Samstag, 9. Juli 2016

Keine EEG-Umlage mehr für Mieterstrom

Tage vor dem deutschen Bundestagbeschluss zur Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) konnte die SPD die sogenannte Mieterstrom-Regelung durchsetzen. Demnach soll es für Vermieter künftig möglich sein, ihren selbst produzierten Solarstrom ohne EEG-Umlage auch an ihre Mieter weiterzugeben. 


Kurz vor dem Beschluss zur viel diskutierten Neufassung des Ökostrom-Gesetzes am Freitag im Bundestag, konnte die SPD einen wichtigen Vorteil für Hausbesitzer durchsetzen, die ihr Haus ganz oder teilweise vermieten. Bisher wurde für Vermieter, die ihre Mieter mit Solarstrom vom eigenen Hausdach versorgen, die EEG-Umlage von aktuell 6,35 ct/kWh netto fällig. Dies soll nun geändert werden.

Hausbesitzer als natürliche Personen sollen den Solarstrom nun ihren Mietern verkaufen dürfen, ohne dafür die Ökostromumlage bezahlen zu müssen. „Die Konditionen sollen zwischen Vermieter und Mieter frei verhandelbar sein“, lautet es in einem Eckpunktepapier zur EEG-Reform.
Vermieter mit einer Miet-Solaranlage der MEP Werke profitieren davon gleich doppelt. Sie können ihren Mietern nachhaltig produzierte Energie zur Verfügung stellen und müssen sich durch das Mietmodell um nichts kümmern. Denn das mietbare Rundum-sorglos-Paket, zum monatlichen Festpreis über 20 Jahre, beinhaltet ein umfangreiches Leistungsangebot. Von der individuellen Wirtschaftlichkeitsberechnung und Planung über Montage, Betrieb, Wartung und Versicherung bis hin zum umfassenden Kundenservice und der kostenlosen Entsorgung nach Ablauf der Mietzeit ist alles inbegriffen.

Mit der Gesetzesänderung soll Verbrauchern in Zukunft die Möglichkeit gegeben werden, sich stärker an der Energiewende beteiligen zu können. Konstantin Strasser, Geschäftsführer der MEP Werke, befürwortet die geplanten Änderungen: „Mit unserer Vision „Solarstrom für jedermann“ möchten wir die Möglichkeiten der Energiewende jedem zugänglich machen und allen die Chance geben, einen aktiven Beitrag zu leisten. Für einige Zielgruppen war dies durch die EEG-Umlage jedoch bisher erschwert. Wir freuen uns, dass endlich auch Mieter vom neuen Ökostrom-Gesetz profitieren sollen.“ Deutschland verfehlt seine Ziele im Ausbau der verbauten Solaranlagenkapazität bisher deutlich. Statt der geplanten 2,5 GW pro Jahr sind 2015 nur etwa 1,3 GW hinzugekommen*. Die MEP Werke möchten die Gesetzesänderung nutzen und durch die Ansprache neuer Zielgruppen dazu beitragen die Klimaziele in Deutschland voranzutreiben.

(*Quelle: Fraunhofer Institut im April 2016)

Quelle:  MEP Werke

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