Dienstag, 15. Juni 2021

Neue Verordnungen für die Solarwirtschaft

Der Bundesrat hat am 4. Juni 2021 verschiedene revidierte Verordnungen im Energiebereich verabschiedet. Sie treten am 1. Juli 2021 in Kraft. Das revidierte Verordnungspaket umfasst eine Totalrevision der Rohrleitungssicherheitsverordnung sowie der Safeguardsverordnung. Weiter geht es um Teilrevisionen der Leitungsverordnung, der Niederspannungs-Installationsverordnung, der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen und der Energieeffizienzverordnung. Die Vernehmlassung zu diesem Revisionspaket wurde 2020 / 2021 durchgeführt.

Für die Solarwirtschaft wichtig: Mit der Teilrevision der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA) wird die Plangenehmigungspflicht für Energieerzeugungsanlagen, die mit einem Niederspannungsverteilnetz verbunden sind, aufgehoben. Betroffen davon sind beispielsweise Photovoltaikanlagen und Notstromgeneratoren. Solche Anlagen können damit einfacher, günstiger und schneller realisiert werden. Durch die verstärkte Stichprobenkontrolle durch das ESTI (siehe Teilrevision NIV) kann die Sicherheit solcher Anlagen auch ohne Plangenehmigungsverfahren gewährleistet werden.

Die Teilrevision der Leitungsverordnung (LeV) präzisiert die Regelungen zum Mehrkostenfaktor. Der Mehrkostenfaktor ist im geltenden Elektrizitätsgesetz festgelegt. Er regelt, dass eine Leitung des Verteilnetzes (Allgemeinstrom) in die Erde verlegt werden muss (Erdverkabelung), wenn die Gesamtkosten im Vergleich zu einer Freileitung einen bestimmten Faktor (Mehrkostenfaktor) nicht überschreiten. Die Verordnung wird nun dahingehend präzisiert, dass im Umkehrschluss grundsätzlich eine Freileitung erstellt werden muss, wenn der Mehrkostenfaktor überschritten wird. Weiter wird die Bestimmung, wonach ein Erdkabel auch dann gebaut werden kann, wenn aufgrund des Mehrkostenfaktors eine Freileitung gebaut werden müsste, präzisiert: In diesem Fall dürfen die den Mehrkostenfaktor überschreitenden Mehrkosten nicht über das Netznutzungsentgelt sozialisiert, sondern müssen von Dritten getragen werden. Den Nachweis der Drittfinanzierung muss der Projektant im Plangenehmigungsverfahren erbringen.

Die Teilrevision der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) ändert die Zulassungsbedingungen für die Prüfung zur Erlangung einer eingeschränkten Installationsbewilligung für besondere elektrischen Anlagen (zum Beispiel Photovoltaikanlagen). Damit wird es für Berufsfachleute aus der Gebäudehüllen- und Dachdeckerbranche einfacher, eine Installationsbewilligung für solche Anlagen zu erhalten. Flankierend werden die Netzbetreiberinnen ausdrücklich verpflichtet, derartige Anlagen nach Fertigstellung beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) zu melden. Das ESTI seinerseits verstärkt seine Stichprobenkontrollen der betreffenden Installationen.

Die Teilrevision der Energieeffizienzverordnung (EnEV) bringt dem Bundesamt für Energie BFE die Kompetenz, alle serienmässig hergestellten Anlagen und Geräte und ihre Bestandteile stichprobenweise energietechnisch zu überprüfen. Dies auch ohne vorgängige Kontrolle der technischen Unterlagen. So soll die Einhaltung der Vorschriften der EnEV, die künftig auch auf die Umweltschutz- und Chemikaliengesetzgebung verweist, besser und umfassender kontrolliert werden.

Zu weiteren Neuerungen siehe Links unten!


Herausgeber: Der Bundesrat

https://www.admin.ch/gov/de/start.html

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