Für die zweite Etappe der Energiestrategie hatte der Bundesrat
dem Parlament erst eine Verfassungsänderung vorgelegt, die den Grundsatz
regeln würde. Das Fördersystem sollte durch ein Lenkungssystem abgelöst
werden. Dann verlangte das Parlament mehr Info.
Ziel des ganzen Vorhabens ist es, die Energieeffizienz zu steigern und den Ausstoss von Treibhausgasen zu verringern. Die Energiekommission des Nationalrates (UREK) nahm die Beratungen dazu vor einem Jahr in Angriff - und verlangte von der Verwaltung zusätzliche Informationen. Insbesondere wollte sie wissen, ob die Stromabgabe differenziert ausgestaltet werden könnte. Der Bericht der Verwaltung liegt nun vor, wie die Kommission mitteilte.
Mit einer differenzierten Stromabgabe würde die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien von einem niedrigen Abgabesatz profitieren, während Strom aus Kernkraftwerken und fossiler Energie einem höheren Satz unterlägen. Die Schweizer Produzenten würden davon aber nicht zwangsläufig profitieren, da das europaweite Angebot von Strom aus erneuerbaren Quellen die gesamte Schweizer Stromproduktion um ein Mehrfaches übersteigt. Ein solches Instrument gäbe also kaum Anreize für die Produktion und den Ausbau von erneuerbaren Energien im Inland, heisst es im Bericht. Würde eine differenzierte Stromabgabe so umgesetzt, dass ausländische Stromproduzenten schlechter gestellt wären, verstiesse dies gegen die internationalen Vorgaben. Die Pflicht zur Nicht-Diskriminierung sei ein Grundprinzip des internationalen Handelsrechts, hält das Umweltdepartement fest. Prinzipiell liesse sich ein solcher Verstoss zwar möglicherweise gestützt auf Ausnahmebestimmungen zum Schutz des Klimas rechtfertigen. Ob das gelinge, hänge aber von den konkreten Umständen ab und sei tendenziell eher zu bezweifeln.
Im Bericht werden auch weitere mögliche Modelle dargestellt, darunter das Quotenmodell. Damit würden alle Lieferanten verpflichtet, einen Mindestanteil ihrer Elektrizität aus neuen erneuerbaren Energien zu liefern. Dieser würde über die Jahre kontinuierlich zunehmen. Das Problem bei diesem Modell ist dasselbe: Beschränkt sich die Förderwirkung auf den inländischen Kraftwerkpark, werden ausländische Produzenten diskriminiert. Hinzu kommen weitere Schwierigkeiten. Ein Quotenmodell für neue erneuerbare Energien sei in der Schweiz eher ungeeignet, da nicht genügend Liquidität im Markt bestehe, heisst es im Bericht. Werde das Modell auf bestehende erneuerbare Energien ausgedehnt, könnten hohe Mitnahmeeffekte entstehen.
Ein Auktionsmodell wiederum wäre mit erheblichem Aufwand verbunden. Zudem könnte die Wasserkraft in einem technologieneutralen Auktionsmodell nur profitieren, wenn sie im Vergleich zu den anderen Technologien kostengünstig zugebaut werden könnte. Ein Marktprämienmodell, wie es im ersten Massnahmenpaket zur Energiestrategie für die Grosswasserkraft beschlossen wurde, sieht das Umweltdepartement eher als Übergangslösung. Ungeachtet eines Verstosses gegen internationales Recht sei ein solches nur ausserhalb eines Stromabkommens mit der EU gangbar, schreibt es.
Als langfristige Massnahme schlägt der Bericht das Instrument eines Kapazitätsmarktes vor: Eine vorgegebene Leistung wird langfristig auktioniert. Je nach Ausgestaltung des Modells müsste die Leistung mit einer gesicherten Energiemenge hinterlegt sein. Ein solches Modell würde den Kraftwerken helfen, genügend Deckungsbeiträge an die Kapitalkosten zu erwirtschaften, damit die langfristige Wettbewerbsfähigkeit mit Erneuerungsinvestitionen gewährleistet ist.
Im Fazit hält das Umweltdepartement fest, die aufgezeigten Modelle seien alle umsetzbar, mit "mehr oder weniger grossen Hindernissen". Falls der Bundesrat einen Auftrag zur detaillierten Erarbeitung eines Modelles erhalten sollte, müsste aber festgelegt werden, welche Ziele verfolgt werden sollten - ob es um den Ausbau der erneuerbaren Energien oder Reinvestitionen für den Erhalt der bestehenden Kraftwerke gehe. Die Nationalratskommission will die Modelle nun prüfen.
Anmerkung Solarmedia: Die einfachste Option wird ignoriert: Optimieren der bewährten Einspeisevergütung (KEV). Warum auf Teufel komm raus ein neues System?
Ziel des ganzen Vorhabens ist es, die Energieeffizienz zu steigern und den Ausstoss von Treibhausgasen zu verringern. Die Energiekommission des Nationalrates (UREK) nahm die Beratungen dazu vor einem Jahr in Angriff - und verlangte von der Verwaltung zusätzliche Informationen. Insbesondere wollte sie wissen, ob die Stromabgabe differenziert ausgestaltet werden könnte. Der Bericht der Verwaltung liegt nun vor, wie die Kommission mitteilte.
Mit einer differenzierten Stromabgabe würde die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien von einem niedrigen Abgabesatz profitieren, während Strom aus Kernkraftwerken und fossiler Energie einem höheren Satz unterlägen. Die Schweizer Produzenten würden davon aber nicht zwangsläufig profitieren, da das europaweite Angebot von Strom aus erneuerbaren Quellen die gesamte Schweizer Stromproduktion um ein Mehrfaches übersteigt. Ein solches Instrument gäbe also kaum Anreize für die Produktion und den Ausbau von erneuerbaren Energien im Inland, heisst es im Bericht. Würde eine differenzierte Stromabgabe so umgesetzt, dass ausländische Stromproduzenten schlechter gestellt wären, verstiesse dies gegen die internationalen Vorgaben. Die Pflicht zur Nicht-Diskriminierung sei ein Grundprinzip des internationalen Handelsrechts, hält das Umweltdepartement fest. Prinzipiell liesse sich ein solcher Verstoss zwar möglicherweise gestützt auf Ausnahmebestimmungen zum Schutz des Klimas rechtfertigen. Ob das gelinge, hänge aber von den konkreten Umständen ab und sei tendenziell eher zu bezweifeln.
Im Bericht werden auch weitere mögliche Modelle dargestellt, darunter das Quotenmodell. Damit würden alle Lieferanten verpflichtet, einen Mindestanteil ihrer Elektrizität aus neuen erneuerbaren Energien zu liefern. Dieser würde über die Jahre kontinuierlich zunehmen. Das Problem bei diesem Modell ist dasselbe: Beschränkt sich die Förderwirkung auf den inländischen Kraftwerkpark, werden ausländische Produzenten diskriminiert. Hinzu kommen weitere Schwierigkeiten. Ein Quotenmodell für neue erneuerbare Energien sei in der Schweiz eher ungeeignet, da nicht genügend Liquidität im Markt bestehe, heisst es im Bericht. Werde das Modell auf bestehende erneuerbare Energien ausgedehnt, könnten hohe Mitnahmeeffekte entstehen.
Ein Auktionsmodell wiederum wäre mit erheblichem Aufwand verbunden. Zudem könnte die Wasserkraft in einem technologieneutralen Auktionsmodell nur profitieren, wenn sie im Vergleich zu den anderen Technologien kostengünstig zugebaut werden könnte. Ein Marktprämienmodell, wie es im ersten Massnahmenpaket zur Energiestrategie für die Grosswasserkraft beschlossen wurde, sieht das Umweltdepartement eher als Übergangslösung. Ungeachtet eines Verstosses gegen internationales Recht sei ein solches nur ausserhalb eines Stromabkommens mit der EU gangbar, schreibt es.
Als langfristige Massnahme schlägt der Bericht das Instrument eines Kapazitätsmarktes vor: Eine vorgegebene Leistung wird langfristig auktioniert. Je nach Ausgestaltung des Modells müsste die Leistung mit einer gesicherten Energiemenge hinterlegt sein. Ein solches Modell würde den Kraftwerken helfen, genügend Deckungsbeiträge an die Kapitalkosten zu erwirtschaften, damit die langfristige Wettbewerbsfähigkeit mit Erneuerungsinvestitionen gewährleistet ist.
Im Fazit hält das Umweltdepartement fest, die aufgezeigten Modelle seien alle umsetzbar, mit "mehr oder weniger grossen Hindernissen". Falls der Bundesrat einen Auftrag zur detaillierten Erarbeitung eines Modelles erhalten sollte, müsste aber festgelegt werden, welche Ziele verfolgt werden sollten - ob es um den Ausbau der erneuerbaren Energien oder Reinvestitionen für den Erhalt der bestehenden Kraftwerke gehe. Die Nationalratskommission will die Modelle nun prüfen.
Anmerkung Solarmedia: Die einfachste Option wird ignoriert: Optimieren der bewährten Einspeisevergütung (KEV). Warum auf Teufel komm raus ein neues System?
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