Der Markt der neuen, mit dem Netz
verbundenen Photovoltaik-Anlagen hat sich in der Schweiz im Jahre 2015 bei 300 Megawatt Leistung (MW) stabilisiert.
Allerdings hat dieser Markt wichtige Veränderungen erfahren – sowohl was
seine Struktur betrifft wie auch die Faktoren, die sein Wachstum (respektive eine
Stabilisierung) unterstützen. Der Markt der Anlagen zwischen 30 und 50
Kilowatt (kW) ist nahezu vollständig eingebrochen.
Die durch die Einführung der Einmalvergütung
unterstützten kleinen Anlagen (100 kW) lässt indessen Raum für einige
Hypothesen, da dieses Volumen nicht den positiven Bescheiden entspricht,
die 2015 gewährt wurden. Die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) war in den letzten Jahren der wichtigste Wachstumstreiber des
PV-Marktes. Obschon die Kontingente 150 MW nie überstiegen, wurde ein
grosser Teil des Marktes (gesamthaft 300 MW) von „zukünftigen“ positiven
Bescheiden getragen. Das heisst, Investoren entschieden sich für den Bau
einer Anlage in der Hoffnung, einige Jahre später in den Genuss einer
KEV-Finanzierung zu kommen. Dieses Verhalten kann anhand der Anlagen auf
der Warteliste festgestellt werden, für welche Inbetriebnahme-Meldungen
eingereicht wurden und für die kein positiver Bescheid vorlag.
Es fällt
auf, dass dieses Vorgehen seit Anfang 2015 rückläufig ist. Dennoch
setzen sich Inbetriebnahmen von grossen, für die KEV angemeldeten
Anlagen fort, selbst wenn ihre Chance, eine KEV-Finanzierung zu
erhalten, gering ist. Die Daten können auch aus einem anderen
Blickwinkel betrachtet werden, indem die Auswirkungen eines Kontingents
untersucht werden. Hier die Kennzahlen des Kontingents von April 2015
mit einem Der Photovoltaik-Markt: Marktbeobachtung 2016 Volumen von 100
MW. Das Volumen des Kontingents hat aufgrund von Erweiterungen oder
Abweichungen zwischen angemeldeten und realisierten Leistung bis heute
um 17 MW zugenommen.
Der Einfluss des im April 2015
freigegebenen Kontingents von 100 MW auf
29 MW plus 5 MW aus Erweiterungen von vor 2015 in Betrieb genommenen
Anlagen ist begrenzt. Es gilt hier zu beachten, dass sich 32 MW an
positiven Bescheiden des Kontingents von 2015 noch auf dem Markt
befinden und ihre Früchte 2016 tragen werden (ein positiver Bescheid ist
15 Monate gültig). Ausserdem wurden 2015 45 MW aus früheren
Kontingenten noch realisiert. Es ist klar ersichtlich, dass die
Kontingente vertrauensbildend auf den Markt wirken, jedoch keineswegs
mehr wirtschaftlicher Antrieb der Photovoltaik sind.
Das
BFE hat eine Marktpraxis zur Kenntnis genommen, welche die positiven
Bescheide betrifft. Die Projekte mit positivem Bescheid hatten bis Ende
2015 das Recht auf Realisierung im Umkreis von einem Kilometer. Dieses
Vorgehen hat seinen Ursprung bei Windenergie-Projekten, deren genauer
Standort durch Machbarkeitsstudien ermittelt werden muss. Die Regeln für
die Photovoltaik-Anlagen ermöglichten es somit, ein Projekt für 5 kW
anzumelden und es einem anderen Projektträger zu übergeben, der 5000 kW
erstellt.
Gewisse Investoren haben diese Möglichkeit ausgenutzt
und „Jagd“ auf positive Bescheide gemacht. Sie wandten sich an die
kleinen Projektträger mit positiven Bescheiden und boten ihnen eine
(bisweilen beträchtliche) Geldsumme für den Kauf ihres Anrechts auf eine
KEV-Finanzierung. Derart konnten grosse Projekte verwirklicht werden,
da Leistungsabweichungen bei der Realisierung zulässig sind. Diese bis
dahin durchaus legale Praxis führte zu einer offensichtlichen
Diskriminierung der „passiven“ Projektträger, die ruhig auf der
Warteliste verharrten, bis sie an die Reihe kamen. So entstand ein
echter Schwarzmarkt (oder eher ein grauer Markt, weil er rechtmässig
war). Dies bescheinigt den positiven Bescheiden auch eine gewisse
Attraktivität, da deren Kauf dann selbstverständlich durch den Verkauf
von Elektrizität an die KEV bezahlt werden muss.
Sobald das
Vorgehen dem BFE bekannt war, wurde die Regel im Januar 2016 geändert.
Diese Praxis verfälscht auch die Statistiken auf erhebliche Weise, weil
es schwierig ist zu wissen, welcher Projektträger sich für oder gegen
die Verwirklichung eines Projekts entscheidet.
Dieser
Übertragung von positiven Bescheiden unter Investoren zum Trotz
ermöglicht die Analyse der KEV-Daten der Anlagen, die nach dem positiven
Bescheid erstellt wurden, die folgenden Feststellungen. Dabei ist
anzumerken, dass im Falle zu tiefer KEV-Vergütungen, Projekte nicht mehr
verwirklicht werden und die positiven Bescheide an Swissgrid
zurückgegeben werden. Wie der Grafik links zu entnehmen ist, das
Kontingent 2015 von 100 MW ist durch Erweiterungen sowie Abweichungen
zwischen angemeldeten und realisierten 117 MW gross geworden.
Man
stellt allgemein fest, dass die positiven Bescheide für noch nicht
gebaute Anlagen – unter Berücksichtigung der aufgegebenen – einen
Zielerreichungsgrad von rund 140 % bewirken (2014 = 157%). Einfacher
ausgedrückt hat die Finanzierung von 10 MW den Bau von 14 MW zur Folge.
Dieser überraschende Unterschied erklärt sich dadurch, dass die 2011
angemeldeten Projekte verhältnismässig klein waren. Bei der
Verwirklichung 2015 waren die Anlagenpreise tiefer und die Träger
konnten ein Projekt finanzieren, das grösser war als angemeldet.
Obschon
mehrere Einflussfaktoren noch keine abschliessende Beurteilung
ermöglichen (deutliche Senkung der KEV auf den 1. Oktober 2015,
Übertragung von Projekten auf andere Investoren) kann man davon
ausgehen, dass die gegenwärtigen KEV-Sätze attraktiv bleiben. Der von
gewissen Branchenvertretern vorausgesagte Einbruch des Marktes aufgrund
der Senkung der KEV-Tarife in 2015 war nicht begründet.
Quelle: Bundesamt für Energie
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