Der Bundesrat hat den Jahresbericht und die Jahresrechnungen des Stilllegungs- und des Entsorgungsfonds (STENFO) genehmigt. Gleichzeitig hat er die Verwaltungskommission für den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds entlastet. In den von den Betreibern der Kernanlagen geäufneten Entsorgungs- und Stilllegungsfonds befanden sich Ende 2020 insgesamt 8,852 Milliarden Franken (2019: 8,492 Milliarden Franken). Die beiden Fonds decken die Kosten für die Stilllegung der Kernkraftwerke sowie für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle und der abgebrannten Brennelemente, die nach Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke anfallen. Die Fonds sind gemäss Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) der Aufsicht des Bundesrats unterstellt.
AKW Gösgen - stillzulegen in den 30er Jahren - Bild: Guntram Rehsche Vergrössern mit Klick ! |
Ende 2020 betrug das angesammelte Fondskapital 6,030 Milliarden Franken (2019: 5,768 Milliarden Franken). Gegenüber dem Soll-Betrag von 5,360 Milliarden Franken resultierte damit per Ende 2020 ein Überschuss von 669 Millionen Franken (2019: Überschuss 615 Millionen Franken). Bei einer Anlagerendite von +4,14% (2019: +13,09%) weist die Erfolgsrechnung des Entsorgungsfonds 2020 einen Gewinn von 245 Millionen Franken aus (2019: Gewinn von 667 Millionen Franken).
Stilllegungsfonds für Kernanlagen – Jahresergebnis 2020: Dieser Fonds stellt die Finanzierung der Kosten für die Stilllegung und den Abbruch der Kernanlagen sowie für die Entsorgung der dabei entstehenden radioaktiven Abfälle sicher. Die Stilllegungskosten für die fünf schweizerischen Kernkraftwerke und das Zentrale Zwischenlager in Würenlingen belaufen sich gemäss Festlegung der Verwaltungskommission STENFO vom 2. Dezember 2020 auf 3,779 Milliarden Franken (Basis Kostenstudie 2016).
Ende 2020 betrug das angesammelte Fondskapital 2,822 Milliarden Franken (2019: 2,724 Milliarden Franken). Gegenüber dem Soll-Betrag von 2,623 Milliarden Franken resultierte damit per Ende 2020 ein Überschuss von 198,2 Millionen Franken (2019: Überschuss 198,8 Millionen Franken). Bei einer Anlagerendite von +3.87% (2019: +12,26%) weist die Erfolgsrechnung des Stilllegungsfonds 2020 einen Gewinn von 105,5 Millionen Franken aus (2019: Gewinn von 297,9 Millionen).
Neue Zuständigkeiten für die Festlegung der Kosten: Gegen die im April 2018 erlassene Verfügung des UVEK zur Festlegung der Stilllegungs- und Entsorgungskosten haben die Betreiber Beschwerde erhoben. Darin stellten sie die Zuständigkeit des UVEK für die Kostenfestlegung in Frage. Mit Urteil vom 6. Februar 2020 hiess das Bundesgericht diese Beschwerde gut, und überwies die Festsetzung der voraussichtlichen Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten für die Veranlagungsperiode 2017-2021 an die Verwaltungskommission des STENFO. Mit Verfügung vom 24. April 2020 übertrug das UVEK auch die Festlegung der Vorgaben für die Erstellung der Kostenstudie an die Verwaltungskommission des STENFO. Das UVEK bereitet derzeit eine entsprechende Anpassung der Zuständigkeiten in der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) vor, die 2022 in Kraft treten soll.
Der Jahresbericht 2020 der beiden Fonds (inklusive der dazugehörigen Jahresrechnungen) ist unter www.stenfo.ch zugänglich (in deutscher und französischer Sprache).
Adresse für Rückfragen
Geschäftsstelle STENFO, Tel. 031 380 79 61
Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, Tel. 058 462 56 75, marianne.zuend@bfe.admin.ch
Herausgeber
Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html
Bundesamt für Energie
http://www.bfe.admin.ch
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