Mit einer Revision
verschiedener Verordnungen im Energiebereich setzt der Bundesrat
Beschlüsse des Parlaments um. Allerdings ist die Ausgestaltung der
vorgesehenen Auktionen für grosse Solaranlagen sowie der Vergütungssätze
für Photovoltaik-Anlagen nicht zielführend. Der Bundesrat ist
aufgefordert, nachzubessern, so dass die Investitionsrisiken für
Photovoltaik minimiert und die Investitionssicherheit garantiert werden
kann. Nachstehend die Vernehmlassungsantwort der Schweizerischen Energie Stiftung SES in der Zusammenfassung.
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Grossanlagen in der Schweiz sind immer noch praktisch unmöglich zu realisieren
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Mit der parlamentarischen Initiative Girod
hat das Parlament Änderungen im Energiegesetz beschlossen, unter
anderem die Einführung von Auktionen für grosse Solaranlagen. Die
Vernehmlassung für die zugehörigen Verordnungen dauert bis am 8. Juli
2022. Die SES hat diese Verordnungen geprüft und ihre Empfehlungen beim
UVEK eingereicht.
Auktionsdesign ist unzureichend: Die in der Energieförderverordnung EnFV vorgeschlagenen Auktionen
bedürfen einer gründlichen Überarbeitung, bevor wir sie unterstützen
können. Vorgesehen ist, dass alle grösseren PV-Projekte um den Zuschlag
für eine Einmalvergütung konkurrieren und der Gebotspreis das einzige
Kriterium zur Vergabe der Zuschläge ist. So werden realistischerweise
nur einzelne Grossprojekte von der finanziellen Unterstützung
profitieren können, während kleinere Projekte faktisch keine Förderung
mehr erhalten werden. Folgende Änderungen im Auktionsdesign sind deshalb
zentral:
- Es sollen nur Projekte ab einer Leistung von 500 kWp an den Auktionen teilnehmen müssen
- Es
sollen separate Auktionen für verschiedene Anlagengrössen und -typen
(z.B. grosse Fassadenanlagen, Anlagen mit einem hohen Winterstromanteil
und innovative Projekte an Lärmschutzwänden, auf Stauseen oder über
Parkplätzen) durchgeführt werden
- Das BFE soll die auktionierten
Volumina, Gebotshöchstwerte und Termine der Auktionsrunde frühzeitig
bekanntgeben, um mehr Planungssicherheit für die Branche zu schaffen.
Photovoltaik wird benachteiligt: Die angepassten Vergütungssätze in der EnFV zeigen: Die Photovoltaik
erhält am wenigsten Geld pro zusätzliche Kilowattstunde. Das ist schwer
verständlich und im Widerspruch zum erklärten Ziel, die Mittel aus dem
Netzzuschlagsfonds effizient einzusetzen. Statt billige PV-Anlagen zu
fördern, werden diese Kilowattstunden durch Förderungen anderer
Technologien mit teils deutlich höheren externen Kosten, z.B. durch
Schäden an Natur und Landschaft, verdrängt. Das entspricht nicht dem
Willen des Parlaments. Insbesondere die teure Förderung der Wasserkraft
ohne Winterstromkomponente bindet zu viel Mittel.
Effizienzanforderungen werden begrüsst: Hingegen begrüssen wir die Änderungen betreffend die Energieetikette in
der Energieeinsparverordnung EnEV. Insbesondere unterstützen wir die
Verschärfung der Mindestanforderungen an der Energieeffizienz von
Produkten und die neuen Energieeffizienz-Kriterien an Produkte, die noch
nicht reglementiert sind (gewerbliche Küchengeräte).
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