Die
vollständige Strommarktöffnung ist eine Chance für die
StromkonsumentInnen: Sie sind nicht mehr an einen Monopolist gebunden,
sondern können ihren Stromlieferanten frei wählen und den Strom kaufen,
den sie wollen. Weil der Markt gegenwärtig nicht funktioniert, birgt die
volle Strommarktöffnung aber auch Gefahren für die Energiewende in der
Schweiz. Direkte und indirekte Subventionen und ungedeckte Kosten für
Mensch und Umwelt führen einerseits dazu, dass ProduzentInnen und
KonsumentInnen von Strom aus neuen erneuerbaren Energieträgern
benachteiligt werden. Andererseits führen die dadurch gesenkten
Strompreise auch zu geringeren Effizienzanreizen.
Die zweite Phase der Marktöffnung bedarf daher nicht nur einer sorgfältigen Ausgestaltung über die Stromversorgungsverordnung, sondern muss auch mit flankierenden Massnahmen begleitet werden. Die SES erachtet insbesondere die Einführung einer verursachergerechten Abgabe auf Strom aus fossilen und nuklearen Energieträgern als essenziell. Neben Kostenwahrheit muss jedoch auch volle Transparenz hergestellt werden – sowohl über die volle Kennzeichnung der Stromprodukte wie auch über die Offenlegung des Lieferantenmixes aller Anbieter. Solange der Markt nicht funktioniert, müssen die Investitionsanreize für die Produktion erneuerbaren Stroms in der Schweiz durch den Bund (KEV) gesichert werden.
Schliesslich sollen KonsumentInnen im Wahlmodell Abgesicherte Stromversorgung mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern versorgt werden. Es soll niemand Strom, welcher radioaktive Abfälle und unnötig hohe CO2-Emissionen generiert, konsumieren müssen.
Die detaillierten Forderungen der SES und entsprechende Begründungen sind in der vollständigen Stellungnahme nachzulesen » SES-Stellungnahme.
Quelle: Schweizerische Enerige Stiftung SES
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Die zweite Phase der Marktöffnung bedarf daher nicht nur einer sorgfältigen Ausgestaltung über die Stromversorgungsverordnung, sondern muss auch mit flankierenden Massnahmen begleitet werden. Die SES erachtet insbesondere die Einführung einer verursachergerechten Abgabe auf Strom aus fossilen und nuklearen Energieträgern als essenziell. Neben Kostenwahrheit muss jedoch auch volle Transparenz hergestellt werden – sowohl über die volle Kennzeichnung der Stromprodukte wie auch über die Offenlegung des Lieferantenmixes aller Anbieter. Solange der Markt nicht funktioniert, müssen die Investitionsanreize für die Produktion erneuerbaren Stroms in der Schweiz durch den Bund (KEV) gesichert werden.
Schliesslich sollen KonsumentInnen im Wahlmodell Abgesicherte Stromversorgung mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern versorgt werden. Es soll niemand Strom, welcher radioaktive Abfälle und unnötig hohe CO2-Emissionen generiert, konsumieren müssen.
Die detaillierten Forderungen der SES und entsprechende Begründungen sind in der vollständigen Stellungnahme nachzulesen » SES-Stellungnahme.
Quelle: Schweizerische Enerige Stiftung SES
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