Mit dem
«Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren
Energien» will der Bundesrat gemäss eigenen Angaben den Ausbau
erneuerbarer Energien rasch und konsequent voranbringen. Eine
Studie von Energie Zukunft Schweiz AG (EZS), die diese im Auftrag der
Schweizerischen Energie-Stiftung SES und Swissolar erarbeitet hat, zeigt, dass die Änderungen insbesondere kleine Solaranlagen viel weniger
rentabel machen würden als heute. SES und Swissolar fordern das
Parlament auf, Korrekturen anzubringen.
Kleine und mittlere Solaranlagen kleiner 100 kWp (ca. 500 m2) auf
Hausdächern und -Fassaden sollen gemäss den aktuellen Modellrechnungen
des Bundes (Energieperspektiven 2050+)
einen Anteil von rund 70% des gesamten Ausbaus erneuerbarer Energien
ausmachen. Unter anderem um diesen Ausbau zu beschleunigen, hat der
Bundesrat im Juni 2021 eine Revision des Energie- und des Stromversorgungsgesetzes
angestossen. Modellierungen von Energie Zukunft Schweiz AG im Auftrag
der SES und Swissolar zeigen nun, dass dies – sollte das Gesetz wie
vorgeschlagen umgesetzt werden – die Rentabilität von kleinen und
mittleren Solaranlagen stark verschlechtert anstatt sie zu verbessern.
Einnahmen unterliegen höheren Unsicherheiten: Untersucht wurde die Rentabilität von Solaranlagen auf Einfamilien- und
Mehrfamilienhäusern unter den alten und neu vorgeschlagenen
gesetzlichen Rahmenbedingungen. Eine der neuen Regelungen verlangt, dass
die Abnahmevergütung (auch Einspeisevergütung oder Rückliefervergütung
genannt) sich nach dem Marktpreis im Zeitpunkt der Einspeisung richtet,
anstatt sich wie bisher an einer fixen Vergütung auszurichten.
«Nichtprofessionelle Kleininvestor:innen von Solaranlagen sind in erster
Linie an stabilen Preisen interessiert. Der volatile Marktpreis bringt
eine Unsicherheit ins System, der viele Projektant:innen von einer
Investition abhalten dürfte», gibt Studienautor Stefan Liechti zu
bedenken. «Die aktuell hohen Marktpreise dürfen nicht darüber
hinwegtäuschen, dass diese nicht für immer so bleiben werden. Investoren
brauchen eine gewisse Sicherheit. Deshalb braucht es eine Mindesthöhe
bei den Abnahmevergütungen.» sagt David Stickelberger, Geschäftsleiter
von Swissolar.
Eigenverbrauch verliert an Wert: Im Bereich der Netztarifierung sieht der Bundesrat vor, höhere
Leistungs- und/oder Grundkomponenten zu erlauben. Konkret bedeutet dies,
dass mit Strom aus der eigenen Solaranlage weniger Netzkosten
eingespart werden kann (weil diese weniger abhängig davon sind, wieviel
Strom man aus dem Netz bezieht, sondern zu einem grösseren Teil von der
Anschlussleistung), was die Rentabilität deutlich verschlechtert.
Einsparungen durch Eigenverbrauch von Solarstrom ist heute aber die
wichtigste Finanzierungskomponente. «Werden die Bedingungen für den
Eigenverbrauch verschlechtert, rechnen sich gerade Anlagen von Ein- und
Mehrfamilienhäusern häufig nicht mehr» analysiert Liechti die Resultate
der Studie. Liechti weist aber auch darauf hin, dass solche nachteiligen
Effekte kompensiert werden könnten, zum Beispiel indem der Verbrauch
nach Möglichkeit in ein Zeitfenster mit hoher Solarproduktion verschoben
oder, wenn der Strom aus dem Netz bezogen wird, gestaffelt wird
(aktives Lastmanagement).
Der Ball liegt beim Parlament: David Stickelberger und Felix Nipkow kommen zum Schluss: «Zur
Erreichung der Klimaziele und zur Sicherstellung der
Versorgungssicherheit braucht es einen Ausbauschub bei Solaranlagen. Die
Vorschläge des Bundesrats im neuen Gesetz wirken hingegen als Bremse».
Swissolar und die SES fordern das Parlament auf, dies im Rahmen der
Beratungen zu korrigieren.
Quelle: energiestiftung.ch
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