In der Schweiz können seit 2018 Investitionsbeiträge für neue Grosswasserkraftwerke sowie für wesentliche Erweiterungen oder Erneuerungen solcher Anlagen beantragt werden. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat die eingegangenen Gesuche geprüft und drei Projekten Investitionsbeiträge von insgesamt 45.4 Millionen Franken zugesprochen. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden damit nicht ausgeschöpft. Hingegen wurden das mögliche Maximum bei den Marktprämien von 150 Mio. Fr. ausbezahlt.
Für die Investitionsbeiträge für Grosswasserkraftwerke stehen jährlich rund 50 Millionen Franken zur Verfügung (siehe Kasten). Diese Mittel werden im Zweijahresrhythmus zugeteilt. Zum zweiten Stichtag vom 31. August 2020 sind zwei Anträge eingegangen. Ein weiteres Gesuch vom ersten Stichtag 30. Juni 2018 hatte das BFE ursprünglich abgelehnt. Nach einem Bundesgerichtsentscheid wurde es nun neu beurteilt.
Nach Prüfung der Gesuche sind die Erweiterungs- und Erneuerungsprojekte von drei Grosswasserkraftanlagen anspruchsberechtigt. Es handelt sich um die Projekte Handeck 2B und Spitallamm der Kraftwerke Oberhasli AG sowie um das Projekt Vissoie der Forces motrices de la Gougra SA. Die gesamthaft zugesicherte Beitragssumme beträgt 45.4 Millionen Franken, was durchschnittlich 26% der anrechenbaren Investitionskosten entspricht.
Seit
dem Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes am 1. Januar 2018
werden neue sowie wesentlich zu erweiternde oder zu erneuernde
Grosswasserkraftanlagen (Anlagen mit einer mechanischen Bruttoleistung
von mehr als 10 MW) mit Investitionsbeiträgen gefördert. Der
Investitionsbeitrag beträgt für Neuanlagen und erhebliche Erweiterungen
maximal 40% und für erhebliche Erneuerungen maximal 20% der
anrechenbaren Investitionskosten. Für die Investitionsbeiträge
für Grosswasserkraftwerke stehen jährlich rund 50 Millionen Franken aus
dem Netzzuschlagsfonds zur Verfügung. Dieser wird durch den Netzzuschlag
finanziert, den die Verbraucher pro konsumierte Kilowattstunde
bezahlen. Der Netzzuschlag liegt seit 2018 bei 2.3 Rp./kWh. Neben den
Investitionsbeiträgen für die Grosswasserkraft, für die 0.1 Rp./kWh
reserviert sind, werden aus dem Netzzuschlag unter anderem auch das
Einspeisevergütungssystem, die Einmalvergütungen oder die
Investitionsbeiträge für Kleinwasserkraftanlagen finanziert.
Das Förderinstrument
Investitionsbeiträge ist bis 2030 befristet. Um Investitionsbeiträge für
Grosswasserkraftwerke zu beantragen, muss jeweils bis zum Stichtag ein
Gesuch mit allen erforderlichen Unterlagen beim BFE eingereicht werden.
Gesuche können erst eingereicht werden, wenn eine rechtskräftige
Baubewilligung vorliegt oder die Baureife nachgewiesen ist. Das BFE ist
für den Vollzug zuständig und wird dabei von
der Arbeitsgemeinschaft ARGE IB unter der Federführung der energiebüro
AG unterstützt.
Und dann noch dies: Gemäss geltendem Energiegesetz können Betreiber und Eigentümer von Schweizer Grosswasserkraftwerken in den Jahren 2018 bis 2022 zusätzlich eine Marktprämie für ihren produzierten Strom beantragen, den sie am Markt nachweislich unter den Gestehungskosten absetzen mussten. Die Marktprämie beträgt maximal 1 Rappen pro Kilowattstunde produzierter Energie. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat die eingegangenen Gesuche geprüft. Die Marktprämien 2021 (für das Geschäftsjahr 2020) gehen an 30 Empfänger. Die Fördersumme beträgt insgesamt rund 155 Millionen Franken für rund 19 Milliarden Kilowattstunden oder rund 47% der Schweizer Landeserzeugung aus Wasserkraft im Jahr 2020. Damit werden die für die Marktprämie zur Verfügung stehenden Mittel in diesem Jahr vollständig ausgeschöpft. Im letzten Jahr wurden für das Geschäftsjahr 2019 rund 84 Millionen Franken an 23 Empfänger ausbezahlt.
Quellen:
- Medienmitteilung Bundesamt für Energie zu Investitionsbeiträgen an Grosswasserkraft
- Medienmitteilung Bundesamt für Energie zu Marktprämien für Grosswasserkraft
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