Der Bundesrat senkt die Photovoltaik-Vergütungssätze für die
kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) in zwei Schritten per 1. April
und per 1. Oktober 2016 um sieben bis 14 Prozent. Diese und weitere
Änderungen hat der Bundesrat in einer Revision der Energieverordnung
festgelegt, die per 1. Januar 2016 in Kraft tritt.
Im Verlaufe des Jahres 2015 wurden die KEV-Vergütungssätze
für Photovoltaik-Anlagen sowie die Ansätze der Einmalvergütung (EIV) für
kleine Photovoltaik-Anlagen erneut überprüft. Es wurde festgestellt,
dass die Preise und damit die Gestehungskosten auf dem
Photovoltaik-Markt erneut gefallen sind. Deshalb werden die
KEV-Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen in zwei Schritten per 1.
April und 1. Oktober 2016 abgesenkt. Per 1. Oktober 2016 liegen sie
damit - je nach Anlagengrösse - zwischen 7 und 14 Prozent unter den
Vergütungssätzen des Jahres 2015. Massgebend ist jeweils das Datum der
Inbetriebnahme einer Anlage. Die neuen Vergütungssätze sollen mindestens
bis März 2017 Bestand haben. Die Einmalvergütungen für kleine
Photovoltaik-Anlagen bis 30 kW bleiben bis März 2017 unverändert. Die Vergütungssätze der anderen Technologien bleiben vorerst
unverändert, werden aber derzeit überprüft und zu einem späteren
Zeitpunkt angepasst.
Aufgrund der nach wie vor langen
KEV-Warteliste und der damit verbundenen jahrelangen Wartezeit wird
Projektanten von Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Leistung von 30 kW
empfohlen, anstelle der KEV die Einmalvergütung zu wählen. Diese wird in
der Regel wenige Monate nach Inbetriebnahme der Anlage und der
Einreichung der vollständigen Unterlagen bei der Swissgrid AG
ausbezahlt. Weitere Änderungen, die vom Bundesrat im Rahmen
dieser Revision beschlossen wurden, betreffen allgemeine Vollzugsfragen,
Präzisierungen zur KEV sowie Anpassungen der
Stromversorgungsverordnung.
Zur vorliegenden Revision wurde
vom 7. Mai bis 8. Juli 2015 eine Anhörung durchgeführt. Die Mehrheit
der insgesamt 77 eingegangenen Stellungnahmen stimmt den Anpassungen
grundsätzlich zu, und die neuen KEV-Vergütungssätze werden grösstenteils
explizit begrüsst. Wirtschaftsnahe Organisationen bezeichnen sie aber
als weiterhin zu hoch. Die betroffene Branche hingegen warnt vor zu
hohem Preisdruck. Die unveränderte Höhe der Einmalvergütungen stiess
fast ausnahmslos auf Zustimmung. Die Ergebnisse der Anhörung wurden im
Oktober 2015 in einem Bericht publiziert.
Adresse für Rückfragen
Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE
058 462 56 75, 079 763 86 11
marianne.zuend@bfe.admin.ch
Herausgeber
Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html
Generalsekretariat UVEK
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html
Bundesamt für Energie
http://www.bfe.admin.ch
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