Die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) und die St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG (SAK) bauen an der nachhaltigen Stromversorgung von morgen. Mit den Plänen für die derzeit grösste Solaranlage der Schweiz am Walensee beschreiten sie neue Wege im Bereich der
erneuerbaren Energien. Die geplante 15-Megawatt-Anlage in einem stillgelegten Steinbruch wäre eine Pionierleistung: Eine Solaranlage dieser Grösse, befestigt an Felsen, wurde in der Schweiz noch nie realisiert – wohl auch weltweit nicht. Die Voraussetzungen für optimierte Solarstromproduktion sind viel versprechend: Eine senkrechte Anordnung der Solarmodule und die südliche Ausrichtung des Steinbruchs versprechen vor allem im Frühjahr, Herbst und Winter überdurchschnittlich viel Solarstrom. Die Reflexionswirkung von See und Schnee auf die Solarstromproduktion erforschen die EKZ und die SAK erstmalig – gemeinsam mit der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Wädenswil (ZHAW).
Seit Januar misst eine temporäre Testanlage im Steinbruch mindestens bis Frühjahr 2016 die Stromerträge und Klimaverhältnisse vor Ort. Die Testanlage wurde zusammen mit der ZHAW gebaut und umfasst 43 Solarmodule mit sieben unterschiedlichen Technologien, von der Monokristallin- bis zur Dünnfilmtechnologie.
Erfolgskriterium 1: Wirtschaftlichkeit - Die Realisierung des Grossprojekts ist massgebend von der Wirtschaftlichkeit und der Bewilligungsfähigkeit abhängig. Die Wirtschaftlichkeit ergibt sich aus Kosten und Erträgen. Die Testanlage wird in den nächsten Monaten klare Ertragsdaten liefern. Die Entwicklung der Beiträge aus der kostendeckenden Einspeisevergütung des Bundes (KEV) und die zukünftigen Panel- und Konstruktionskosten sind dagegen noch ungewiss. Bisher sanken die KEV-Beiträge für Solarstrom ebenso kontinuierlich wie die Anlagekosten.
Erfolgskriterium 2: Bewilligungsfähigkeit: Ebenso entscheidend ist der Verlauf des Bewilligungsprozesses. Ab 2016 werden die EKZ und die SAK mit einer Machbarkeitsstudie die verfahrenstechnischen Grundlagen für die Eingabe in den Richtplan des Kantons St.Gallen erarbeiten. Die Bewilligungsfähigkeit der Solaranlage wird aufgrund eines Gutachtens der Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) beurteilt. Die unabhängige ausserparlamentarische Kommission des Bundes wird eine Interessensabwägung zwischen Landschaftsschutz und Stromproduktion aus erneuerbaren Energien vornehmen, welche beide im Bereich der nationalen Interessen liegen. Denn der stillgelegte Steinbruch gehört zum Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN). Danach können der Bund, der Kanton St. Gallen und die Gemeinde Amden über das Grossprojekt befinden.
Mit einer Baubewilligung rechnen die EKZ und die SAK frühestens Mitte 2018.
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Quelle: EKZ
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