Der Verband der unabhängigen
Stromproduzenten (VESE) hat erstmals die Einspeisebedingungen für
Solarstrom schweizweit erhoben und auf einer Webseite veröffentlicht (www.pvtarif.ch).
Es zeigt sich, dass, per 1.1.2016, je nach Gemeinde, für eingespiesenen
Solarstrom zwischen 3.5 und 25 Rp/kWh bezahlt werden, für die exakt
gleiche Energielieferung. Der gewichtete schweizer Mittelwert sank beim
Jahreswechsel 2015/16 um 4.7% auf 9.8 Rp/kWh, nachdem schon mehrere
grosse Elektrizitätsverteiler im Laufe des Jahres 2015 Absenkungen
vorgenommen hatten.
PV-Anlage auf der Kalkbreite in Zürich Bild: Guntram Rehsche |
Auch gibt es einige Beispiele zusätzlicher Hindernisse bei der Einspeisung von Solarenergie:erhöhte Tarife beim Verkauf von Energie für Solaranlagenbesitzer, Leistungstarife, hohe Zählergebühren, Wechselgebühren, Anschlussgebühren etc. Dr. Diego Fischer, Projektverantwortlicher für pvtarif.ch und Mitglied des Vorstandes von VESE, meint dazu:“Soll das Ausbauzeil für Solarstrom, nämlich 14 GWp bis 2050, erreicht werden, benötigt es nebst den Solaranlagen auf Einfamilienhäusern auch viele grössere Anlagen. Unsere Mitglieder haben das Kapital, das Know-How und den Willen, diese Anlagen zu bauen und zu betreiben. Was sie aber auch benötigen, sind verlässliche Rahmenbedingungen, wie z.B. Rückliefertarife, welche sich am Bezugstarif H4 orientieren.“
Im Abschluss an seine Untersuchung fordert der VESE den Bundesrat auf, seine Verantwortung für die Energiewende ernst nehmen, und als erstes seinen Handlungspielraum nutzen, um zummindestens gewisse minimale Einspeisebedingungen in der ganzen Schweiz zu garantieren:
· Einführung
einer Informationspflicht der Einspeisevergütungen: es darf nicht sein,
dass Einspeisevergütungen im Monopolbereich nicht publik sind, und
somit Ungleichbehandlung von verschiedenen Anlagen möglich werden.
· Durchsetzung der BFE-Empfehlung H4 - 8% für den eingespiesenen Strom.
· Diskiminierung
von PV-Anlagenbesitzern auf der Verbrauchseite und überhöhte
Kostenverrechnungen im Monopolbereich, z.B. für die Lastgangmessung und
Anschluissgebüren, sollen verboten werden. Die ElCom muss hier mehr in
die Pflicht genommen werden.
· Die Tarife für Lastgangmessungen dürfen CHF 20.- / Monat nicht überschreiten. Dies entspricht dem Stand der Technik.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen