Das deutsche Bundeswirtschaftsministerium hat am Freitag erste Eckpunkte für ein Gesetz zur Ausschreibung Erneuerbarer Energien veröffentlicht.
Dazu erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer
des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar): „Die
Bundesregierung hat zu Recht erkannt, dass Auktionsverfahren weitgehend
ungeeignet sind, um den Ausbau der Solarenergie zu fördern. Einen
Systemwechsel hin zu Ausschreibungen bei der Förderung von
Solarstromanlagen soll es nicht geben und das ist gut so." Nach den veröffentlichten Eckpunkten sollen
sich mit dem für Ende 2016 erwarteten Inkrafttreten des neuen Gesetzes
nur ebenerdig errichtete Solarparks und sehr große Solarstromanlagen auf
Gebäuden mit einer Leistung von über einem Megawatt in
Ausschreibungsverfahren um eine Förderberechtigung bewerben müssen. Der
Großteil privater und gewerblicher Solarstrom-Interessenten soll
hingegen weiterhin über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert
werden. Die Förderhöhe ergibt sich hier nicht über Ausschreibungen,
sondern sie richtet sich weiterhin nach der Höhe der
Photovoltaik-Nachfrage. Je mehr Solarstromleistung neu installiert wird,
desto schneller sinkt die Förderung für neu errichtete
Solarstromanlagen. Dieses Verfahren hat sich nach Einschätzung des
BSW-Solar im Grundsatz bewährt.
Seit dem Start des EEG im Jahr 2000 sind die Preise
für Solarstromanlagen um rund 90 Prozent gesunken. Nach Einschätzung der
Bundesregierung zählt die Photovoltaik neben der Windenergie zu den
zwei zentralen Säulen der Energiewende. Ihr verstärkter Ausbau ist nicht
nur für den Klimaschutz unverzichtbar. Mit Hilfe von Solarenergie
schützen sich inzwischen auch immer mehr Bürger und Unternehmer vor
steigenden Energiekosten.
Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft
Bild: Plusenergiehochhäuser in Freiburg i.Br. mit Solarfassade - Bild: Guntram Rehsche
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Bild: Plusenergiehochhäuser in Freiburg i.Br. mit Solarfassade - Bild: Guntram Rehsche
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