Die deutsche Solarwirtschaft fordert von der Bundesregierung
Nachbesserungen an Verordnungsentwurf zu den ab Februar 2015 geplanten
Ausschreibungen für Solarparks: Auktionsvolumen, Standortwahl und Größe
ebenerdig errichteter Photovoltaik-Anlagen sollen weniger stark begrenzt werden.
Nach den Vorstellungen der Bundesregierung sollen
in den nächsten drei Jahren Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit einer
Spitzenleistung von 1,2 Gigawatt neu errichtet und über
Auktionsverfahren ausgeschrieben werden. „Viel zu wenig“, kritisiert der
Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar). Die Energiewende sei so
nicht zu schaffen. Das geplante Auktionsvolumen für ebenerdig
errichtete Solarstromkraftwerke reiche nicht aus, um die von der
Bundesregierung insgesamt angestrebte Photovoltaik-Zubauleistung in Höhe
von rund 7,5 Gigawatt bis Ende 2017 zu erreichen. Der Verband beklagt,
dass zudem der überwiegende Teil geeigneter Solarpark-Standorte nicht
genutzt werden dürfe. Er fordert dringende Nachbesserungen an dem
Verordnungsentwurf. Die Verordnung zur künftigen Ausschreibung von
Solarparks soll am 28. Januar 2015 das Bundeskabinett passieren. Sie
betrifft nicht Solaranlagen, die auf oder an Gebäuden errichtet werden.
Anders als bisher sollen Solarparks keine festen
Fördersätze mehr erhalten. Ihre Solarstromleistung soll vielmehr über
mehrere Auktionsrunden ausgeschrieben werden. Die Bundesregierung wählt
dieses Verfahren, um Vorgaben der Europäischen Union im Rahmen der
Beihilfeleitlinien umzusetzen. Doch der nun vorliegende
Verordnungsentwurf zu den Auktionskriterien stößt in der Solarbranche
auf Kritik: „Obwohl Strom aus neuen Solarparks inzwischen preiswert
geworden ist, soll deren weiterer Ausbau in Deutschland gedrosselt und
gedeckelt werden. Das Auktionsvolumen ist viel zu klein. Trotz ihrer
hohen Akzeptanz bei Anwohnern dürfen Solarparks nur auf sehr wenigen
Flächen errichtet werden. Die besten Sonnenstandorte bleiben selbst dann
oft tabu, wenn keine unmittelbare Konkurrenz mit anderen
Nutzungsinteressen vorliegt. Dies verteuert Solarstrom unnötig“, meint
Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar.
Konkret sieht die Verordnung für 2015 drei
Ausschreibungsrunden vor, die erste (15. April) und zweite (1. August)
jeweils über 150 Megawatt. Für die dritte Runde (1. Dezember) ist ein
Volumen von 200 Megawatt vorgesehen. In den Folgejahren soll das
Ausschreibungsvolumen weiter sinken – 2016 auf insgesamt 400 Megawatt
und 2017 auf 300 Megawatt. Nicht genutzte Kapazitäten sollen ins
Folgejahr übertragen werden. In Bezug auf die Flächenverfügbarkeit
bleibt es vorerst bei der restriktiven Flächenkulisse aus dem
bestehenden EEG. Ab 2016 lässt die Verordnung auch Flächen der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu sowie Ackerflächen in
sogenannten benachteiligten Gebieten, in denen Landwirtschaft nur unter
erschwerten Bedingungen möglich ist. Auf solchen benachteiligten
Gebieten sind jährlich aber nur zehn Solarparks zulässig.
Nach den Vorstellungen der Bundesregierung wird auch
die Größe jedes einzelnen Solarparks auf maximal 10 Megawatt gedeckelt
bleiben. Der BSW-Solar regt an, die Obergrenze zumindest für Projekte
auf ökologisch belasteten Flächen (zum Beispiel Konversions- und
Versiegelungsflächen) sowie auf den Flächen der BImA auf 25 Megawatt
anzuheben. Die auf diesen Flächen durchgeführten Installationen gingen
mit höheren Kosten einher. Eine höhere Projektobergrenze würde eine
Kompensation dieser Mehrkosten durch bessere Einkaufskonditionen und
andere Mengendegressionseffekte ermöglichen. Während 2013 in Deutschland noch etwa 440 Solarparks
mit einer Spitzenleistung von rund 1,2 Gigawatt neu errichtet wurden,
kamen im letzten Jahr nur noch 200 Anlagen mit rund 0,6 Gigawatt neu
hinzu. Solarstrom kann inzwischen in Deutschland an guten
Solarpark-Standorten für unter 10 Cent pro Kilowattstunde erzeugt werden
und ist damit bei einer Gesamtkostenbetrachtung billiger als Strom aus
konventionellen Atom- oder Kohlekraftwerken.
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