Dienstag, 3. Januar 2017

Schadenregister für Solarstromanlagen

Der Verband unabhängiger Energieproduzenten, ein Zusammenschluss von 95 Solargenossenschaften und privaten PV-Anlagen-Betreibern, lanciert auf www.vese.ch/pv-schadensregister ein schweizweites Schadensregister zur Erfassung von technischen Problemen mit Komponenten von Solarstromanlagen. Es steht allen PV-Betreibern, Planern und Installationsfirmen gratis zur Verfügung. 


Ersatz einer Wechselrichter-Platine
Photovoltaik zeichnet sich durch einen geringen Wartungsaufwand aus - es gibt keine beweglichen Teile und entsprechend wenig Schäden. Doch wie in jeder Industrie gibt es Erfahrungen mit fehlerhaften Produkten. Wie in der Autoindustrie gibt es auch in der PV-Branche Produktwarnungen; beispielsweise wird vor defekten Anschlussdosen gewarnt, die überhitzen und schlimmstenfalls einen Brand verursachen können. Die Veröffentlichung kann grösseren Schäden vorbeugen. Häufiger sind Wechselrichter-Störungen: Elektronik-Fehler können zu einem Leistungsausfall führen. Für einen Kleinanlagebetreiber ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass seine Anlage einem Fehler unterliegt; professionelle Betreiber mit vielen Anlagen am Netz müssen hingegen damit rechnen, dass ab und zu eine Störung auftritt (hierzu werden die Anlagen mit einem Monitoring-System z.b. SynaptiQ fernüberwacht). 

Das Schadensregister dient dem Erfahrungsaustausch, der Transparenz sowie der Prävention und soll darüber hinaus auch Wege zum Umgang mit fehlerhaften Produkten aufzeigen. Eine Solargenossenschaft hat beispielsweise 26 Wechselrichter des gleichen Herstellers im Einsatz, nach zwei Betriebsjahren ist erstmals ein Booster-Fehler aufgetreten, im Folgejahr tritt derselbe Fehler auf einer anderen Anlage auf. Die Störungsanfälligkeit einer in der Serie verbauten Elektronikkomponente ist dem Hersteller bekannt, und innert wenigen Tagen wird ein Tauschgerät zur Verfügung gestellt. 

Der VESE ermutigt PV-Betreiber und Installationsfirmen, allfällige Schadensmeldungen auf www.vese.ch/pv-schadensregister zu melden. Vor der Veröffentlichung werden die Meldungen plausibilisiert und gegebenenfalls in Rücksprache mit dem Hersteller verifiziert.

Quelle: VESE 

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