Tage vor dem deutschen Bundestagbeschluss zur Neufassung des
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) konnte die SPD die sogenannte
Mieterstrom-Regelung durchsetzen. Demnach soll es für Vermieter künftig
möglich sein, ihren selbst produzierten Solarstrom ohne EEG-Umlage auch
an ihre Mieter weiterzugeben.
Kurz vor dem Beschluss zur viel diskutierten Neufassung des
Ökostrom-Gesetzes am Freitag im Bundestag, konnte die SPD einen
wichtigen Vorteil für Hausbesitzer durchsetzen, die ihr Haus ganz oder
teilweise vermieten. Bisher wurde für Vermieter, die ihre Mieter mit
Solarstrom vom eigenen Hausdach versorgen, die EEG-Umlage von aktuell
6,35 ct/kWh netto fällig. Dies soll nun geändert werden.
Hausbesitzer
als natürliche Personen sollen den Solarstrom nun ihren Mietern
verkaufen dürfen, ohne dafür die Ökostromumlage bezahlen zu müssen. „Die
Konditionen sollen zwischen Vermieter und Mieter frei verhandelbar
sein“, lautet es in einem Eckpunktepapier zur EEG-Reform.
Vermieter mit einer Miet-Solaranlage der MEP Werke profitieren davon
gleich doppelt. Sie können ihren Mietern nachhaltig produzierte Energie
zur Verfügung stellen und müssen sich durch das Mietmodell um nichts
kümmern. Denn das mietbare Rundum-sorglos-Paket, zum monatlichen
Festpreis über 20 Jahre, beinhaltet ein umfangreiches Leistungsangebot.
Von der individuellen Wirtschaftlichkeitsberechnung und Planung über
Montage, Betrieb, Wartung und Versicherung bis hin zum umfassenden
Kundenservice und der kostenlosen Entsorgung nach Ablauf der Mietzeit
ist alles inbegriffen.
Mit der Gesetzesänderung soll Verbrauchern in Zukunft die Möglichkeit
gegeben werden, sich stärker an der Energiewende beteiligen zu können.
Konstantin Strasser, Geschäftsführer der MEP Werke, befürwortet die
geplanten Änderungen: „Mit unserer Vision „Solarstrom für jedermann“
möchten wir die Möglichkeiten der Energiewende jedem zugänglich machen
und allen die Chance geben, einen aktiven Beitrag zu leisten. Für einige
Zielgruppen war dies durch die EEG-Umlage jedoch bisher erschwert. Wir
freuen uns, dass endlich auch Mieter vom neuen Ökostrom-Gesetz
profitieren sollen.“ Deutschland verfehlt seine Ziele im Ausbau der
verbauten Solaranlagenkapazität bisher deutlich. Statt der geplanten 2,5
GW pro Jahr sind 2015 nur etwa 1,3 GW hinzugekommen*. Die MEP Werke
möchten die Gesetzesänderung nutzen und durch die Ansprache neuer
Zielgruppen dazu beitragen die Klimaziele in Deutschland voranzutreiben.
(*Quelle: Fraunhofer Institut im April 2016)
Quelle: MEP Werke
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Samstag, 9. Juli 2016
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