Montag, 28. Juni 2021

Häufig gestellte Solar- Fragen und Antworten

Ist mein Haus für eine Solaranlage geeignet? Wie umweltfreundlich ist eigentlich Solarenergie? Zu diesen und vielen weiteren Fragen finden Sie hier die passenden Antworten - geliefert von Swissolar, dem  Schweizzerischen Fachverband für Solarenergie. Dieser hält übrigens diese Woche wieder seine jährliche PV-Tagung ab - Solarmedia wird laufend berichten, hier und auf Twitter unter #PVTagung21.

Hier ein paar Beispiele:  Welchen Anteil an der Schweizer Energieversorgung kann die Photovoltaik leisten?

Auf Dächern und Fassaden der Schweiz könnten 67 Terawattstunden, respektive 110% des heutigen jährlichen Strombedarfs mit Photovoltaik erzeugt werden (Quelle: www.sonnendach.ch). Wenn ein Teil dieser Flächen für Wärmeerzeugung genutzt würde, so könnte rund ein Zehntel des heutigen Wärmebedarfs auf Gebäuden erzeugt werden. Mehr dazu in der Studie „Solarpotenzial Schweiz“ von Meteotest (2017). Noch nicht eingerechnet sind die Potenziale auf Infrastrukturanlagen (z.B. Parkplätze, Stauseen, Lärmschutz) und vorbelasteten Freiflächen (Skigebiete, Baulandreserven, etc.) auf denen mindestens weitere 25% des heutigen Strombedarfs erzeugt werden könnten. Damit gehören Strom und Wärme von der Sonne neben der Wasserkraft zu den tragenden Pfeilern der zukünftigen Energieversorgung der Schweiz.

Wie stark reduziert Solarstrom die CO2-Emissionen? 

Die Produktion einer Kilowattstunde Solarstrom in der Schweiz verursacht Treibhausgas-Emissionen von 42.5 g CO2-Äquivalenten (Quelle: Ökobilanz Strom aus Photovoltaikanlagen, Update 2020, treeze Ltd.). Die Herstellung und Entsorgung der gesamten PV-Anlage ist dabei eingerechnet. Bei einem Gaskraftwerk liegen diese Emissionswerte bei 598 g, bei einem Braunkohlekraftwerk gar bei 1220 g. Insgesamt verursacht der europäische Strommix pro Kilowattstunde Emissionen von 275 g CO2-Äquivalenten (Quelle: Greenhouse gas emission intensity of electricity generation, European Environment Agency), der schweizerische Verbrauchermix 181.5 g CO2-eq/kWh (Quelle: Umweltbilanz Strommix Schweiz, Version 3, 2016, treeze Ltd.). Bei Solarstrom fallen somit 4 bis 6-mal weniger Treibhausgasemissionen an. Solarstrom ist deshalb ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. Die 2020 in der Schweiz vorhandenen Photovoltaik-Anlagen sparen im Vergleich zum EU-Mix jährlich fast 600’000 Tonnen CO2-Äquivalente ein.

Haben wir mit Solarstrom künftig auch im Winter genügend Energie? 

Für die künftige Energieversorgung im Winter ist primär durch verbesserte Wärme­dämmung der Verbrauch an Heizenergie zu senken. Der Wärmebedarf kann damit durch Wärmepumpen, Solarwärme und Holzenergie gedeckt werden. Zur Stromversorgung ist der Solarstrom vor allem im Winter durch Wasserkraft, Windenergie und Biomasse-Kraftwerke zu ergänzen. Swissolar empfiehlt den Ausbau der Photovoltaik in der Schweiz auf eine Leistung von 50 Gigawatt bis 2050 (25x mehr als heute) mit einer Jahresproduktion von 45 Terawattstunden. Damit kann auch die Solarenergie einen namhaften Beitrag an die Winter-Energieversorgung leisten. Die damit verbundenen, momentan nicht verwendbaren Solar-Produktionsspitzen im Sommer können mit so genanntem Peak-Shaving abgeregelt werden. Längerfristig können neue Technologien wie Power to Gas (Umwandlung von überschüssigem Strom in Gas) dazu kommen. Bandenergie, also die gleichmässige Stromproduktion aus Atomkraftwerken, wird entfallen. Die zukünftige Stromversorgung stützt sich auf eine intelligente Kombination der verschiedenen erneuerbaren Energiequellen.

Weitere Fragen und die Antworten unter: Swissolar

^^^ Nach oben

Sonntag, 27. Juni 2021

Solaraktienindex + 3,5 %

Der PPVX stieg letzte Woche um 3,5% auf 3.722 Punkte, der NYSE Arca Oil um 7,8%. Der PPVX liegt mit -8,5% seit Jahresanfang 2021 währungsbereinigt rund 61 Prozentpunkte hinter dem Erdölaktienindex NYSE Arca Oil (+52,6%). Die Top-3-Titel seit Jahresanfang sind GCL Poly Energy Holding(+61%),Meyer Burger Technology AG (+58%) und Sino-American Silicon Products(+8%).Der PPVX-Börsenwert beträgt rund 123,0 Mrd. Euro. Der Gewinner der Woche waren First Solar(+14%), und Xinyi Solar Holdings (+10%), die grössten Verlierer waren BCPG(-6%) und Azure Power Global(-4%).Seit Anfang 2003 liegt der PPVX (+1.223%) rund 1.092 Prozentpunkte vor dem Erdölaktien-Index (mit +131%). Mit 25.6.21 wurden Renesola und Solarpack durch Enlight Renewable Energy und Flat Glass Group ersetzt.

Vergrössern mit Klick auf Tabelle !

Der Solaraktienindex PPVX erscheint auf Solarmedia jeden Monat neu

 Quelle: oeko-invest.net

^^^ Nach oben

Freitag, 25. Juni 2021

Im Winter wäre bis zu 30% Solarstrom möglich

Der Bundesrat hat am Mittwoch den Bericht «Stromerzeugung im Winter dank Photovoltaik» verabschiedet. Der in Erfüllung des Postulats Reynard (19.4157) erstellte Bericht zeigt auf, wie der Winteranteil der Solarstromproduktion in der Schweiz erhöht werden kann.

Seit Inkrafttreten des totalrevidierten Energiegesetzes am 1. Januar 2018 ist die Schweiz auf dem Weg hin zu einer erneuerbaren Energieversorgung. Diese wird künftig zunehmend elektrischer, um bis 2050 das Netto-Null-Emissionsziel zu erreichen. Das zeigen die im November 2020 vom Bundesamt für Energie publizierten Energieperspektiven 2050+. Beim Ausbau der inländischen erneuerbaren Stromproduktion spielt die Photovoltaik (PV) eine grosse Rolle. 2050 könnte sie jährlich gegen 34 Terawattstunden (TWh) liefern. Das gesamte Potenzial der Solarstromproduktion auf und an Gebäuden liegt bei 67 TWh pro Jahr, davon 50 TWh auf Dächern und 17 TWh auf Fassaden. Die Ende 2019 in der Schweiz installierten Anlagen produzieren pro Jahr rund 2.5 TWh Solarstrom, davon 0.7 TWh oder rund 27% im Winterhalbjahr.

Der Bericht des Bundesrats untersucht, wie sich die Wahl spezifischer Flächen, die geografische Lage (Mittelland oder alpine Regionen), die Installationsart (flach oder geneigt) auf die Solarstromproduktion im Winter und auf die Wirtschaftlichkeit der Anlagen auswirkt.

Der Bericht kommt zum Schluss, dass der Winteranteil der PV-Produktion durch eine Optimierung der genutzten Gebäudeflächen ohne grössere Zusatzkosten von heute 27% auf 30% gesteigert werden kann. Dazu müssten vermehrt PV-Anlagen auf nach Süden ausgerichteten Fassaden installiert werden. Solche Fassadenanlagen werden heute noch kaum gebaut. Der Zubau von Fassadenanlagen könnte beispielsweise über eine höhere Einmalvergütung, ähnlich wie aktuell bei integrierten Anlagen, gefördert werden. Von den 34 TWh Solarstrom im Jahr 2050 könnten so rund 10 TWh im Winter produziert werden. Eine Steigerung des Winteranteils auf bis zu 35% wäre zwar theoretisch möglich, würde jedoch unverhältnismässig hohe Kosten verursachen.


Adresse für Rückfragen

Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, +41 58 462 56 75, marianne.zuend@bfe.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Bundesamt für Energie
http://www.bfe.admin.ch

^^^ Nach oben

Mittwoch, 23. Juni 2021

Definitiv: PV-Tagung mit Präsenz vor Ort 1./2.Juli



19. Nationale Photovoltaik-Tagung in Bern:
Jetzt anmelden

 
DO/FR 1./2. Juli 2021 | Kursaal Bern und Livestream

Swissolar lädt zur 19. Nationalen Photovoltaik-Tagung am 1. und 2. Juli ein. Am Donnerstag hat der Fachverband der Solarwirtschaft von der Standortgemeinde Bern grünes Licht für die Durchführung im Kursaal Bern erhalten. Die Ticketpreise für Präsenzteilnahme und Livestream finden Sie hier. Im höchst unwahrscheinlichen Fall einer Verschlechterung der epidemiologischen Lage können Tickets für die Präsenzveranstaltung umgetauscht oder storniert werden. Swissolar-Mitglieder erhalten 25% Rabatt auf den Ticketpreis. Mehr Informationen   

Das Tagungsprogramm

Die Schweizer Solarbranche verzeichnet zurzeit ein enormes Wachstum. Doch zur Erreichung der Klima- und Energieziele der Schweiz muss der jährliche Zubau mindestens verdreifacht werden – mit allen damit verbundenen Herausforderungen, sei es bei der Verfügbarkeit von Fachkräften und Komponenten, bei der Wirtschaftlichkeit der Anlagen oder bei der Anpassung der Stromnetze an die dezentrale Produktion. Es gibt viel zu besprechen – wir freuen uns auf spannende Vorträge und Begegnungen, physisch oder online per Livestream. Das Tagungsprogramm finden Sie hier.

Die Tagung wird ergänzt durch eine Ausstellung wichtiger Anbieter mit ihren neuesten Produkten und Dienstleistungen sowie einer wissenschaftlichen Posterausstellung.

Quelle: Swissolar

^^^ Nach oben

Dienstag, 22. Juni 2021

EE den konventionellen immer überlegener

Forscherinnen und Forscher des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE haben die bereits fünfte Auflage ihrer Studie zu den Gestehungskosten für Strom aus erneuerbaren Energien (EE) vorgelegt. Darin analysieren sie die aktuellen Kosten und prognostizieren die weitere Entwicklung auf Basis von technologiespezifischen Lernraten und Marktszenarien bis zum Jahr 2040. 

Vergrössern mit Klick auf Darstellung !

»Windkraftwerke und Solarkraftwerke in Deutschland besitzen nun deutlich geringere Stromgestehungskosten als konventionelle Kraftwerke. Durch die steigenden Kosten für CO2-Zertifikate ist selbst der Betrieb von bestehenden konventionellen Anlagen, betrieben mit Kohle und Gas, in den kommenden Jahren immer weniger wettbewerbsfähig«, so Projektleiter Dr. Christoph Kost. Durch die verschärften Anstrengungen zum Klimaschutz steigen auf der einen Seite die Kosten für den Betrieb von konventionellen Kraftwerken, auf der anderen Seite sind insbesondere die Stromgestehungskosten von Photovoltaikkraftwerken auch gegenüber der letzten Studie im Jahr 2018 weiter gefallen. Aktuell erzielen PV-Anlagen je nach Anlagentyp und Sonneneinstrahlung Stromgestehungskosten zwischen 3,12 und 11,01 €Cent/kWh. Die spezifischen Anlagenkosten liegen je nach Anlagentyp bei 530 bis 1600 €/kWp.

Da PV-Batteriesysteme einen wachsenden Markt im deutschen Stromsystem ausmachen, wurden sie in dieser Studie zum ersten Mal in den Vergleich aufgenommen. Die Stromgestehungskosten für PV-Batteriesysteme liegen heute zwischen 5,24 und 19,72 €Cent /kWh. Die große Bandbreite ergibt sich durch hohe Kostenunterschiede zwischen den verschiedenen Batteriesystemen. Durch den Einsatz von Batteriespeichern ergibt sich zusätzlich ein Mehrwert durch einen Beitrag zur Systemsicherheit im Stromsystem und Verstetigung der Einspeisekurven bzw. Batterieentladung in Stunden hoher Nachfrage.

Beim Windstrom führen sinkende Anlagekosten zu Gestehungskosten von 3,94 bis 8,29 €Cent /kWh für Onshore-Windenergieanlagen, was sie zur zweitgünstigsten Erzeugungstechnologie macht. Trotz höherer durchschnittlicher Volllaststunden von bis zu 4500 Stunden/Jahr sind Offshore-Windenergieanlagen mit knapp 7,23 bis 12,13 €Cent /kWh deutlich teurer, was an den höheren Installations-, Betriebs- und Finanzierungskosten liegt (3000 bis 4000 €/kW). Potenzielle neue konventionelle Kraftwerke kommen in Deutschland unter der Berücksichtigung von höheren CO2-Kosten nicht unter Stromgestehungskosten von 7,5 €Cent /kWh.

Durch weitere technologische Fortschritte werden PV-Anlagen (auch Dachanlagen) und Windenergieanlagen an windreichen Standorten bis zum Jahr 2040 die durchschnittlichen Stromgestehungskosten aller fossilen Kraftwerke deutlich unterbieten. Im Jahr 2040 werden die Stromgestehungskosten auf Werte zwischen 3,58 und 6,77 €Cent /kWh bei kleinen PV-Dachanlagen und zwischen 1,92 und 3,51 €Cent /kWh bei Freiflächenanlagen prognostiziert. Ab dem Jahr 2024 liegen die Stromgestehungskosten aller PV-Anlagen (ohne Batteriespeicher) unter 10 €Cent /kWh.

Die Anlagenpreise für PV sinken voraussichtlich bis 2040 bei Freiflächenanlagen auf unter 350 €/kW und bei Kleinanlagen auf bis zu 615 bis 985 €/kW. Im Jahr 2030 könnte dann die Stromerzeugung aus einem PV-Batteriesystem günstiger als aus einem Gas- und Dampf- (GuD) Kraftwerk sein. Im Jahr 2040 können dann selbst kleine PV-Batteriesysteme Stromgestehungskosten zwischen 5 und 12 €Cent /kWh erreichen. 

Montag, 21. Juni 2021

CH-Energie-Verbrauch 2020 stark gesunken

Der Endenergieverbrauch der Schweiz ist 2020 gegenüber dem Vorjahr um 10,6% auf 747’400 Terajoule (TJ) gesunken. Hauptgründe dafür sind die Covid-19 Pandemie und die im Vergleich zum Vorjahr wärmere Witterung. 

Die starke Abnahme des Endenergieverbrauchs um 10,6% gegenüber dem Vorjahr ist in erster Linie auf die Covid-19-Pandemie zurückzuführen. Verschiedene Indikatoren, welche für den Energieverbrauch bestimmend sind, waren durch die zwei Lockdowns ausserordentlich betroffen: die Fahrleistungen und Fahrzeugbewegungen im Personenverkehr (Flugverkehr: -64%; Strassenverkehr: Abnahme, es liegen jedoch noch keine definitiven Werte vor), die industrielle Produktion (-3,5%) und das Bruttoinlandsprodukt (reale BIP: -2,9%).

Die im Vergleich zum Vorjahr wärmere Witterung hat ebenfalls zur Abnahme des Energieverbrauchs beigetragen: Die Anzahl Heizgradtage, ein wichtiger Indikator für den Energieverbrauch zu Heizzwecken, nahm um 4,4% ab. Leicht zugenommen haben 2020 hingegen andere Faktoren, die den langfristigen Wachstumstrend des Energieverbrauchs bestimmen: Die ständige Wohnbevölkerung (+0,7%), der Motorfahrzeugbestand (+1,3%) und der Wohnungsbestand (Zuwachs, es liegen jedoch noch keine detaillierten Zahlen vor). Effizienzsteigerungen und Substitutionseffekte wirken sich hingegen dämpfend auf das Wachstum des Energieverbrauchs aus. Zu den Bestimmungsfaktoren der Energieverbrauchsentwicklung werden die jährlichen Ex-Post-Analysen weitere Aufschlüsse liefern (Publikation im Oktober 2021).

Treibstoffverbrauch stark gesunken: Die Auswirkung der Pandemie auf den Energieverbrauch zeigt sich vor allem bei den fossilen Treibstoffen. Der Benzin- und Dieselverbrauch ging insgesamt um 8,1% zurück (Benzin -11,4%, Diesel -5,2%). Der Absatz der Flugtreibstoffe brach um -62,2% ein. Insgesamt lag der Treibstoffverbrauch damit um 23,0% unter dem Niveau von 2019. Ein historischer Einbruch wie die beiliegende Grafik 1 (siehe Links unten) zeigt. Die fossilen Treibstoffe machen ungefähr einen Drittel (30.3%) des gesamten Endenergieverbrauchs aus. Der Verbrauch der biogenen Treibstoffe reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr ebenfalls (-6,9%), nachdem er seit 2014 stetig zugenommen hatte. Deren Anteil am gesamten Absatz von Benzin und Diesel blieb jedoch unverändert bei 3,7%.

Rückgang von Energieträgern zu Heizzwecken: Die warme Witterung führte zu einem deutlichen Rückgang des Verbrauchs von Energieträgern zu Heizzwecken. Der Verbrauch von Heizöl extra-leicht sank um 10,4%, derjenige von Erdgas um 2,0% gegenüber dem Vorjahr. Der Elektrizitätsverbrauch nahm ebenfalls ab (-2,6%). Bei diesen Energieträgern sind die Veränderungen im historischen Kontext nicht auffällig (vgl. beiliegende Grafik 2). Beim Elektrizitätsverbrauch gab es temporär jedoch einen deutlichen Corona-Effekt während der Lockdown-Phasen (siehe Medienmitteilung BFE vom 16. April 2021). Diese drei Energieträger machen mehr als die Hälfte des Endenergieverbrauches aus (55,0%).

Die energetische Verwendung von Industrieabfällen hat um 1,4% abgenommen (Anteil am Endenergieverbrauch: 1,5%). Wie im Vorjahr nahm der Verbrauch von Kohle ab (-3,9%) und die schweren Heizölsorten blieben auf dem Vorjahreswert. Hingegen stieg der Verbrauch von Petrolkoks (+45,8%). Der Anteil dieser drei Energieträger am gesamten Endenergieverbrauch ist sehr gering (<1%).

Verbrauchsrückgang bei den erneuerbaren Energien: Die warme Witterung wirkte sich nicht auf alle erneuerbaren Energieträger zu Heizzwecken gleich aus. Der Verbrauch von Energieholz sank um 3,5%. Der Verbrauch von Fernwärme ging ebenfalls zurück (-2,2%). Der Verbrauch von Solarwärme und die Nutzung von Umgebungswärme mit Wärmepumpen stieg jedoch an (Sonne: +0,8%; Umweltwärme: +3,6%). Der Anteil dieser Energieträger am gesamten Endenergieverbrauch betrug 11,0% (Energieholz: 5,3%, Umgebungswärme: 2,5%, Fernwärme: 2,8%, Solarwärme: 0,4%).

Die direkte Nutzung von Biogas sank um 2,6%. Unter Berücksichtigung des ins Erdgasnetz eingespeisten Biogas (das statistisch unter Gas verbucht wird), ergibt sich eine leichte Senkung des Biogasverbrauches (-0,6%). Der Anteil des eingespeisten Biogases am gesamten Gasverbrauch betrug 1,2% (2019: 1,1%).

Die Schweizerische Gesamtenergiestatistik 2020 ist ab der zweiten Hälfte Juli 2021 auf Internet verfügbar und Anfang August in gedruckter Form erhältlich. Ab sofort verfügbar ist ein erster zusammenfassender Überblick (siehe Anhang).


Adresse für Rückfragen

Pressestelle BFE, Tel. 058 460 81 52


Herausgeber: Bundesamt für Energie - http://www.bfe.admin.ch

^^^ Nach oben

Samstag, 19. Juni 2021

Produzenten-Vereinigung VESE kritisiert Revision

Der Verband unabhängiger Energieerzeuger VESE ist der Ansicht, dass die verabschiedete Botschaft über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (siehe Solarmedia vom 18. Juni 2021) nicht weit genug geht und der Gesamtsicht auf die Energiewende nicht gerecht wird.

Am Freitag hat der Bundesrat das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verabschiedet. Die Vorlage beinhaltet eine Revision des Energie- und des Stromversorgungsgesetzes. Damit sollen der Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien sowie die Versorgungssicherheit der Schweiz gestärkt werden. VESE begrüsst die grundsätzliche Stossrichtung des Gesetzes. Es ist allerdings sehr bedauerlich, dass auch diesen vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen wieder keine Gesamtsicht der Energiewende zugrunde liegt.

VESE bemängelt unter anderem, dass nach wie vor ausser Pumpspeicherkraftwerken alle anderen Speicherarten nicht als «Speicher» im Sinne des Gesetzes gelten. Das bedeutet für diese anderen Speicherarten – auch eine auf Netzebene 7 angebrachte Quartierbatterie zur Kappung von Netzspitzen auf Verteilnetzebene – dass sie die kompletten Netzkosten beim Batterieladevorgang bezahlen müssen. Dies kommt einer gewollten Verhinderung von innovativen Speicherkonzepten gleich. Dies obwohl für die Netze der Zukunft dezentrale Speicher gebraucht werden wie beispielsweise auch die vorgeschlagene Änderung der Kostenwälzungsstruktur auf das «Betragsnettoprinzip» zeigt. VESE findet es stossend, dass Quartierspeicher und ähnliche Speicherformen Netzgebühren bezahlen müssen, die Pumpspeicherkraftwerke aber nicht. Hier ist dringend eine Gleichbehandlung notwendig.

VESE begrüsst ausdrücklich die Verlängerung des Einmalvergütungssystems EIV - allerdings zielt auch dieses wieder auf PV-Anlagen mit Eigenverbrauch ab (siehe auch vese.ch/einordnung-bestehender-pv-foerderinstrumente). Grosse, reine Produktionsanlagen profitieren davon nur bedingt. Das Investitionsrisiko bei diesen Anlagen (s. auch vese.ch/investitionssicherheit) ist nach wie vor nicht kalkulierbar.

Daran werden auch die geplanten Auktionen nur wenig ändern. Diese werden aber dazu führen, dass die effektiven Stromgestehungskosten von grossen PV-Anlagen bei ca. 3-4 Rp/kWh liegen werden. Sollte der Marktpreis höher werden, so hätten deren Betreiber grosse, ungerechtfertige Mitnahmeeffekte. Auch hier setzt VESE auf andere Modelle der Abfederung des Investitionsrisikos. Beispielsweise wäre dies mit einem minimalen, langfristig stabilen Rückliefertarif möglich.

Die geplante, vollständige Strommarktöffnung («Strommarktliberalisierung») lehnt VESE in dieser Form ab. Es ist unter anderem nicht verständlich, warum nur die Kunden der Grundversorgung ein «green default», also ein Standardstromprodukt auf inländischer, erneuerbarer Basis, bekommen sollen, nicht aber die Kunden, die zu einem anderen Stromversorger wechseln. Dadurch wird das bisherige Prinzip, dass die Energiewende solidarisch von allen finanziert wird, aus den Angeln gehoben. Auch ist zu befürchten, dass ein Stromversorger in seinem Versorgungsgebiet Nachteile erleiden wird - denn Stromversorger ausserhalb dieses Versorgungsgebiets können mit sehr günstigen Strompreisen – beispielsweise aus ausländischer Kohlestromproduktion – werben. Der Grundversorger kann diese Preise nicht konkurrenzieren. VESE fordert deshalb eine Gleichbehandlung aller Stromversorger bezüglich der zu liefernden Standard-Stromqualität, ob sie nun den freien Markt bedienen oder die Grundversorgung.

Zusammengefasst wird aus Sicht VESE die geplante Form der Strommarktöffnung nicht helfen, die notwendige Energiewende zu beschleunigen, bestenfalls wird sie diese nicht ausbremsen. Nach Ansicht von VESE führen andere Instrumente, welche pragmatischer, einfacher und leichter erklärbar sind als die vollständige Marktöffnung, eher zum Ziel einer dekarbonisierten Schweiz. 

Über die Textquelle VESE
VESE setzt sich seit Jahren ein für eine «Schweiz hundert Prozent erneuerbar» mit einer breit abgestützten Energiewende. Mitglieder von VESE sind Solargenossenschaften sowie private und institutionelle Betreiber von Anlagen für erneuerbare Energieproduktion, vor allem Solaranlagen. Organisiert ist VESE als Fachgruppe der Schweizerischen Vereinigung für Sonnenenergie SSES.

^^^ Nach oben

Freitag, 18. Juni 2021

Lange erwartet - bei EE eine Maus geboren

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung von Freitag das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (EE) verabschiedet. Mit der Vorlage, die eine Revision des Energie- und des Stromversorgungsgesetzes beinhaltet, will er den Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien sowie die Versorgungssicherheit der Schweiz stärken, insbesondere auch für den Winter. Nachfolgend die offizielle Medienmitteilung.

Um die Ziele der Energiestrategie 2050 und der langfristigen Klimastrategie der Schweiz zu erreichen, braucht es eine umfassende Elektrifizierung im Verkehrs- und Wärmesektor. Dazu muss die inländische Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien rasch und konsequent ausgebaut werden. Die Netz- und Stromversorgungssicherheit muss zudem mit weiteren spezifischen Massnahmen gestärkt werden. Mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien schlägt der Bundesrat die dafür notwendigen Änderungen im Energiegesetz und im Stromversorgungsgesetz vor. Er schafft damit einen gesetzlichen Rahmen, der Planungssicherheit gibt und Investitionsanreize zum Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion und zu deren Integration in den Markt.

Wichtigste Inhalte der Vorlage

Das Energiegesetz enthält neu verbindliche Zielwerte für die Jahre 2035 und 2050. Die Zielwerte legen den angestrebten Ausbau der Wasserkraft und der anderen erneuerbaren Energien sowie die Senkung des Energie- und Elektrizitätsverbrauchs pro Kopf fest. Damit wird das Gesetz verbindlicher auf die Ziele der Versorgungssicherheit und der Klimapolitik ausgerichtet und schafft so Planungssicherheit für Investitionen.

Die bisherigen Förderinstrumente für die erneuerbare Stromproduktion sind bis Ende 2022 und 2030 befristet. Neu werden sie bis 2035 verlängert – zeitlich abgestimmt auf den gesetzlichen Zielwert 2035 - und marktnäher ausgestaltet. Beispielsweise sollen grosse Photovoltaikanlagen mittels wettbewerblicher Ausschreibungen gefördert werden. Das Einspeisevergütungssystem läuft wie geplant aus und wird durch Investitionsbeiträge ersetzt. Das sorgt für administrative Entlastung und ermöglicht mehr Zubau pro Förderfranken. Für grosse Wasserkraftanlagen stehen mehr finanzielle Mittel zur Verfügung. Die Finanzierung der Unterstützungsinstrumente erfolgt weiterhin über den Netzzuschlag von 2.3 Rappen pro Kilowattstunde. Der Netzzuschlag wird nicht erhöht, wird jedoch entsprechend länger erhoben.

Längerfristige Stromversorgungssicherheit im Winter: Auch nach dem Ausstieg aus der Kernenergie soll die bisherige Selbstversorgungsfähigkeit der Schweiz erhalten bleiben. Dazu braucht es zusätzlich zum angestrebten Zubau der erneuerbaren Stromproduktion (Zielwert bis 2050: 39 TWh) bereits bis 2040 auch noch den Zubau von 2 TWh klimaneutraler Stromproduktion, die im Winter sicher abrufbar ist. Der Bundesrat will solche Anlagen, prioritär grosse Speicherkraftwerke, mit einem «Winterzuschlag» finanzieren. Dieser ist im Stromversorgungsgesetz bereits heute zur Vorbeugung gegen mögliche Versorgungssicherheitsdefizite enthalten. Bei den Stromkonsumentinnen und -konsumenten werden dafür maximal 0.2 Rappen pro Kilowattstunde erhoben. Zudem wird eine strategische Energiereserve etabliert. Sie sorgt zusätzlich zu den Mechanismen im Strommarkt dafür, dass auch gegen Ende des Winters genügend Energie verfügbar ist. Daneben leistet der rasche Ausbau der erneuerbaren Energien auch im Winter einen zunehmend wichtigen Beitrag zur längerfristigen Versorgungssicherheit.

Die vollständige Öffnung des Strommarkts stärkt die dezentrale erneuerbare Stromproduktion. Sie ermöglicht innovative Geschäftsmodelle (beispielsweise Energiegemeinschaften), die heute im Monopol nicht erlaubt sind, und integriert so den erneuerbaren Strom besser im Markt. Endverbraucher und Endverbraucher, die selbst Strom produzieren (Prosumenten), Produzenten und Stromlieferanten erhalten so wirtschaftlich wichtige Freiheiten. Um kleine Endverbraucher wie Haushalte vor Preismissbrauch zu schützen, gibt es auch weiterhin eine Grundversorgung. Darin wird ein Elektrizitätsprodukt angeboten, das ausschliesslich aus einheimischer erneuerbarer Energie besteht.

Netzregulierung, Daten und Messwesen: Die Nutzung und der Ausbau der Stromnetze soll kosteneffizienter werden. Dazu schafft der Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen, damit Endverbraucher und Speicherbetreiber ihre Flexibilität systemdienlich nutzen können, und er sorgt für ein verursachergerechteres Tarifierungssystem. Weiter schafft er einen regulatorischen Rahmen für den Austausch und den Schutz von Daten sowie die Einrichtung einer nationalen Energiedateninfrastruktur mit einem Datahub. Im Messwesen klärt der Bundesrat zudem die Verantwortlichkeiten und gesetzlichen Wahlfreiheiten.

Durch den Abbruch der Verhandlungen für ein institutionelles Abkommen mit der EU dürfte auch das geplante Stromabkommen nicht in nützlicher Frist zustande kommen. Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, in Zusammenarbeit mit der ElCom und unter Einbezug der Swissgrid, die kurz- bis mittelfristigen Auswirkungen auf die Netzsicherheit und die Versorgungssicherheit zu analysieren. Zudem sind UVEK und ElCom bereits daran, allfällige zusätzliche Massnahmen zur Sicherstellung der kurzfristigen Versorgungssicherheit zu prüfen. Das UVEK wird dem Bundesrat gegen Ende Jahr darüber Bericht erstatten.


Adresse für Rückfragen

Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, +41 58 462 56 75, marianne.zuend@bfe.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat 
https://www.admin.ch/gov/de/start.html  

Bundesamt für Energie 
http://www.bfe.admin.ch 

^^^ Nach oben

Donnerstag, 17. Juni 2021

Den Anschluss verpasst

Vergrössern mit Klick auf Darstellung !

Der Ruf nach besseren Investitionsbedingungen für die einheimische Stromproduktion wird lauter. Und das zu Recht. Denn die Schweiz ist daran, den Anschluss zu verpassen, wie eine neue Auswertung der Schweizerischen Energie-Stiftung SES zeigt. Im europäischen Vergleich hinkt sie immer noch den meisten Ländern hinterher, was die Pro-Kopf-Produktion von Solar- und Windstrom angeht. Die SES fordert die Politik zum Handeln auf. Nur so könnten wir Klimaziele erreichen und Versorgungssicherheit stärken.

In einer Kurzstudie hat die SES die Pro-Kopf-Produktion von Sonnen- und Windenergie in der Schweiz und den 27 Staaten der Europäischen Union (plus Grossbritannien) verglichen. Die Schweiz landet auf Platz 24, knapp vor Tschechien, Ungarn, Slowenien, der Slowakei und Lettland. Nur gerade 4.7 Prozent des Stromverbrauchs werden hierzulande mit den beiden neuen erneuerbaren Technologien erzeugt. In Dänemark sind es 54 Prozent. Im Vergleich mit den neun umliegenden Ländern (siehe Grafik) landet die Schweiz auf dem vorletzten Platz.


Der Norden hängt uns bei der Solarenergie ab: An der Spitze der Liste stehen seit Jahren nordeuropäische Länder: Dänemark, Deutschland und Schweden produzieren alle ein Vielfaches an Windenergie im Vergleich zur Schweiz. Neu hat Irland Deutschland aus den Top 3 verdrängt. Betrachtet man ausschliesslich die Photovoltaik, liegt die Schweiz immerhin auf Rang 8. Wir werden hier von Deutschland, Malta, Italien, Belgien, Spanien, Griechenland und den Niederlanden, also teilweise auch von nördlicheren Ländern mit weniger Sonneneinstrahlung, geschlagen.

Neues Energiegesetz muss den Ausbau ins Zentrum stellen:
  Der Bundesrat wird seine Botschaft zum neuen Energiegesetz voraussichtlich noch im Juni präsentieren. Die Erwartungen sind hoch. Felix Nipkow, Leiter Fachbereich erneuerbare Energien, führt aus: «Im Gesetz müssen insbesondere die Ausbauziele klar erhöht werden, so dass diese im Einklang mit den Klimazielen sind. Bis 2035 müssen wir die Jahresproduktion aus neuen erneuerbaren Energien um 35 bis 45 Terawattstunden erhöhen.» Das würde eine Steigerung um den Faktor 12 bis 17 gegenüber der heutigen Produktion entsprechen. Heute werden pro EinwohnerIn der Schweiz 311 Kilowattstunden (kWh) aus Solar- und Windkraft produziert, bis 2035 müssen es rund 4’000-5’000 kWh sein. Der Löwenanteil wird von der Solarenergie stammen. Das Energiegesetz kann die hierfür nötige Planungs- und Investitionssicherheit schaffen.


» Download Grafik «Ländervergleich 2020» (pdf)
» Download Kurzstudie «Ländervergleich 2020» (pdf)

Weitere Informationen
Felix Nipkow, Leiter Fachbereich erneuerbare Energien
Mobile: 077 413 24 31
Mail: felix.nipkow@energiestiftung.ch
Twitter: @FelixNipkow



-------------------------------------------------------------------------------------------------------
Sonne und Wind: Steigendes Potential und sinkende Kosten
Der schleppende Ausbau von Solar- und Windenergie lässt sich nicht mit dem Ausbaupotential erklären. Dieses ist insbesondere bei der Photovoltaik enorm. Schätzungen des Bundesamts für Energie kommen zum Schluss, dass das ausschöpfbare Solarstrompotential der Schweizer Gebäude rund 67 Terawattstunden (TWh) im Jahr beträgt. Dies übersteigt den gegenwärtigen Stromendverbrauch von 55.7 TWh pro Jahr deutlich (Stand 2020). Dazu kommen weitere Potenziale auf Infrastrukturen wie Staumauern und -seen, Lärmschutzwänden, Parkplatzüberdachungen, etc.  

Auch global gesehen besitzen Solar- und Windenergie das Potential, die tragenden Energieträger in einem erneuerbaren Energiesystem zu sein. Eine im April 2019 publizierte Studie der Energy Watch Group präsentiert ein umfassendes Szenario mit Modellierungen auf Stundenbasis, wie die globale Energieversorgung basierend auf 100% erneuerbaren Energien aussehen kann. Der Grossteil der Energieversorgung bewältigen hierbei die Photovoltaik (69%) sowie die Windenergie (18%). Bemerkenswert ist zudem der anhaltende Preiszerfall, der sowohl bei Strom aus Wind- als auch Photovoltaikanlagen zu beobachten ist. Aus diesen zwei Gründen wurden in der vorliegenden Kurzanalyse bewusst auf die beiden Energieträger Sonne und Wind fokussiert.

^^^ Nach oben

Mittwoch, 16. Juni 2021

Industriegigant Veolia testet PV-Recycling

Unter der Projektleitung von  Veolia soll ein hocheffizientes und spezielles Verfahren für das Recycling von end-of-life Photovoltaik (PV)-Modulen entwickelt werden. Bis 2023 würden 5.000 Tonnen stillgelegter PV-Module jährlich in einer Demonstrationsanlage verarbeitet.

Vergrössern mit Klick auf Bild!
Gemeinsam mit Partnerunternehmen aus dem öffentlichen und privaten Sektor, die entlang der Wertschöpfungskette des Recyclings von PV-Modulen agieren, werden erstmals alle Bestandteile der PV-Module vollständig rückgewonnen. So können unter anderem reines Silizium, Silber und Glas der verarbeitenden Industrie wieder zur Verfügung gestellt werden. Die EU fördert das Projekt ReProSolar mit insgesamt 4,8 Mio. Euro über EIT RawMaterials.

Die Folgen des Klimawandels sind nicht mehr von der Hand zu weisen. Es sind dringende Maßnahmen erforderlich, um die CO2-Emissionen zu reduzieren und wertvolle Ressourcen zu schützen. Es wird angenommen, dass erneuerbare Energien und Energieeffizienzmaßnahmen das Potenzial haben, bis zu 90 Prozent der erforderlichen Dekarbonisierungsziele zu erreichen. In den nächsten Jahren erreichen die ersten installierten PV-Systeme ihr Nutzungsende.

ReProSolar kümmert sich um ein innovatives Management der stillgelegten PV-Module. So wird aus der bisherigen linearen PV-Industrie eine Kreislaufwirtschaft zur Reduzierung von Abfall und zur Erhaltung der wertvollen Rohstoffe. “Unser Prozess basiert auf einer neuen Delaminierungstechnologie, die in der Lage ist, die Solarzellen effizient von der Glasplatte zu trennen. Innovative physikalisch-chemische Verfahren ermöglichen dann die Rückgewinnung aller Materialien ohne dass PV-Module zerkleinert werden müssen”, erklärt Projektleiter Antoine Driancourt, Veolia Umweltservice GmbH.

“Heute ist kein industrielles Verfahren auf der Welt in der Lage, Silber und Silizium aus Solarzellen in sehr hoher Reinheit zurückzugewinnen. Dies wäre ein großer Durchbruch für die gesamte Solarbranche im Hinblick auf die aktuellen Recyclingstandards”, ergänzt Driancourt. Von der Aufbereitung und Rohstoffreinigung über die Abfallstrom-Lieferkette bis hin zur Wiedereingliederung in verschiedene Industrien, wird mit den Projektpartnern die gesamte Wertschöpfungskette berücksichtigt.

Das Forschungsprojekt wird von EIT RawMaterials, Innovation Community innerhalb des European Institute of Innovation and Technology (EIT) unter der Projektnummer 20028 unterstützt. Die Förderung läuft seit Februar 2021 und endet im Januar 2025. Bis Jahresende wird die Realisierbarkeit im industriellen Maßstab bei den Betrieben der Partner FLAXRES GmbH in Dresden und ROSI Solar in Grenoble getestet. Bis 2023 sollen 5.000 Tonnen stillgelegter PV-Module jährlich in einer Demonstrationsanlage verarbeitet werden.

Quelle: Veolia Gruppe 2021

^^^ Nach oben

Dienstag, 15. Juni 2021

Neue Verordnungen für die Solarwirtschaft

Der Bundesrat hat am 4. Juni 2021 verschiedene revidierte Verordnungen im Energiebereich verabschiedet. Sie treten am 1. Juli 2021 in Kraft. Das revidierte Verordnungspaket umfasst eine Totalrevision der Rohrleitungssicherheitsverordnung sowie der Safeguardsverordnung. Weiter geht es um Teilrevisionen der Leitungsverordnung, der Niederspannungs-Installationsverordnung, der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen und der Energieeffizienzverordnung. Die Vernehmlassung zu diesem Revisionspaket wurde 2020 / 2021 durchgeführt.

Für die Solarwirtschaft wichtig: Mit der Teilrevision der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA) wird die Plangenehmigungspflicht für Energieerzeugungsanlagen, die mit einem Niederspannungsverteilnetz verbunden sind, aufgehoben. Betroffen davon sind beispielsweise Photovoltaikanlagen und Notstromgeneratoren. Solche Anlagen können damit einfacher, günstiger und schneller realisiert werden. Durch die verstärkte Stichprobenkontrolle durch das ESTI (siehe Teilrevision NIV) kann die Sicherheit solcher Anlagen auch ohne Plangenehmigungsverfahren gewährleistet werden.

Die Teilrevision der Leitungsverordnung (LeV) präzisiert die Regelungen zum Mehrkostenfaktor. Der Mehrkostenfaktor ist im geltenden Elektrizitätsgesetz festgelegt. Er regelt, dass eine Leitung des Verteilnetzes (Allgemeinstrom) in die Erde verlegt werden muss (Erdverkabelung), wenn die Gesamtkosten im Vergleich zu einer Freileitung einen bestimmten Faktor (Mehrkostenfaktor) nicht überschreiten. Die Verordnung wird nun dahingehend präzisiert, dass im Umkehrschluss grundsätzlich eine Freileitung erstellt werden muss, wenn der Mehrkostenfaktor überschritten wird. Weiter wird die Bestimmung, wonach ein Erdkabel auch dann gebaut werden kann, wenn aufgrund des Mehrkostenfaktors eine Freileitung gebaut werden müsste, präzisiert: In diesem Fall dürfen die den Mehrkostenfaktor überschreitenden Mehrkosten nicht über das Netznutzungsentgelt sozialisiert, sondern müssen von Dritten getragen werden. Den Nachweis der Drittfinanzierung muss der Projektant im Plangenehmigungsverfahren erbringen.

Die Teilrevision der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) ändert die Zulassungsbedingungen für die Prüfung zur Erlangung einer eingeschränkten Installationsbewilligung für besondere elektrischen Anlagen (zum Beispiel Photovoltaikanlagen). Damit wird es für Berufsfachleute aus der Gebäudehüllen- und Dachdeckerbranche einfacher, eine Installationsbewilligung für solche Anlagen zu erhalten. Flankierend werden die Netzbetreiberinnen ausdrücklich verpflichtet, derartige Anlagen nach Fertigstellung beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) zu melden. Das ESTI seinerseits verstärkt seine Stichprobenkontrollen der betreffenden Installationen.

Die Teilrevision der Energieeffizienzverordnung (EnEV) bringt dem Bundesamt für Energie BFE die Kompetenz, alle serienmässig hergestellten Anlagen und Geräte und ihre Bestandteile stichprobenweise energietechnisch zu überprüfen. Dies auch ohne vorgängige Kontrolle der technischen Unterlagen. So soll die Einhaltung der Vorschriften der EnEV, die künftig auch auf die Umweltschutz- und Chemikaliengesetzgebung verweist, besser und umfassender kontrolliert werden.

Zu weiteren Neuerungen siehe Links unten!


Herausgeber: Der Bundesrat

https://www.admin.ch/gov/de/start.html

^^^ Nach oben

Sonntag, 13. Juni 2021

CO2-Abstimmung und ein wenig Grundsätzliches

Alle Ergebnisse ab 12 Uhr !!! So lautete hier im Solarblog das Versprechen - daraus wurde nichts. Zu dieser Zeit war nicht einmal eine Trendaussage zur Abstimmung über das CO2-Gesetz möglich. Das war schon enttäuschend genug, denn im Vorfeld hatte man ja allgemein mit einer klaren Annahme der Vorlage gerechnet - aufgrund der breiten Abstützung. Der Hammer kam dann mit der ersten Hochrechnung....

So scheint am frühen Nachmittag dieses 13. Juni klar, dass die Vorlage für einen griffigeren Klimaschutz keine Mehrheit finden wird - vermutlich bewegt sich die Ablehnung im Bereich von 51% NEIN gegen 49% JA. Für's Erste bleiben sowohl Enttäuschung wie auch Erstaunen. Enttäuschung, weil das neue Gesetz doch so breit abgestützt war - und gar nicht so extrem (sonst wäre die breite Zustimmung gewiss nicht möglich geworden). Selten hatten sich in der Schweiz so gegensätzliche Interessengruppen in der Zustimmug zu einer Vorlage vereint - man denke etwa an die Wirtschaftsvertretung economiesuisse und die Vereinigung der Bergbauern, sowie WWF und Greenpeace. 

Erstaunen kommt angesichts des Resultats auf, weil es eigentlich nur wenige waren, die in Fundamentalopposition gegen das Gesetz gingen (mit der SVP eine einzige namhafte politische Partei sowie die Verbände der Automobil- und Ölwirtschaft). Obwohl auch diese Kreise zum Beispiel sonst der Kostenwahrheit einiges abzugewinnen behaupten. Aber wie schon früher mehrfach gelten solche Bekenntnisse im konkreten Fall dann nicht mehr viel. 

Von diesen Kreisen wurden plötzlich verwegene Alternativkonzepte (etwa eben jenes von der bald realisierbaren Wasserstoffwirtschaft - die aber sehr viel teurer wird) und ideologisch verbrämte Hoffnungen (die Marktwirtschaft wird es schon richten - nachdem sie gerade in der Klimafrage während nunmehr bald 50 Jahren einen Versager an den anderen reiht). Dem kann man begegnen mit dem Verweis auf den Artikel «Schiefe Wahrnehmungen der Klimapolitik» von ETH-Professor Lucas Bretschger. Er hält in einem neuen Beitrag fest (siehe > hier):  «Die Nutzen einer strikten Klimapolitik werden in der öffentlichen Debatte oft unterschätzt, während die Kosten generell überschätzt werden. Klimaschutz wirkt sich nicht nachteilig auf die wirtschaftliche Entwicklung aus.»

Noch so ein paar Bemerkungen zu einigen Akteuren in diesem Politthriller. Man wird sich ihrer Versprechen erinnern - etwa an jenes vom absehbaren Erfolg der Wasserstoffwirtschaft durch Christian Imark, den umtriebigen und mitunter schreienden SVP-Nationalrat. Erstaunlicherweise war er in den vergangenen Tagen kaum mehr zu hören. Oder die Wandlung des früheren Anti-AKW-Protagonisten, den Zürcher Stadtrat Filippo Leutenegger. Der Schreibende sass einst im Zug nach Kaiseraugst an die Kundgebung - neben Leutenegger, dieser mit dem Megaphon auf den Knien. Der tauschte dann Mega- mit Mikrophon, später Moderatorenposition mit Rechtsaussenpolitik. Und wollte es nun offenbar allen nochmals zeigen mit seinem Plakat gegen das Gesetz (was ja nicht allzuviel mit seiner stadträtlichen Aufgabe im Schuldepartement zu tun hat). 


Fillipo (er ist ja immer gleich mit allen per Du) wird man eines Tages fragen, ob denn eine günstigere und gleichzeitig wirksamere und erst noch bürokratieärmere Klimapolitik Realität geworden sei. Fragen müssen wird man auch die Klimajugend, ob deren teilweise geäussserte Ablehnung (die vielleicht sogar matchentscheidend war), nicht ein Eigentor war. Erst die genauere Resultate-Analyse wird diese Vermutung allenfalls bestätigen (man fühlt sich unschön erinnert an die Ablehung des EWR-Vertrags anfangs der 90er Jahre durch die Grüne Partei).

Surreal am Abstimmungsergebnis ist schliesslich, dass es wirksam wurde just am Wochenende des Gipfels der grossen  westlichen Industrienationen (G7). Sie verpflichteten sich auf jährliche Finanzleistungen an die Länder des Südens zur Abfederung der Klimafolgekosten in der Höhe von 100 Milliarden US-$. Die Umweltorganisation Oxfam erinnerte ihrerseits in einer Studie an die Unausweichlichkeit solcher Kosten (siehe > hier). 

Die Schweiz hat sich nun wieder mal von einer internationalen Ausrichtung ihrer Politik verabschiedet. Wie schon oben angedeutet, billig wird der Klimaschutz auf jeden Fall nicht - das Nichtstun vermutlich noch teurer, all denen zum Trotz, die jetzt die (erst noch nur vermeintlichen) Interessen ihres eigenen Portemonnaies haben sprechen lassen. Wobei Nichtstun eh keine Option ist.