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Ab 2027 haben Verteilnetzbetreiber die Möglichkeit, den Solarstrom nach dem Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung zu vergüten. Das neue Vergütungsmodell schafft Anreize, Solarstrom dann ins Netz einzuspeisen, wenn er tatsächlich gebraucht wird. Bei tiefen Strompreisen kann der Strom stattdessen im Quartier verkauft oder in Batterien gespeichert werden.
Der
Bundesrat hat am 28.Mai die Umsetzung der neuen Abnahme- und
Vergütungspflicht für Strom aus erneuerbaren Energien vorgestellt.
Gemäss dem Parlamentsbeschluss vom Herbst 2025 richtet sich die
Vergütung künftig nicht mehr nach dem vierteljährlichen
Referenzmarktpreis, sondern nach dem stündlichen Spotmarktpreis zum
Zeitpunkt der Einspeisung. Damit entsteht ein klarer Anreiz, Solarstrom
bei tiefen Preisen nicht ins vorgelagerte Netz einzuspeisen, sondern
lokal zu speichern oder direkt zu nutzen.
Betreibende kleiner Photovoltaikanlagen mit einer Leistung unter 150 kW
erhalten zusätzlich einen Investitionsschutz in Form einer
Minimalvergütungsprämie. Falls
der vierteljährliche Referenzmarktpreis im Mittel unter der gesetzlich
festgelegten Minimalvergütung liegt, entspricht die Prämie der Differenz
zwischen Referenzmarktpreis und Minimalvergütung pro eingespeister
Kilowattstunde und wird rückwirkend vergütet. Mit diesem Modell
profitieren Produzenten insbesondere dann, wenn sie bei negativen
Strompreisen nicht ins Netz einspeisen, sind aber gleichzeitig dank der
Minimalvergütung im Mittel vor negativen Preisen geschützt.
Gemäss Bundesratsbeschluss wird die Gesetzesänderung per 1. Januar
2027 mit einer Übergangsfrist von einem Jahr in Kraft treten. Anzumerken
ist, dass die Verteilnetzbetreiber weiterhin höhere Vergütungen
bezahlen dürfen. Swissolar geht davon aus, dass viele Netzbetreiber von
dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden.
Batteriespeicher erhöhen den Eigenverbrauch
Für Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen kann das neue
Vergütungsmodell erhebliche Auswirkungen haben, insbesondere bei
geringem Eigenverbrauch. Sie sind künftig stärker den tiefen
Strommarktpreisen an sonnigen Tagen ausgesetzt.
Mit einem Batteriespeicher lässt sich Solarstrom gezielt über Mittag
speichern und später am Abend nutzen oder ins Netz einspeisen, wenn die
Strompreise höher sind. Sinkende Batteriepreise machen diese Lösung
zunehmend attraktiv. Entsprechend entscheiden sich immer mehr
Besitzerinnen und Besitzer von Solaranlagen auch nachträglich für einen
Speicher.
Gemeinsam den Eigenverbrauch steigern
Zusätzliche Möglichkeiten bieten Modelle wie der Zusammenschluss zum
Eigenverbrauch (ZEV) oder lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG).
Dabei wird Solarstrom innerhalb eines Quartiers lokal genutzt und
verkauft, statt über den Netzbetreiber auf dem Strommarkt verkauft zu
werden. Das erhöht den Eigenverbrauch und entlastet gleichzeitig die
Stromnetze.
Swissolar fordert freien Zugang zu Börsenstrompreisen
Damit Anlagenbetreiber das neue Vergütungsmodell optimal nutzen können,
braucht es einen einfachen Zugang zu den relevanten Marktdaten.
Swissolar fordert deshalb vom Bundesamt für Energie (BFE):
- Die Day-Ahead-Strompreise für den Schweizer Markt müssen im BFE-Dashboard öffentlich dargestellt werden.
- Es braucht eine frei zugängliche Datenschnittstelle (API) für den automatischen Abruf der Preise.
Diese Daten ermöglichen es Energiemanagementsystemen, Batteriespeicher und Verbrauch intelligent zu steuern, damit Solarstrom bei tiefen Preisen lokal genutzt oder gespeichert werden kann.
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