Montag, 22. Februar 2016

Solarstrom - mehr oder weniger willkommen

Der Verband der unabhängigen Stromproduzenten (VESE) hat erstmals die Einspeisebedingungen für Solarstrom schweizweit erhoben und auf einer Webseite veröffentlicht (www.pvtarif.ch). Es zeigt sich, dass, per 1.1.2016, je nach Gemeinde, für eingespiesenen Solarstrom zwischen 3.5 und 25 Rp/kWh bezahlt werden, für die exakt gleiche Energielieferung. Der gewichtete schweizer Mittelwert sank beim Jahreswechsel 2015/16 um 4.7% auf 9.8 Rp/kWh, nachdem schon mehrere grosse Elektrizitätsverteiler im Laufe des Jahres 2015 Absenkungen vorgenommen hatten

PV-Anlage auf der Kalkbreite in Zürich
Bild: Guntram Rehsche
Die Untersuchung der lokalen Rücknahmebedingungen fördet weiteres zutage: während ein Teil der lokalen EW’s mit guten Einspeisebedingungen den Aufbau der Solarenergie in ihren Regionen offensichtlich fördern wollen und dies auch können, so halten sich mindestens 10% der EWs explizit nicht an die minimalen Vorgaben des Bundesrats zu den Mindestvergütungen und der eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom zu den Lastgangmesskosten.  Die Städtischen Werke Schaffhausen und Neuhausen am Rheinfall zum Beispiel, die sich an keine der Vorgaben halten, haben die Energie einer 30 kVA Solaranlage im 2015 mit 3.9 Rp/kWh vergütet. Gleichzeitig kostet aber die Lastgangmessung für diese Anlagegrösse 2.6 Rp/kWh, so dass für den Anlagenbesitzer noch genau 1.3 Rp pro eingespiesene kWh übrig bleiben. Wie viele EW’s die Vorgaben effektiv einhalten oder nicht, lässt sich nicht genau feststellen, da viele EW’s die Einspeisevergütungen für grössere PV-Anlagen gar nicht gar nicht bekannt geben. 

Auch gibt es einige Beispiele zusätzlicher Hindernisse bei der Einspeisung von Solarenergie:erhöhte Tarife beim Verkauf  von Energie für Solaranlagenbesitzer, Leistungstarife, hohe Zählergebühren, Wechselgebühren, Anschlussgebühren etc.  Dr. Diego Fischer, Projektverantwortlicher für pvtarif.ch und Mitglied des Vorstandes von VESE, meint dazu:“Soll das Ausbauzeil für Solarstrom, nämlich 14 GWp bis 2050, erreicht werden, benötigt es nebst den Solaranlagen auf Einfamilienhäusern auch viele grössere Anlagen. Unsere Mitglieder haben das Kapital, das Know-How und den Willen, diese Anlagen zu bauen und zu betreiben. Was sie aber auch benötigen, sind verlässliche Rahmenbedingungen, wie z.B. Rückliefertarife, welche sich am Bezugstarif H4 orientieren.“   

Im Abschluss an seine Untersuchung fordert der VESE den Bundesrat auf, seine Verantwortung für die Energiewende ernst nehmen, und als erstes seinen Handlungspielraum nutzen, um zummindestens gewisse minimale Einspeisebedingungen in der ganzen Schweiz zu garantieren:

·         Einführung einer Informationspflicht der Einspeisevergütungen: es darf nicht sein, dass Einspeisevergütungen im Monopolbereich nicht publik sind, und somit Ungleichbehandlung von verschiedenen Anlagen möglich werden.

·         Durchsetzung der BFE-Empfehlung H4 - 8% für den eingespiesenen Strom.

·         Diskiminierung von PV-Anlagenbesitzern auf der Verbrauchseite und überhöhte Kostenverrechnungen im Monopolbereich, z.B. für die Lastgangmessung und Anschluissgebüren, sollen verboten werden. Die ElCom muss hier mehr in die Pflicht genommen werden.

·         Die Tarife für Lastgangmessungen dürfen CHF 20.- / Monat nicht überschreiten. Dies entspricht dem Stand der Technik. 

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