Am 27. Januar 2022 beginnt die Energiekommission des Ständerates die Beratungen zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Mantelerlass). Die in der bundesrätlichen Botschaft zu diesem Gesetz vorgesehenen Zielwerte für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien sind aus Sicht von Swissolar zu tief angesetzt, um einerseits die Versorgungssicherheit und andererseits das Netto-Null-Ziel 2050 zu erreichen. Statt 39 Terawattstunden (TWh) Produktion im Jahr 2050 sollten 50 TWh anvisiert werden, wovon 45 TWh aus Photovoltaikanlagen stammen. Dieser Wert entspricht weniger als der Hälfte des Solarpotenzials in der Schweiz.
Wie dieses Ziel erreicht werden kann, beschreibt das heute von Swissolar veröffentlichte 11-Punkte-Programm. Im direkten Bezug zum Mantelerlass steht die Forderung nach einer Erhöhung des Netzzuschlags um 0.5 Rappen pro Kilowattstunde sowie eine einheitlich geregelte Abnahmevergütung, die sich nach dem Marktpreis richtet, aber gleichzeitig eine Untergrenze aufweist.
Ebenfalls in diesem Gesetz zu berücksichtigen sind die Anträge für eine optimale Integration der Photovoltaik in die Stromnetze. Mit lokalen Energiegemeinschaften, wie sie es bereits in anderen europäischen Ländern gibt, würden Anreize zum Bau von PV-Anlagen mit lokalem Eigenverbrauch gesetzt – ohne zusätzliche Fördergelder und ohne Notwendigkeit teurer Netzausbauten.
Zudem sind Tarifanreize zur Regelung der Flexibilitäten am Netzanschlusspunkt zu schaffen, um Überlastungen zu vermeiden. Eine entscheidende Rolle wird dabei die boomende Elektromobilität spielen: Die verfügbare Tagesspeicherkapazität in Elektroautos wird grösser sein als die heutige Tagesproduktion aller Schweizer Atomkraftwerke. Die jederzeit flexible zu- und wegschaltbare Leistung wird dabei bis zehnmal grösser sein als jene der heutigen AKW. Um dieses Potenzial zu nutzen, sind die technischen Standards und politischen Rahmenbedingungen rasch anzupassen.
Die weiteren vorgeschlagenen Massnahmen betreffen die Raumplanung (Vereinfachung der Bewilligungspraxis, auch für Freiflächenanlagen), die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften, die Beteiligung der Schweiz am Wiederaufbau einer europäischen Solarindustrie sowie den Abbau von unnötigen Zusatzkosten und administrativen Hemmnissen.
Die Kantone werden ebenfalls angesprochen: Bereits 18 Kantone haben eine Eigenstrompflicht bei Neubauten eingeführt, was einen starken Anreiz für die Erstellung von Photovoltaikanlagen schafft. Auf den Dach- und Fassadenflächen bestehender Bauten könnte mehr Strom produziert werden (ca. 66 TWh) als die Schweiz zurzeit verbraucht. Swissolar schlägt deshalb vor, in sämtlichen Kantonen eine Pflicht zur Nutzung aller geeigneten Flächen auf Neubauten und Sanierungen einzuführen.
> Zum 11-Punkte-Programm der Schweizer Solarbranche inkl. Q & A
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