Mit der Schlussabstimmung vom Freitag zum Beschleunigungserlass hat
das Parlament den Erneuerbaren einen wichtigen Schub verliehen. Die
Schweizerische Energie-Stiftung SES begrüsst, dass es nach intensivem
Ringen gelungen ist, dieser Vorlage in beiden Räten zum Durchbruch zu
verhelfen. Dass der Rechtsweg für Anliegen der Natur beschnitten wird,
ist ein gewichtiger Makel: In den konkreten Projekten muss gemäss SES nun beweisen
werden, dass der Naturschutz ernst genommen wird - die Medienmitteilung:
Mit der leichteren Planung und beschleunigten
Bewilligung von Solar-, Wind- und Wasserkraftanlagen schafft das
Parlament die Grundlage, um die Energiewende rascher umzusetzen und die
Versorgungssicherheit nachhaltig zu stärken. Damit beweist das
Parlament, dass es die Forderung der Bevölkerung für einen raschen
Ausbau der Erneuerbaren ernst nimmt. Nun gilt es, diese Chancen
entschlossen zu nutzen. Die SES fordert die Kantone und Behörden auf,
die Plangenehmigungsverfahren soweit noch nicht geschehen rasch zu
definieren und unter Berücksichtigung der Naturschutzinteressen
sorgfältig voranzutreiben.
Bis zuletzt war unklar, ob der Durchbruch gelingt,
da gewisse Kräfte das Geschäft zum Anlass nahmen, die «Stimme der
Natur» – die Verbandsbeschwerde – in Frage zu stellen. Dass es zuletzt
einen sehr unüblichen Akt brauchte, der den Rechtsweg bei 16
Wasserkraftprojekten erheblich einschränkt, ist ein grosser Makel dieser
Vorlage. Es ist bedauerlich, dass der breit abgestützte Kompromiss aus
dem Nationalrat, der sowohl vom Bundesrat, von den Kantonen und auch von
der Strombranche selbst unterstützt worden war, keine Mehrheit fand.
Schon dieser Kompromiss hätte eine Einschränkung der Verbandsbeschwerde
bedeutet, wäre aber weniger einschneidend gewesen als der getroffene
Beschluss.
Klar ist, dass der Ausbau der Erneuerbaren nur
gelingt und breit akzeptiert wird, wenn die Anliegen aller Betroffenen –
auch die der Natur und Umwelt – sinnvoll und gewinnbringend eingebunden
sind. Der Rechtsweg muss im Einzelfall offenbleiben. Unter dieser
Prämisse stimmte die Bevölkerung im Juni 2024 dem Stromgesetz mit
grosser Mehrheit zu. Die Projektanten und Behörden müssen unter Beweis
stellen, dass sie diese Anliegen und die Naturschutzgesetze ernst
nehmen, auch wenn der Instanzenzug bereits auf kantonaler Ebene endet.
Quelle: energiestiftung.ch
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen