• die verfügbaren Geldmittel zum Ausbau der erneuerbaren Kraftwerke in der Schweiz gesetzlich limitiert sind,
• der Solarstrom inzwischen wirtschaftlich sein kann, wenn ein namhafter Teil der Stromerzeugung für den Eigenverbrauch am Standort genutzt werden kann und die Einmalvergütung ohne Wartezeit zur Verfügung steht,
• die Strompreise für Unternehmen mit Marktzugang in den letzten Jahren gesunken sind, nicht zuletzt dank dem Ausbau der erneuerbaren Energien,
• die Strompreise für KMU und Haushalte nicht gestiegen, sondern leicht gesunken sind. Real (inflationsbereinigt) liegen sie rund 1 Rp/kWh tiefer als 1990. Solarstrom und Windenergie mit tiefen variablen Kosten haben Kraftwerke mit höheren Kosten aus dem Netz verdrängt und so insgesamt an tiefere Beschaffungskosten der Elektrizitätswerke beigetragen,
• es seit 2014 die Einmalvergütung für Solarstromanlagen gibt. Investoren erhalten hochgerechnet auf die zukünftige Stromerzeugung einen Beitrag von nur 2 Rp/kWh. Das ist ein Bruchteil jener Mehrkosten von 20–60 Rp/kWh, die für Solarstromanlagen bezahlt wurden, die zwischen 2006 bis 2011 ans Netz gingen,
• die Windenergie in Europa wettbewerbsfähig ist verglichen mit neuen Gas- und Kohlekraftwerken. Solange die CO2-Zertifikate aber nahezu gratis sind, bleibt der Markt von den Überkapazitäten der Kohlekraftwerke dominiert, die zu variablen Kosten von 2–4 €C./kWh betrieben werden. Ein Ausbau der erneuerbaren Energien ist unter diesen Umständen ohne Unterstützung für Neuanlagen nicht möglich,
• weil der Nationalrat beschlossen hat, dass neu auch Wasserkraftwerke Investitionsbeiträge aus dem Netzzuschlag erhalten sollen, um Ausbauten und Erneuerungen zu ermöglichen.
Die Energiestrategie 2050 ist im Vergleich mit Deutschland billiger, marktnäher und umfassender als das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Und die Konsumenten der Schweiz profitieren insgesamt von sinkenden Energiekosten.
Quelle: AEE Position vom 2.3.15
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