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Der Blog Solarmedia widmet sich der Solarenergie und der neuen solaren Weltwirtschaft ... gehört zu «Media for Sustainability» des Ökonomen und Journalisten Guntram Rehsche (siehe auch http://guntram-rehsche.blogspot.ch) ... Beiträge zeitlich geordnet, Stichwort- / Labelsuche in linker Spalte ...
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Ab dem 1. Januar 2027 gelten in der Schweiz neue Regeln für die Vergütung von Solarstrom, sofern keine andere Vergütung vereinbart wurde. Für Betreiber:innen von Photovoltaikanlagen bedeutet dies: Die Vergütung richtet sich nach dem aktuellen Wert des Stroms am Markt. Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) informiert über die Änderungen und stellt der Branche eine aktualisierte Umsetzungshilfe zur Verfügung.
Immer mehr Haushalte und Unternehmen produzieren mit Photovoltaikanlagen eigenen Strom. Wer den produzierten Strom nicht selbst verbraucht, kann diesen ins öffentliche Netz einspeisen und erhält dafür eine Vergütung. Allerdings wird an sonnigen Tagen in der Mittagszeit zunehmend mehr Strom produziert, als benötigt wird. Die neuen gesetzlichen Vorgaben tragen dieser Entwicklung Rechnung und schaffen Anreize für einen marktnahen Umgang mit selbst produziertem Strom.
Ab dem 1. Januar 2027 entspricht die Vergütung für eingespeisten Strom aus erneuerbaren Energien dem viertelstündlichen Preis am Schweizer Strommarkt, sofern keine andere Vergütung vereinbart wurde. Die Minimalvergütung bleibt erhalten, wird jedoch an diese dynamische Abnahmevergütung angepasst. Verteilnetzbetreiber sind weiterhin frei, andere Vergütungsmodelle anzubieten – etwa aufgrund kantonaler oder kommunaler Entscheide. Ein Beispiel dafür ist eine vom Zeitpunkt der Einspeisung unabhängige, konstante Vergütung.
Mit den neuen Vorgaben orientiert sich die Vergütung von eingespeistem Strom an den tatsächlichen Marktbedingungen und erfolgt dynamisch (d.h. viertelstündlich). Dadurch entstehen Anreize, Strom dann einzuspeisen, zu speichern oder selbst zu verbrauchen, wenn dies für das Stromsystem besonders sinnvoll ist. Vereinfacht gesagt: Künftig zählt, zu welchem Zeitpunkt Strom ins Netz eingespeist wird. Ist zu einer bestimmten Viertelstunde viel Solarstrom verfügbar, kann die Vergütung in dieser Viertelstunde tiefer ausfallen oder gar negativ sein. Wird Strom dagegen in einer Phase eingespeist, in der die Nachfrage hoch oder das Angebot knapp ist, ist sein Wert und damit auch die Vergütung hoch. Die neue Regelung soll dazu beitragen, dass Produktion, Verbrauch und Speicherung von Strom besser aufeinander abgestimmt werden und dadurch das Netz entlastet wird. Für kleinere Solaranlagen wird eine zusätzliche Vergütung ausbezahlt, falls der Referenz-Marktpreis über ein Quartal unter der gesetzlich festgelegten Minimalvergütung liegt, die Minimalvergütungsprämie. Diese Minimalvergütungsprämie entspricht dem Differenzbetrag zwischen dem Referenz-Marktpreis für Solaranlagen und der gesetzlich festgelegten Minimalvergütung. Sie wird für den in Stunden mit tiefen Preisen eingespeisten Strom ausbezahlt.
Die gute Nachricht: Es lohnt sich, möglichst viel des selbst produzierten Stroms direkt im eigenen Haushalt zu nutzen. Wer den Solarstrom beispielsweise für das Laden eines Elektroautos oder den Betrieb von Haushaltsgeräten verwendet, spart die Kosten für Strom aus dem Netz. Auch Batteriespeicher gewinnen an Bedeutung. Sie ermöglichen es, überschüssigen Solarstrom zu speichern und später selbst zu verbrauchen oder grundsätzlich auch zu einem späteren Zeitpunkt ins Netz einzuspeisen, wenn die Sonne weniger stark oder gar nicht scheint und die Preise höher sind.
Damit die neuen gesetzlichen Vorgaben schweizweit möglichst einheitlich umgesetzt werden, hat der VSE für seine Mitglieder das Handbuch «Umsetzung der Abnahmevergütung nach Art. 15 EnG» (UABV CH 2026) überarbeitet. Es erläutert das neue Vergütungsmodell und unterstützt Netzbetreiber bei deren Umsetzung. Das Handbuch wurde in enger Zusammenarbeit mit der Branche sowie in Abstimmung mit Swissolar revidiert und an die neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst.
Die Abnahmevergütung ist die Vergütung, die die Betreiber:innen von Solaranlagen erhalten, wenn sie überschüssigen Strom ins öffentliche Netz einspeisen.
Ab 2027 entspricht die Vergütung für eingespeisten Strom dem aktuellen Marktwert, sofern kein anderes Vergütungsmodell vereinbart wird. Massgebend ist der Day-Ahead Preis der Schweizer Strombörse, der am Vortag aktuell für jede Stunde – und ab 2027 für jede Viertelstunde – publiziert wird (der Day-Ahead Preis kann beispielsweise auf der folgenden Website eingesehen werden: Market Results | EPEX SPOT). In Viertelstunden mit einem Stromüberschuss fällt die Vergütung tiefer oder gar negativ aus, bei hoher Nachfrage oder knappem Angebot entsprechend höher. Die neue Regelung schafft Anreize, Solarstrom dann einzuspeisen, wenn er benötigt wird. Dadurch lohnt es sich noch mehr, Solarstrom möglichst selbst zu verbrauchen oder zu speichern und erst dann einzuspeisen, wenn er im Netz besonders gebraucht wird.
Die Vergütung variiert künftig von Viertelstunde zu Viertelstunde und kann auch negativ ausfallen. Der Verteilnetzbetreiber berechnet die Vergütung pro Anlage, indem er die in dieser Viertelstunde eingespeiste Menge mit dem für die jeweilige Viertelstunde geltenden Preis multipliziert. Bedingung für dieses dynamische Vergütungsmodell ist die Installation eines Smart Meters. Für kleinere Solaranlagen wird zusätzlich eine Minimalvergütungsprämie ausbezahlt, wenn der vom Bundesamt für Energie publizierte Referenz-Marktpreis für Solaranlagen in einem Quartal unter der gesetzlich festgelegten Minimalvergütung liegt. Ist dies der Fall, wird die Differenz zwischen Referenz-Marktpreis und Minimalvergütung für den in diesem Quartal eingespeisten Strom als Prämie vergütet.
Die neuen Regeln fördern den Eigenverbrauch: Wer möglichst viel des selbst produzierten Stroms nutzt, spart Stromkosten und ist weniger von schwankenden Vergütungen abhängig. Betreiber:innen von Solaranlagen können die Vergütung optimieren, indem sie den Eigenverbrauch – etwa zum Laden von Batteriespeichern und Elektroautos oder zum Erwärmen des Boilers – in Zeiten tiefer oder negativer Strompreise (meist über Mittag) verlagern. Schon heute unterstützen intelligente Energiemanagementsysteme (EMS) dabei, den Eigenverbrauch automatisch zu optimieren und den Solarstrom möglichst wirtschaftlich zu nutzen. Ein EMS kann verfügbare Preissignale nutzen, um den Betrieb von Batteriespeichern, Elektroautos oder weiteren flexiblen Verbrauchern automatisch zu optimieren.
Eine am Freitag veröffentlichte Studie der Akademien der Wissenschaften Schweiz (SCNAT) zeigt: Auch im günstigsten Fall liegen die zu erwartenden Baukosten für neue AKW so hoch, dass sie nicht mehr wirtschaftlich sind. Die Kosten könnten aber auch deutlich teurer werden. Für die Schweizerische Energie-Stiftung SES ist deshalb klar: Neue AKW kämen die Bevölkerung teuer zu stehen – viel zu teuer. Eine Aufhebung des AKW-Neubauverbots wäre gegenüber Stromkunden und Steuerzahlenden unverantwortlich und ein Fass ohne Boden, so die SES in einer Medienmitteilung.
Die Ende Juni veröffentlichte Studie «Kernkraft und das zukünftige Schweizer Energiesystem» von der ETH Zürich und dem PSI berechnete mit vier Modellen, unter welchen Bedingungen neue AKW Teil eines kostenoptimalen, klimaneutralen Schweizer Stromsystems im Jahr 2050 wären.
Neue AKW würden im Modell nur dann überhaupt gebaut, wenn der Staat AKW massiv subventioniert und über Kreditgarantien oder Ko-Finanzierung die Finanzierungskosten (WACC) von 8 auf 5 Prozent senkt. Selbst dann braucht es tiefe Baukosten: Nur bei 5000 Franken pro Kilowattstunde (CHF/kW) sehen die Modelle einen relevanten Zubau von 2,6 – 4,9 Gigawatt vor. Bei 12'000 CHF/kW – von der ETH bereits als «hoch» eingestuft – bricht der Ausbau aus wirtschaftlichen Gründen fast vollständig ein.
Die
neue SCNAT-Studie «Baukosten und Finanzierung von neuen Kernkraftwerken
in der Schweiz» zeigt, dass solche tiefen Baukosten unrealistisch sind.
Für die Schweiz kommen laut SCNAT nur EDF/Framatome mit dem EPR und
Westinghouse mit dem AP1000 infrage.
Die aktuellen Offertpreise beider Anbieter liegen bereits bei rund
12'000 CHF/kW – also genau an der Schwelle, ab der neue AKW laut ETH
selbst unter besten Förderbedingungen aus dem Energiesystem
herausfallen. Und dies noch vor möglichen Kostenüberschreitungen, die
bei bisherigen Projekten in Europa und den USA historisch das Zwei- bis
Dreifache der Offerte betrugen.
Selbst das «Tief»-Szenario der SCNAT liegt ohne Finanzierungskosten bereits in der Grössenordnung der ETH-«Hoch»-Schwelle. Das von der SCNAT als plausibler eingeschätzte «Hoch»-Szenario liegt sogar 40 bis 90 Prozent darüber. Die bisherigen Erfahrungen mit AKW-Projekten im Ausland sprechen laut Studienautoren eher für dieses teurere Szenario.
Netto-Null ist mit Wasserkraft, Solarenergie, Speicher, Stromhandel und Windenergie, ohne neue AKW, zu erreichen. Zu diesem Schluss kam auch die ETH-Studie vom Juni.«Zwei unabhängige Studien aus der Wissenschaft kommen innert weniger Wochen zum selben Schluss: Neue AKW sind für die Schweiz nur mit enormer Staatshilfe finanzierbar – und nicht rentabel betreibbar. Wer heute neue AKW will, stimmt für ein offenes Milliardenloch für die Steuerzahlenden», urteilt Nils Epprecht, Geschäftsleiter der Schweizerischen Energie-Stiftung.
Die SES fordert den Bundesrat auf, im Hinblick auf die Volksabstimmung zum indirekten Gegenvorschlag zur «Blackout-Initiative» (voraussichtlich Februar 2027) die realistischen Zahlen offenzulegen und die finanziellen Risiken für den Bund, die Kantone und die Steuerzahlenden ehrlich und ungeschönt transparent zu machen.
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Quelle / Copyright: Solarmedia
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© pixabay.com | jplenio
Hitze und Dürre bringen Europas Atomkraftwerke an ihre Grenzen: Klimakrise verschärft die Probleme der Atomkraft. EU und Mitgliedstaaten setzen trotzdem auf neue Reaktoren und Laufzeitverlängerungen. In zahlreichen Ländern Europas müssen Atomkraftwerke wegen der anhaltenden Hitze und Dürre gedrosselt oder abgeschaltet werden.
Hierzu erklärt Bettina Ackermann von der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt: „Statt Milliarden in teure Atomprojekte zu investieren, muss Europa ein Energiesystem aufbauen, das auch unter den Bedingungen der Klimakrise zuverlässig funktioniert. Die Hitzewellen dieses Sommers zeigen, wie wenig klimaresilient Atomkraft ist: In Ungarn läuft im AKW Paks wegen des niedrigen Wasserstands in der Donau nur noch einer von vier Reaktorblöcken. In der Schweiz gingen beide Reaktoren des AKW Beznau vom Netz, um Schäden für das Ökosystem der Aare zu verhindern. In Rumänien wurde sogar ein Felsen in der Donau gesprengt, um die Kühlwasserversorgung des AKW Cernavodă zu sichern. In Frankreich stehen drei Reaktoren still, weil auch Maas und Mosel infolge der Hitze nicht genug Wasser führen. Und in Großbritannien brannte vergangene Woche nur wenige Kilometer vom britischen AKW Sizewell entfernt eine Fläche von mehr als 200 Fußballfeldern.
Europa gehört zu den Hotspots der Klimakrise: Seit den 1980er Jahren hat sich der Kontinent etwa doppelt so stark erwärmt wie der globale Durchschnitt. Hitzewellen, Dürren und Waldbrände nehmen zu, und damit auch die Probleme für den Betrieb von Atomkraftwerken.
Trotzdem wollen zahlreiche Länder in Europa der Klimakrise ausgerechnet mit neuen Reaktoren und Laufzeitverlängerungen begegnen – und das mit Unterstützung aus Brüssel.
Doch Atomkraft ist zu teuer, zu langsam und zudem immer stärker selbst von der Klimakrise betroffen. Europas Zukunft liegt im Ausbau der Erneuerbaren – kombiniert mit leistungsfähigen Netzen und Speichern. Die Bundesregierung muss jetzt verhindern, dass die EU weiter Milliarden in rückwärtsgewandte Atomprojekte versenkt.
Es ist höchste Zeit für ein Energiesystem, das sicher und bezahlbar ist und auch in einer heißer werdenden Welt zuverlässig funktioniert.“