da nicht zwingend alle Parteien im ZEV-Perimeter mitmachen müssen und neu auch Anschlussleitungen bis zur Verteilkabine für den Eigenverbrauch verwendet werden können. Letzteres ermöglicht einen Zusammenschluss in einem grösseren Umkreis, und es können mehr Endverbraucherinnen und -verbraucher lokal produzierten Strom nutzen. Bei beiden Modellen gilt die ganze Gemeinschaft gegenüber dem Stromversorgungsunternehmen als einziger Kunde.
Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) sind seit Anfang dieses Jahres möglich. Voraussetzung ist, dass alle Teilnehmenden auf der gleichen Netzebene ans öffentliche Netz angebunden sind, im Versorgungsgebiet desselben lokalen Verteilnetzbetreibers liegen und zur gleichen Gemeinde gehören. Zudem muss die Produktionsleistung der LEG mindestens 5 % der gesamten Anschlussleistung der beteiligten Endverbraucherinnen und -verbraucher ausmachen. Die LEG nutzt das öffentliche Verteilnetz, wobei aber nur reduzierte Netznutzungskosten anfallen. Hingegen können auch räumlich weiter voneinander entfernte Haushalte eine solche Gemeinschaft bilden. Die einzelnen LEG-Teilnehmenden bleiben Kunden des lokalen Stromversorgungsunternehmens, der mit ihnen den zusätzlich bezogenen Strom und die Netznutzung abrechnet.
Quelle: https://energeiaplus.com/2026/01/30/solar-lokal-clever/
Der Bundesrat hat am 28. Januar 2026 die Schwelle für die Grundversorgung bei der Umsetzung des Stromabkommens festgelegt. Sie liegt bei einem Stromverbrauch von 50 Megawattstunden (MWh) pro Jahr und Haushalt oder Verbrauchsstätte. Zusätzlich schafft er die Möglichkeit eines Opt-In (Wahlmöglichkeit) für Kleinstunternehmen mit einem Stromverbrauch zwischen 50 und 100 MWh pro Jahr. Dieses Opt-In ist auf zehn Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens begrenzt.
Bisher können in der Schweiz nur Verbrauchsstätten mit einem Stromverbrauch von über 100 MWh pro Jahr ihren Stromlieferanten frei wählen. Mit dem Stromabkommen erhalten alle Endverbraucher diese Möglichkeit. Kleine Verbraucher mit einem Jahresverbrauch unter 50 MWh (Vernehmlassungsvorlage) können aber in der Grundversorgung mit regulierten Preisen bleiben. Anfang Dezember 2025 hatte der Bundesrat das UVEK in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) beauftragt, ihm bis Ende Januar 2026 Optionen zu unterbreiten, wie stromintensive Kleinunternehmen in der Grundversorgung verbleiben können.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass ein Grundversorgungsregime für Haushalte und Verbrauchsstätten mit unter 50 MWh Jahresverbrauch vorgesehen wird. Stromintensive Kleinstunternehmen können freiwillig teilnehmen. Konkret bedeutet dies:
Alle Endverbraucher können ihren Stromlieferanten auf dem freien Markt wählen. Haushalte und Verbrauchsstätten mit einem Jahresverbrauch unter 50 MWh können in der Grundversorgung mit regulierten Preisen verbleiben oder in diese zurückkehren. Dies hatte der Bundesrat bereits in der Vernehmlassungsvorlage zum Stromabkommen vorgeschlagen.
Neu sollen auch Verbrauchsstätten mit einem Jahresverbrauch zwischen 50 MWh und 100 MWh auf Wunsch in der Grundversorgung verbleiben können. Bei der Nutzung dieser Opt-In-Möglichkeit müssen sie darlegen, dass sie sich als Kleinstunternehmen gemäss Artikel 2, Ziffer 6 der EU-Strombinnenmarktrichtlinie qualifizieren. Solche dürfen höchstens zehn Personen beschäftigen und ihr Jahresumsatz bzw. ihre Bilanzsumme dürfen nicht mehr als zwei Millionen Euro betragen. Der Verbleib in der Grundversorgung ist zudem für diese Unternehmen zeitlich begrenzt. Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Stromabkommens müssen sie in den freien Markt wechseln.
Die vier führenden unabhängigen Ökostromanbieter aus Deutschland und Österreich – Elektrizitätswerke Schönau, Green Planet Energy, naturstrom und oekostrom AG – haben gemeinsam die HandelGrün GmbH & Co. KG gegründet. Mit dem neuen Ökostrom-Direkt- und Flexibilitätsvermarkter bündeln die Gesellschafterinnen ihre Kompetenzen und erschließen neue Geschäftsfelder. Jede Gesellschafterin ist zu 25 Prozent am Unternehmen beteiligt.
HandelGrün vermarktet gemäss eigenen Angaben ausschließlich Ökostrom – strikt ohne Verbindungen zur Fossilindustrie. Mittelfristig soll das Joint Venture mit Sitz in Hamburg neben der etablierten Direktvermarktung von Windparks, größeren Solar- oder Biomasseanlagen auch die Vermarktung von Photovoltaik-Kleinanlagen und haushaltsnahen Flexibilitäten wie etwa Batteriespeichern übernehmen.
„Bei HandelGrün bleibt alles rein erneuerbar: Wir halten fossile Einflüsse fern, lassen Erlöse im Öko-Sektor und garantieren echte Unabhängigkeit – anders als bei Anbietern mit gemischten Portfolios, wo grüne Einnahmen oft in fossile Projekte fließen. So stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit der Erneuerbaren und treiben die Dekarbonisierung ohne Abstriche voran“, sagt HandelGrün-Geschäftsführer Dr. Björn Sossong. Direktvermarktung integriert Erneuerbare unmittelbar in den Strommarkt und optimiert Erlöse durch Kurz- und Langfristhandel.
Das Joint Venture hat am 1. Januar 2026 den Betrieb aufgenommen. Erster angestrebter Meilenstein ist der Start der Ökostrom-Direktvermarktung ab dem dritten Quartal 2026. Im ersten Schritt übernimmt HandelGrün hierfür die Vermarktung von Anlagen der vier Gesellschafterinnen mit einem Volumen von zunächst 400 MW. Die Vermarktung von Anlagen externer Betreiber sowie die systemdienliche Vermarktung von Flexibilitäten folgen im nächsten Schritt.
HandelGrün richtet sich an Anlagenbetreiber jeder Größe und übernimmt das gesamte Spektrum der Direktvermarktung: präzise Prognosen und Handelsoptimierung, die Vermarktung nach Marktprämienmodell ebenso wie individuelle Power Purchase Agreements (PPAs) inklusive Herkunftsnachweisen sowie die zuverlässige Absicherung gegen Ausgleichsenergierisiken.
“Der Handel von Flexibilitäten und deren Optimierung sollen zukünftig fester Teil von HandelGrün werden. Dieser für die Energiewende essenzielle Baustein ermöglicht eine bessere Integration der Erneuerbaren und hebt damit auch wirtschaftliche Potenziale für Anlagenbetreiber”, betont Dr. Maximilian Kloess, ebenfalls Geschäftsführer von HandelGrün.
Text & Bild: Guntram Rehsche Solarmedia