Freitag, 26. September 2025

Weg frei für Beschleunigung

Mit der Schlussabstimmung vom Freitag zum Beschleunigungserlass hat das Parlament den Erneuerbaren einen wichtigen Schub verliehen. Die Schweizerische Energie-Stiftung SES begrüsst, dass es nach intensivem Ringen gelungen ist, dieser Vorlage in beiden Räten zum Durchbruch zu verhelfen. Dass der Rechtsweg für Anliegen der Natur beschnitten wird, ist ein gewichtiger Makel: In den konkreten Projekten muss gemäss SES nun beweisen werden, dass der Naturschutz ernst genommen wird - die Medienmitteilung:
 
Mit der leichteren Planung und beschleunigten Bewilligung von Solar-, Wind- und Wasserkraftanlagen schafft das Parlament die Grundlage, um die Energiewende rascher umzusetzen und die Versorgungssicherheit nachhaltig zu stärken. Damit beweist das Parlament, dass es die Forderung der Bevölkerung für einen raschen Ausbau der Erneuerbaren ernst nimmt. Nun gilt es, diese Chancen entschlossen zu nutzen. Die SES fordert die Kantone und Behörden auf, die Plangenehmigungsverfahren soweit noch nicht geschehen rasch zu definieren und unter Berücksichtigung der Naturschutzinteressen sorgfältig voranzutreiben. 

Bis zuletzt war unklar, ob der Durchbruch gelingt, da gewisse Kräfte das Geschäft zum Anlass nahmen, die «Stimme der Natur» – die Verbandsbeschwerde – in Frage zu stellen. Dass es zuletzt einen sehr unüblichen Akt brauchte, der den Rechtsweg bei 16 Wasserkraftprojekten erheblich einschränkt, ist ein grosser Makel dieser Vorlage. Es ist bedauerlich, dass der breit abgestützte Kompromiss aus dem Nationalrat, der sowohl vom Bundesrat, von den Kantonen und auch von der Strombranche selbst unterstützt worden war, keine Mehrheit fand. Schon dieser Kompromiss hätte eine Einschränkung der Verbandsbeschwerde bedeutet, wäre aber weniger einschneidend gewesen als der getroffene Beschluss.

Klar ist, dass der Ausbau der Erneuerbaren nur gelingt und breit akzeptiert wird, wenn die Anliegen aller Betroffenen – auch die der Natur und Umwelt – sinnvoll und gewinnbringend eingebunden sind. Der Rechtsweg muss im Einzelfall offenbleiben. Unter dieser Prämisse stimmte die Bevölkerung im Juni 2024 dem Stromgesetz mit grosser Mehrheit zu. Die Projektanten und Behörden müssen unter Beweis stellen, dass sie diese Anliegen und die Naturschutzgesetze ernst nehmen, auch wenn der Instanzenzug bereits auf kantonaler Ebene endet. 

Quelle: energiestiftung.ch

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