Der
Bundesrat hatte in seiner Ursprungsvariante der Energiestrategie 2050
ein sehr kompliziertes Modell vorgeschlagen. Dieses zwingt den
Kleinanlagenbetreiber seinen Strom selber zu vermarkten und setzt ihn
somit den Launen des abnehmenden Stromversorgers aus. Der Nationalrat
hat dies korrigiert und einen festen und fairen Abnahmepreis
vorgeschlagen, um die Investitionssicherheit für dezentrale Energien zu
erhöhen. Der Ständerat hat die Verbesserung wiederum abgelehnt. Das
bedeutet ein um ca 4 Rp/kWh schlechterer Abnahmepreis für dezentrale
Kleinproduzenten und kommt einer indirekten Subventionierung der
Abnehmer (Energieversorger) aus dem KEV Topf in der Höhe von jährlich
104 Mio. CHF bei 2,6 TWh KEV Produktion gleich (ca. 2017 zu erwarten).
KEV-Gelder für bestehende Grosswasserkraftwerke: Eine
Förderung von bestehenden Grosswasserkraftwerken auf Kosten der neuen
Erneuerbaren ist ordnungspolitisch unseriös. «Die KEV wurde installiert,
um neue Kilowattstunden zu fördern, nicht um vergangene
Kraftwerksinvestitionen von Alpiq und Axpo zu unterstützen», meint
Nipkow. Gut möglich, dass damit vor allem unrentable Pumpspeicher
unterstützt werden, die netto mehr Strom verbrauchen als sie
produzieren. Kommt hinzu, dass die versammelte Stromwirtschaft noch 2013
einen satten Gewinn von über 6 Milliarden zu verteilen hatte.
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