Ab dem 1. Januar 2027 gelten in der Schweiz neue Regeln für die Vergütung von Solarstrom, sofern keine andere Vergütung vereinbart wurde. Für Betreiber:innen von Photovoltaikanlagen bedeutet dies: Die Vergütung richtet sich nach dem aktuellen Wert des Stroms am Markt. Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) informiert über die Änderungen und stellt der Branche eine aktualisierte Umsetzungshilfe zur Verfügung.
Das Wichtigste auf einen Blick: Was ist die Abnahmevergütung?
Die Abnahmevergütung ist die Vergütung, die die Betreiber:innen von Solaranlagen erhalten, wenn sie überschüssigen Strom ins öffentliche Netz einspeisen.
Was ändert sich und warum?
Ab 2027 entspricht die Vergütung für eingespeisten Strom dem aktuellen Marktwert, sofern kein anderes Vergütungsmodell vereinbart wird. Massgebend ist der Day-Ahead Preis der Schweizer Strombörse, der am Vortag aktuell für jede Stunde – und ab 2027 für jede Viertelstunde – publiziert wird (der Day-Ahead Preis kann beispielsweise auf der folgenden Website eingesehen werden: Market Results | EPEX SPOT). In Viertelstunden mit einem Stromüberschuss fällt die Vergütung tiefer oder gar negativ aus, bei hoher Nachfrage oder knappem Angebot entsprechend höher. Die neue Regelung schafft Anreize, Solarstrom dann einzuspeisen, wenn er benötigt wird. Dadurch lohnt es sich noch mehr, Solarstrom möglichst selbst zu verbrauchen oder zu speichern und erst dann einzuspeisen, wenn er im Netz besonders gebraucht wird.
Was bedeutet das für Betreiber:innen von Solaranlagen?
Die Vergütung variiert künftig von Viertelstunde zu Viertelstunde und kann auch negativ ausfallen. Der Verteilnetzbetreiber berechnet die Vergütung pro Anlage, indem er die in dieser Viertelstunde eingespeiste Menge mit dem für die jeweilige Viertelstunde geltenden Preis multipliziert. Bedingung für dieses dynamische Vergütungsmodell ist die Installation eines Smart Meters. Für kleinere Solaranlagen wird zusätzlich eine Minimalvergütungsprämie ausbezahlt, wenn der vom Bundesamt für Energie publizierte Referenz-Marktpreis für Solaranlagen in einem Quartal unter der gesetzlich festgelegten Minimalvergütung liegt. Ist dies der Fall, wird die Differenz zwischen Referenz-Marktpreis und Minimalvergütung für den in diesem Quartal eingespeisten Strom als Prämie vergütet.
Die neuen Regeln fördern den Eigenverbrauch: Wer möglichst viel des selbst produzierten Stroms nutzt, spart Stromkosten und ist weniger von schwankenden Vergütungen abhängig. Betreiber:innen von Solaranlagen können die Vergütung optimieren, indem sie den Eigenverbrauch – etwa zum Laden von Batteriespeichern und Elektroautos oder zum Erwärmen des Boilers – in Zeiten tiefer oder negativer Strompreise (meist über Mittag) verlagern. Schon heute unterstützen intelligente Energiemanagementsysteme (EMS) dabei, den Eigenverbrauch automatisch zu optimieren und den Solarstrom möglichst wirtschaftlich zu nutzen. Ein EMS kann verfügbare Preissignale nutzen, um den Betrieb von Batteriespeichern, Elektroautos oder weiteren flexiblen Verbrauchern automatisch zu optimieren.
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