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Für die Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien und Gewässersanierungen bezahlen die Schweizer Stromkonsumentinnen und -konsumenten ab 1. Januar 2017 einen Zuschlag von 1,5 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh). Dies hat der Bundesrat in einer Revision der Energieverordnung festgelegt. Er schöpft damit das gesetzlich festgelegte Maximum aus. Trotz der Erhöhung um 0,2 Rp./kWh gegenüber dem Jahr 2016 kann die Warteliste mit rund 40’000 Photovoltaik-, Wind- oder Biomasse-Anlagen nur unwesentlich abgebaut werden. Die zusätzlichen Mittel fliessen grösstenteils in Projekte, die bereits seit längerer Zeit über eine Förderzusage verfügen. Das bedeutet auch, dass neue Anmeldungen für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) nicht mehr berücksichtigt werden können. Einmalvergütungen für kleine Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt (kW) werden aber weiterhin ausbezahlt.
Der bei den
Stromkonsumentinnen und -konsumenten erhobene Netzzuschlag fliesst in
den so genannten Netzzuschlagsfonds: 2016 werden es mit dem aktuellen
Netzzuschlag von 1.3 Rp./kWh rund 740 Millionen Franken sein. Mit diesem
Fonds werden die KEV, die Einmalvergütungen für kleine
Photovoltaik-Anlagen, die wettbewerblichen Ausschreibungen für
Stromeffizienz, die Rückerstattungen an Grossverbraucher, die
Risikogarantien für Geothermie-Projekte, die Mehrkostenfinanzierung, die
Gewässersanierungsmassnahmen sowie die Vollzugskosten finanziert (siehe auch Grafik für das Jahr 2015 oben).
Die Belastung für einen 4-Personen-Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 4’500 kWh steigt damit um 9 Franken auf 67,50 Franken pro Jahr (2016: 58,50 Franken). Stromintensive Grossverbraucher können wie bis anhin die Rückerstattung des Netzzuschlags beantragen, sofern sie eine Zielvereinbarung zur Steigerung ihrer Energieeffizienz mit dem Bund abschliessen.
Seit 2009 wird in der Schweiz der Zubau von Stromproduktionsanlagen aus neuen erneuerbaren Energien (Photovoltaik, Biomasse, Windkraft, Kleinwasserkraft, Geothermie) staatlich gefördert. Die Stromkonsumentinnen und -konsumenten bezahlen dafür einen Zuschlag auf jede verbrauchte Kilowattstunde Strom. Dieser Zuschlag ist im geltenden Energiegesetz auf 1,5 Rp./kWh begrenzt. Der Bundesrat hat diesen Zuschlag seit 2009 jeweils bedarfsgerecht festgelegt. Von 2009 bis 2013 lag er bei 0,45 Rp./kWh. 2014 stieg er auf 0,6 Rp./kWh, 2015 auf 1,1 Rp./kWh und 2016 auf 1,3 Rp./kWh.
Aus dem so geäufneten Netzzuschlagsfonds werden derzeit (Stand 31.03.2016) KEV-Vergütungen für insgesamt 10’578 Photovoltaik-, 31 Wind-, 490 Kleinwasserkraft- und 272 Biomasse-Anlagen ausbezahlt. Diese Anlagen produzieren pro Jahr rund 3,2 TWh Strom. Zusätzlich wurde mit der Revision des Energiegesetzes per 1. Januar 2014 das Instrument der Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen geschaffen, die 20 bis 30% der Investitionskosten erstattet. Bis jetzt (Stand 31.03.2016) wurden 13‘238 solcher Einmalvergütungen ausbezahlt mit einer Gesamtsumme von 138 Millionen Franken. Der Grossteil der durch die Erhöhung des Netzzuschlags zusätzlich generierten Gelder fliesst in Anlagen, die bereits seit längerem über eine Zusage für die KEV verfügen, aber aufgrund von langjährigen Bewilligungsverfahren erst jetzt in Betrieb gehen.
Weiter ermöglicht die Erhöhung des Netzzuschlags in diesem Jahr die Auszahlung von rund 5’000 zusätzlichen Einmalvergütungen an die Betreiber von kleinen Photovoltaik-Anlagen bis 30 kW Leistung. Derzeit zahlt Swissgrid jeden Monat rund 800 Einmalvergütungen aus. Allerdings gibt es auch hier längere Wartezeiten: Momentan beträgt diese 9 Monate ab Einreichen der vollständigen Unterlagen. Rund 40’000 Projekte befinden sich derzeit auf der Warteliste für die kostendeckende Einspeisevergütung, monatlich melden sich rund 1’000 Projekte neu an. Die heute gesetzlich zur Verfügung stehenden Fördermittel reichen bei weitem nicht aus, um die gesamte Warteliste abzubauen. Klar ist, dass die Mittel zur Finanzierung der Einspeisevergütungen 2018 vollständig ausgeschöpft sein werden und spätestens ab diesem Zeitpunkt keine neuen KEV-Förderzusagen für Projekte auf der Warteliste mehr möglich sind. Bis dahin kann die Warteliste nur noch minimal abgebaut werden. Die Kontingente für 2017 stehen noch nicht fest; deren Grösse ist von der Marktsituation abhängig.
Die Energiestrategie 2050, die derzeit im Parlament beraten wird und frühestens 2018 in Kraft treten könnte, sieht eine Erhöhung des Netzzuschlags auf 2,3 Rp./kWh vor. Diese zusätzlichen Mittel würden einen weiteren Abbau der Warteliste ermöglichen. Allerdings werden auch dann nicht alle Anlagen auf der Warteliste finanziell gefördert werden können. Dies auch deshalb, weil das Parlament in seinen Beratungen bereits festgelegt hat, die Einspeisevergütung fünf Jahre nach Inkrafttreten des revidierten Gesetzes einzustellen und die Mittel für die KEV bei 2,3 Rp./kWh zu deckeln.
Für Projektanten ist Folgendes wichtig:
Die Belastung für einen 4-Personen-Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 4’500 kWh steigt damit um 9 Franken auf 67,50 Franken pro Jahr (2016: 58,50 Franken). Stromintensive Grossverbraucher können wie bis anhin die Rückerstattung des Netzzuschlags beantragen, sofern sie eine Zielvereinbarung zur Steigerung ihrer Energieeffizienz mit dem Bund abschliessen.
Seit 2009 wird in der Schweiz der Zubau von Stromproduktionsanlagen aus neuen erneuerbaren Energien (Photovoltaik, Biomasse, Windkraft, Kleinwasserkraft, Geothermie) staatlich gefördert. Die Stromkonsumentinnen und -konsumenten bezahlen dafür einen Zuschlag auf jede verbrauchte Kilowattstunde Strom. Dieser Zuschlag ist im geltenden Energiegesetz auf 1,5 Rp./kWh begrenzt. Der Bundesrat hat diesen Zuschlag seit 2009 jeweils bedarfsgerecht festgelegt. Von 2009 bis 2013 lag er bei 0,45 Rp./kWh. 2014 stieg er auf 0,6 Rp./kWh, 2015 auf 1,1 Rp./kWh und 2016 auf 1,3 Rp./kWh.
Aus dem so geäufneten Netzzuschlagsfonds werden derzeit (Stand 31.03.2016) KEV-Vergütungen für insgesamt 10’578 Photovoltaik-, 31 Wind-, 490 Kleinwasserkraft- und 272 Biomasse-Anlagen ausbezahlt. Diese Anlagen produzieren pro Jahr rund 3,2 TWh Strom. Zusätzlich wurde mit der Revision des Energiegesetzes per 1. Januar 2014 das Instrument der Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen geschaffen, die 20 bis 30% der Investitionskosten erstattet. Bis jetzt (Stand 31.03.2016) wurden 13‘238 solcher Einmalvergütungen ausbezahlt mit einer Gesamtsumme von 138 Millionen Franken. Der Grossteil der durch die Erhöhung des Netzzuschlags zusätzlich generierten Gelder fliesst in Anlagen, die bereits seit längerem über eine Zusage für die KEV verfügen, aber aufgrund von langjährigen Bewilligungsverfahren erst jetzt in Betrieb gehen.
Weiter ermöglicht die Erhöhung des Netzzuschlags in diesem Jahr die Auszahlung von rund 5’000 zusätzlichen Einmalvergütungen an die Betreiber von kleinen Photovoltaik-Anlagen bis 30 kW Leistung. Derzeit zahlt Swissgrid jeden Monat rund 800 Einmalvergütungen aus. Allerdings gibt es auch hier längere Wartezeiten: Momentan beträgt diese 9 Monate ab Einreichen der vollständigen Unterlagen. Rund 40’000 Projekte befinden sich derzeit auf der Warteliste für die kostendeckende Einspeisevergütung, monatlich melden sich rund 1’000 Projekte neu an. Die heute gesetzlich zur Verfügung stehenden Fördermittel reichen bei weitem nicht aus, um die gesamte Warteliste abzubauen. Klar ist, dass die Mittel zur Finanzierung der Einspeisevergütungen 2018 vollständig ausgeschöpft sein werden und spätestens ab diesem Zeitpunkt keine neuen KEV-Förderzusagen für Projekte auf der Warteliste mehr möglich sind. Bis dahin kann die Warteliste nur noch minimal abgebaut werden. Die Kontingente für 2017 stehen noch nicht fest; deren Grösse ist von der Marktsituation abhängig.
Die Energiestrategie 2050, die derzeit im Parlament beraten wird und frühestens 2018 in Kraft treten könnte, sieht eine Erhöhung des Netzzuschlags auf 2,3 Rp./kWh vor. Diese zusätzlichen Mittel würden einen weiteren Abbau der Warteliste ermöglichen. Allerdings werden auch dann nicht alle Anlagen auf der Warteliste finanziell gefördert werden können. Dies auch deshalb, weil das Parlament in seinen Beratungen bereits festgelegt hat, die Einspeisevergütung fünf Jahre nach Inkrafttreten des revidierten Gesetzes einzustellen und die Mittel für die KEV bei 2,3 Rp./kWh zu deckeln.
Für Projektanten ist Folgendes wichtig:
- Wer sich heute neu für die KEV anmeldet, kann mit dem aktuellen geltenden Kostendeckel von 1,5 Rp./kWh nicht in das Fördersystem aufgenommen werden.
- Von den Projekten, die bereits heute auf der Warteliste sind, können im besten Fall nur noch wenige ins Fördersystem aufgenommen werden.
- Projektanten von Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von weniger als 30 kW wird empfohlen, sich für die Einmalvergütung zu entscheiden. Zur Zeit zahlt Swissgrid jeden Monat rund 800 Einmalvergütungen aus. Allerdings gibt es auch hier längere Wartezeiten: Momentan beträgt diese 9 Monate ab Einreichen der vollständigen Unterlagen zur Inbetriebnahme.
- Projektanten, die ihre Anlage nicht mehr realisieren möchten, werden gebeten, ihren Antrag bei der Swissgrid zurückzuziehen.
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