Freitag, 6. Januar 2017

Tesla nimmt Gigafactory für Kleinspeicher in Betrieb

Der E-Auto-Produzent Tesla hat mit der Massenproduktion von Lithium-Ionen-Akkus begonnen. Bis 2018 wollen Tesla und Partner Panasonic mit der Gigafactory die Weltproduktion von Akkus verdoppeln.


 In der Wüste Nevadas (USA) entsteht etwas gewaltiges: Die Gigafactory, die neue Akku-Produktionsstätte von Tesla und Panasonic. Heute erst zu einem Drittel fertig gestellt, bietet sie bereits 2‘900 Menschen auf rund 180‘000 Quadratmetern Arbeit. Ende 2016 wurden testweise erste Zellen vom Typ 2170 gefertigt, die Massenproduktion ist diese Woche angelaufen. Zunächst wird die neue, kosteneffizientere Batterie-Technologie exklusiv der aktuellsten Generation von Tesla-Energiespeichersystemen zugutekommen: Dem Heim-Stromspeicher Powerwall und dem Netzspeicher Powerpack. Im zweiten Quartal dieses Jahres soll dann die Produktion der Akkus für das Elektroauto Model 3 beginnen.

Die zahlreiche und kostengünstige Produktion dieser Lithium-Ionen-Akkus ist für Tesla äusserst wichtig. Aktuell werden nicht genügend Batterien produziert, um alle 500‘000 Model 3 Fahrzeuge auszustatten, die Tesla bis 2018 absetzen will. Mit einem Verkaufspreis von 35‘000 US Dollar kann das Auto zudem mit den heutigen Marktpreisen für Akkus nicht profitabel produziert werden. Der Bau der Gigafactory erfolgt währenddessen in mehreren Abschnitten. Die fertige Fabrik wird sich über eine Fläche von 540‘000 Quadratmeter erstrecken und 6‘500 Vollzeitkräfte beschäftigen. In der Region soll das Gigaprojekt zudem für weitere 20‘000-30‘000 Jobs sorgen. Geplant ist die Fertigstellung der Fabrik für 2018. Ab dann sollen jährlich Lithium-Ionen-Zellen mit einem Volumen von 35 Gigawattstunden produziert werden. Laut Tesla entspricht das fast der heutigen weltweiten Produktionsmenge. 

Die bereits erhältlichen Fahrzeuge Model S und Model X werden vorerst weiterhin mit den Zellen des Typs 18650 betrieben. Die neuen Typ 2170 Zellen sind breiter und länger und werden neben den Energiespeichersystemen Powerwall und Powerpack ebenfalls im neuen Elektroauto Model 3 eingesetzt. Mit der Gigafactory hofft Tesla auf sinkende Produktionskosten. Die Preise für Akkus sind im vergangenen Jahr zwar bereits um 22 Prozent gesunken, werden laut Prognose (Bloomberg) im Jahr 2017 aber um weitere 15 bis 20 Prozent sinken.

Quelle:  https://www.energie-experten.ch/de/services/news/news-detail/tesla-nimmt-gigafactory-in-betrieb.html#sthash.ejRI5EKU.yVLH6ItU.dpuf

 ^^^ Nach oben

Donnerstag, 5. Januar 2017

Strom in Hülle und Fülle - von der Fassade




Quelle: Bundesamt für Energie (BfE)

 ^^^ Nach oben

Dank PV brennen Lichter bei Blackout trotzdem

Wenn rundherum der Strom ausgeht, muss man nicht zwingend selber auch im Dunkeln sitzen. Fernsehen SRF ist wegen seines Blackout-Thementags schwer unter Beschuss geraten - der folgende Artikel zeigt immerhin, dass auch alternative Sichtweisen ihren Platz hatten.

Wer nicht darauf vertrauen mag, dass der Strom stets zuverlässig aus der Steckdose kommt, kann sich mit mehr oder weniger Aufwand die Infrastruktur für eine kleine Strominsel auf Zeit bauen, und das geht gemäss SRF wie folgt:  Die besten Karten scheinen bei Störungen der Stromversorgung Besitzer einer Photovoltaik-Anlage zu haben – die Sonne scheint ja auch bei einem Blackout weiter. Und wo Licht, da Strom.

Leider nein: Herkömmliche PVA funktionieren nicht mehr, sobald das öffentliche Stromnetz ausfällt. Zum einen sind ihre Wechselrichter netzgesteuert, zum anderen wären keine sicheren Arbeiten am Netz möglich, wenn immer noch Solarstrom eingespeist würde. Damit die herkömmliche PVA eines Privathaushalts auch bei einem Blackout zur Stromversorgung genutzt werden kann, muss sie vom öffentlichen Stromnetz abgetrennt werden können. Das lässt sich mit Backupwechselrichtern erreichen. Bei Bedarf schalten diese innert Sekundenbruchteilen auf Inselbetrieb um und machen den in den Solarzellen erzeugten Strom nur noch im Hausnetz verfügbar. Speicherkapazität wird lediglich zur Überbrückung der Nachtstunden benötigt, was den Einsatz kleinerer und dadurch auch deutlich kostengünstigerer Batterien ermöglicht. Backupwechselrichter lassen sich auch an bestehenden Photovoltaik-Anlagen nachrüsten. Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV): USV sind unterschiedlich «intelligente» und leistungsfähige Akkus, die ein daran angeschlossenes Gerät bei einem Netzausfall innert Sekundenbruchteilen mit stabilem Batteriestrom versorgen. In der Regel ist die Kapazität eines USV so bemessen, dass die Zeit reicht, um einen Computer oder Server sauber herunterzufahren. Mehr geben für Privathaushalte oder kleine Unternehmen erschwingliche Geräte nicht her.

Notstromaggregate: Spitäler, Kühlhäuser, Labore oder grosse Firmen verfügen über dieselbetriebene Kleinkraftwerke, mit denen sie ihren Strombedarf eine gewisse Zeit lang aus eigener Kraft decken können. In abgespeckter Form sind solche Installationen auch als Notstromversorgung eines Einfamilienhauses erhältlich, kosten aber schnell deutlich mehr als 10’000 Franken. Als kostengünstige Alternative nicht nur für den Notfallgebrauch kommen mobile, manuell zu startende/stoppende Geräte mit Benzin-, Gas- oder Dieselmotoren in Frage, an denen die Endverbraucher (Kühltruhe, Heizung, Boiler etc.) direkt angeschlossen werden. Mit potenteren Aggregaten und der Installation eines Einspeiseverteilers ist auch die Einspeisung des generierten Stroms ins Hausnetz möglich. Automatische Notstromaggregate schalten sich bei Bedarf zwar selbstständig ein und liefern recht schnell Strom, können aber keine unterbruchsfreie Stromversorgung bieten. Die Zeit zwischen Blackout und Notstrom lässt sich bei sensiblen Geräten mit einem USV überbrücken.

Mittwoch, 4. Januar 2017

PV in 10 Jahren billigste Stromquelle

Einem Bericht von Bloomberg New Energy Finance zufolge ist die Solarenergie auf besten Weg, weltweit billiger als Kohlestrom zu werden. Das liege an drastisch fallenden Kosten sowohl in der Lieferkette als auch beim Endprodukt Solaranlage - so eine Übersetzung der Solarplattfrom pv-magazine.de.

Die massiv fallenden Preise im vergangenen Jahr waren ein weiterer Durchbruch für die Photovoltaik. Zu den bemerkenswertesten Schlagzeilen gehörten drei Weltrekorde für neue Niedrigpreise - zuerst in Dubai, dann in Mexiko und schließlich in Abu Dhabi, wo ein Ausschreibungsgebot von 2,42 Dollar-Cent pro Kilowattstunde einen Zuschlag bekam. 

In einer aktuellen Analyse gehen die Marktanalysten von Bloomberg New Energy Finance (BNEF) nun davon aus, dass der durchschnittliche Preis für Solarstrom den durchschnittlichen Preis von Kohlestrom in den kommenden zehn Jahren weltweit unterbieten wird. Das ist nachvollziehbar, wenn man berücksichtigt, dass diese Grenze in einigen Regionen der Welt schon überschritten wurde. 

Seit dem Jahr 2009 seien die Preise für Solarstrom im Schnitt um 62 Prozent gefallen, so BNEF. Für Anlagen mit mehr als einem Megawatt Leistung liege der durchschnittliche Preis pro installiertem Watt derzeit bei etwa 1,14 US-Dollar. Bis 2025 soll dieser Wert nochmal um 36 Prozent auf 73 Cent pro Watt sinken. Natürlich werden die Preissenkungen in verschiedenen Ländern mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten ablaufen. Eines der letzten Länder werde demnach China sein. Dort werde Solarstrom voraussichtlich erst im Jahr 2030 billiger als Kohlestrom werden, während dies in vielen anderen Regionen deutlich früher der Fall sein wird.

Dienstag, 3. Januar 2017

Schadenregister für Solarstromanlagen

Der Verband unabhängiger Energieproduzenten, ein Zusammenschluss von 95 Solargenossenschaften und privaten PV-Anlagen-Betreibern, lanciert auf www.vese.ch/pv-schadensregister ein schweizweites Schadensregister zur Erfassung von technischen Problemen mit Komponenten von Solarstromanlagen. Es steht allen PV-Betreibern, Planern und Installationsfirmen gratis zur Verfügung. 


Ersatz einer Wechselrichter-Platine
Photovoltaik zeichnet sich durch einen geringen Wartungsaufwand aus - es gibt keine beweglichen Teile und entsprechend wenig Schäden. Doch wie in jeder Industrie gibt es Erfahrungen mit fehlerhaften Produkten. Wie in der Autoindustrie gibt es auch in der PV-Branche Produktwarnungen; beispielsweise wird vor defekten Anschlussdosen gewarnt, die überhitzen und schlimmstenfalls einen Brand verursachen können. Die Veröffentlichung kann grösseren Schäden vorbeugen. Häufiger sind Wechselrichter-Störungen: Elektronik-Fehler können zu einem Leistungsausfall führen. Für einen Kleinanlagebetreiber ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass seine Anlage einem Fehler unterliegt; professionelle Betreiber mit vielen Anlagen am Netz müssen hingegen damit rechnen, dass ab und zu eine Störung auftritt (hierzu werden die Anlagen mit einem Monitoring-System z.b. SynaptiQ fernüberwacht). 

Das Schadensregister dient dem Erfahrungsaustausch, der Transparenz sowie der Prävention und soll darüber hinaus auch Wege zum Umgang mit fehlerhaften Produkten aufzeigen. Eine Solargenossenschaft hat beispielsweise 26 Wechselrichter des gleichen Herstellers im Einsatz, nach zwei Betriebsjahren ist erstmals ein Booster-Fehler aufgetreten, im Folgejahr tritt derselbe Fehler auf einer anderen Anlage auf. Die Störungsanfälligkeit einer in der Serie verbauten Elektronikkomponente ist dem Hersteller bekannt, und innert wenigen Tagen wird ein Tauschgerät zur Verfügung gestellt. 

Der VESE ermutigt PV-Betreiber und Installationsfirmen, allfällige Schadensmeldungen auf www.vese.ch/pv-schadensregister zu melden. Vor der Veröffentlichung werden die Meldungen plausibilisiert und gegebenenfalls in Rücksprache mit dem Hersteller verifiziert.

Quelle: VESE 

 ^^^ Nach oben

Gebäudeprogramm startet neu organisiert ins 2017

Ab 2017 wird das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen neu organisiert. Seit sieben Jahren fördert es erfolgreich energetische Sanierungen in einem nationalen Teil und in einem kantonalen Teil den Einsatz erneuerbarer Energien, die Abwärmenutzung und die Optimierung der Gebäudetechnik. Die Änderungen betreffen die Zuständigkeiten, die Durchführung und die Finanzierung des Programms. 

Neu sind die Kantone vollumfänglich zuständig sowohl für die Förderung der energetischen Modernisierung der Gebäudehülle als auch für die Förderung der erneuerbaren Energien im Gebäude, der Gebäudetechnik und der Abwärmenutzung. So können die Kantone ihre Förderangebote noch gezielter auf ihre Region ausrichten. Die Finanzierung erfolgt wie bis anhin über Einnahmen aus der CO2-Abgabe, die der Bund den Kantonen neu ausschliesslich in Form von Globalbeiträgen ausbezahlt, sowie aus kantonalen Fördermitteln. Informationen gibt es auf www.dasgebaeudeprogramm.ch.

Gebäude sind für rund einen Drittel der CO2-Emissionen und 40 Prozent des Energieverbrauchs der Schweiz verantwortlich. Mit dem seit 2010 bestehenden Gebäudeprogramm wollen Bund und Kantone den Energieverbrauch des Schweizer Gebäudeparks und den CO2-Ausstoss erheblich reduzieren. Die Finanzierung der dazu nötigen Massnahmen erfolgt über die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe auf Brennstoffen (ein Drittel des Ertrags aus der CO2-Abgabe, höchstens 300 Millionen Franken pro Jahr) sowie aus kantonalen Fördermitteln. Das Gebäudeprogramm läuft ab 2017 nahtlos weiter. Organisatorisch gibt es jedoch einige Anpassungen:
  • Die bisherige Zweiteilung in einen nationalen, zentral gesteuerten Teil zur Förderung der Modernisierung der Gebäudehülle und in einen kantonalen Teil zur Förderung der erneuerbaren Energien im Gebäude, der Gebäudetechnik und der Abwärmenutzung wird aufgehoben. Neu sind die Kantone umfassend für alle Fördermassnahmen zuständig. Diese können ihre Förderangebote nun noch gezielter auf ihre Region und ihre finanziellen Möglichkeiten ausrichten.
  • Die zweckgebundenen Mittel aus der CO2-Abgabe bezahlt der Bund den Kantonen neu ausschliesslich in Form von Globalbeiträgen aus. Voraussetzung für den Erhalt eines Globalbeitrags ist ein kantonales Förderprogramm im Gebäudehüllenbereich, das auf dem harmonisierten Fördermodell der Kantone (HFM 2015) basiert.
Mit dieser in der revidierten CO2-Verordnung festgelegten Neuorganisation werden die Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle und der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte umgesetzt. Informationen zu den kantonalen Programmen, den aktuellen Förderbeiträgen und den Kontaktstellen gibt es auf den kantonalen Internetseiten. Die Links sind auf www.dasgebaeudeprogramm.ch aufgelistet.

Das Gebäudeprogramm: Insbesondere die energetische Sanierung des Gebäudeparks spielt eine wichtige Rolle in der Schweizer Energie- und Klimapolitik. Mehr als eine Million Gebäude im Land sind energetisch sanierungsbedürftig, es besteht also ein riesiges Energie- und CO2-Einsparpotential (das Einsparpotential bei einer Gesamtsanierung eines typischen Schweizer Einfamilienhauses beträgt bis zu vier Tonnen CO2 pro Jahr).

Erstes Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050: Am 30. September 2016 hat das Parlament dem ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 zugestimmt. Dieses wird voraussichtlich 2018 in Kraft treten. Neben anderen Massnahmen bringt es auch eine Erhöhung der maximal verfügbaren Mittel aus der CO2-Teilzweckbindung für das Gebäudeprogramm von heute 300 auf neu 450 Millionen Franken pro Jahr. Weiter wird die Befristung des Gebäudeprogramms bis 2019 aufgehoben und der Verteilschlüssel für die Vergabe der Globalbeiträge angepasst: Die Globalbeiträge werden in einen Sockelbeitrag pro Einwohner und in einen Ergänzungsbeitrag aufgeteilt. Der Ergänzungsbeitrag finanziert kantonale Fördermassnahmen im Verhältnis 2:1.

Harmonisiertes Fördermodell der Kantone (HFM): Es skizziert die Struktur kantonaler Förderprogramme und beschreibt deren wesentlichen Elemente. Dabei wird den Kantonen Spielraum für die Berücksichtigung ihrer Finanzkraft und individueller Schwerpunkte belassen. Das HFM 2015 bildet ab 2017 eine zentrale Grundlage für die finanzielle Förderung von Bund und Kantonen im Gebäudebereich.

 

Quelle: Bundesamt für Energie


 ^^^ Nach oben