Die
Energiekommission des Ständerates debattiert am Mittwoch über die
finanzielle Unterstützung grosser Wasserkraftwerke, respektive deren
Besitzer. Der Wasserkraft geht es nicht so schlecht, wie das Jammern der
Besitzer vermuten lässt. Aus Sicht der Schweizerischen Energie-Stiftung
SES lässt sich aber eine zweckgebundene Förderung unter bestimmten
Bedingungen akzeptieren: Ein mögliches Modell für die «Förderung der
Wasserkraft» darf keine Mitnahmeeffekte zulassen, keine Förderung nach
dem Giesskannenprinzip erlauben (keine Quersubventionierung der
AKW-Betreiber) sowie die Förderung für neue erneuerbare Energien nicht
beschneiden.
Die
Wasserkraft hat den Besitzern im Mittelland bis vor ein paar Jahren
Aussenhandelsgewinne in zweistelliger Milliardenhöhe beschert.
Profitiert haben auch die Kantone in Form von Dividenden, leider wurden
kaum Rückstellungen getätigt. Auch heute sind längst nicht alle
Wasserkraftwerke defizitär. Ein grosser Teil des Wasserstroms wird nach
wie vor an im Monopol «gefangene» Kunden verkauft, die die vollen
Gestehungskosten bezahlen müssen. Zudem sind die Börsenpreise nicht
immer identisch mit den tatsächlichen Transaktionspreisen: knapp drei
Viertel der Stromgeschäfte laufen «over the counter», also ausserhalb
der Börse. Felix Nipkow, Projektleiter Strom & Erneuerbare bei der
SES sagt: «Das Jammern der Stromkonzerne hat weniger mit der
Wasserkraft, sondern viel mehr mit unrentablen AKW und Fehlinvestitionen
in Pumpspeicherwerke zu tun.»
Finanzielle
Schwierigkeiten sind höchstens bei anstehenden Investitionen in neue
Projekte oder Erneuerungen zu erwarten, weil die Investitionen unter den
aktuellen Marktbedingungen nicht rasch genug amortisiert werden können.
Bereits bestehende Werke laufen so oder so weiter, mit mehr oder
weniger Ertrag. Eine Förderung der Wasserkraft muss Projekten zugute
kommen, die ohne Unterstützung nicht gebaut würden. Ohne diese
Zweckbindung wird eine Förderung zu einer allgemeinen
Giesskannen-Subvention für die AKW-Betreiber. «Sie werden im schlimmsten
Fall für eine Quersubventionierung der unrentablen AKW eingesetzt»
befürchtet Nipkow.
Eine
Wasserkraftförderung muss additional sein. Bei einer Finanzierung über
den Netzzuschlag muss der für die Wasserkraft reservierte Anteil beim
gesetzlichen Maximum oben drauf geschlagen werden (z.B. 2,3 + 0,5 = 2,8
Rp/kWh). Eine Beschneidung der KEV zu Gunsten bestehender Kraftwerke
bremst den Zubau der erneuerbaren Energien und damit die
Stromwende.
Die
aktuell tiefen Strompreise an der Börse aufgrund von europaweiten
Überkapazitäten sind ein temporäres Phänomen. Neue erneuerbare
Kapazitäten werden politisch gewollt zugebaut und der alte
Kraftwerkspark (AKW und Kohle) ist noch immer am Netz. In dieser
Übergangsphase mit quasi doppeltem Kraftwerkspark kommt es zu
Überschusssituationen mit Tiefstpreisen. Darunter leiden sämtliche
Kraftwerke in Europa, die teuren AKW stärker als die billige
Wasserkraft. In den nächsten Jahren werden diese Überkapazitäten
schwinden und die Strompreise wieder steigen. Deshalb muss eine
Unterstützung der Schweizer Wasserkraft und ihrer Besitzer unbedingt
befristet werden. Felix Nipkow: «Das Abstellen der alten AKW sowie eine
Abgabe auf Dreckstrom würden der Wasserkraft am besten helfen.»
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