Donnerstag, 26. November 2020

Schluss mit alten Energieetiketten

Herr V. hat Anfang November einen neuen Kühlschrank installieren lassen. Gekauft hat er ein Gerät der Energieklasse A++. Ab März 2021 gehört der gleiche Kühlschrank der Klasse F an. Herr V. fragte sich, ob er diesen Kühlschrank überhaupt behalten soll und wandte sich ans Bundesamt für Energie. In unserer Rubrik «Liebes BFE» beantworten wir seine Frage.

Beim Kauf eines neuen Kühl- oder Gefriergeräts zählt nicht nur der Anschaffungspreis, es sind auch die langfristig anfallenden Kosten für Strom und Wasser einzurechnen. Mit Hilfe der Energie-Etikette kann die Energieeffizienz auf einen Blick beurteilt werden. Die Geräte, die am energieeffizientesten sind, erhalten ein A+++. Die schlechteste Energiebilanz entspricht einem G. Mit Farben wird die Kategorisierung noch unterstrichen. Grün ist gut, rot ist schlecht.

Anpassung war fällig: «Rote» Kühlgeräte sind vom Markt verschwunden. Mehr noch: Seit dem 1. Januar 2013 dürfen in der Schweiz nur noch Kühl- und Gefriergeräte verkauft werden, die mindestens in der Effizienzklasse A++ sind. Oder anders gesagt: Mittlerweile sind praktisch alle Kühlschränke in den besten Energieeffizienzklassen. Dies hat auch mit der technologischen Entwicklung in den letzten Jahren zu tun. Das Label hat damit seine Rolle beim Kaufentscheid eingebüsst.

Eine Anpassung der Energieetikette, die seit 2011 galt, war darum fällig. Die Schweiz passt sich dabei an die Bestimmungen der EU an. Neu fallen die +-Kategorien weg. Die Energieeffizienzklassen reichen nun von A (grün) bis G (rot). Wobei: Die Minimal-Anforderung für Kühlgeräte ist – mit ein paar Ausnahmen – bei Kategorie E. Die neuen Energieetiketten gelten im Übrigen nicht nur für Kühl- und Gefriergeräte, sondern auch für Abwaschmaschinen, Geschirrspüler, Fernsehgeräte, Monitore, und Lampen.

Vorderhand keine A-Geräte: Bei der Einführung der neuen Energieetikette ab März 2021 werden sich keine Geräte in den höchsten Klassen befinden. Damit soll Spielraum für die Entwicklung noch energieeffizienterer Geräte geschaffen werden, welche in diese Kategorien eingeordnet werden können. Bestimmend für die Klasseneinteilung ist der sogenannte Energieeffizienzindex. Dieser Index wird anhand einer komplexen Berechnungsmethode bestimmt. Der Index berücksichtigt unter anderem den Energieverbrauch, das Nutzvolumen aller Kühl- und Tiefkühlfächer, die Anzahl Türen und die «No-Frost» Funktion.

Obwohl die neuen Energieetiketten erst ab März 2021 gelten, legen die Produzenten den Geräten neben den alten häufig heute schon die neuen Etiketten bei. Das erklärt, weshalb Herr V. feststellte, dass sein Kühlschrank nicht so energieeffizient ist, wie die Kategorie A++ es vermuten lassen würde. Sein Kühlschrank wird neu der Kategorie F zugeteilt.

Kühlschrank ersetzen oder nicht? Bis zum Stichtag gilt die alte, ab 1. März dann die neue Etikette. Legen die Händler die Etikette bereits jetzt bei, erleichtert ihnen das die spätere Umetikettierung. Offen bleibt nun nur noch die Frage, ob Herr V. seinen Kühlschrank ersetzen soll. Das Bundesamt für Energie gibt diesbezüglich keine Empfehlungen ab. Den neuen Kühlschrank zu entsorgen, wäre jedoch keine gute Idee. Denn jedes Produkt benötigt auch Energie für die Herstellung, den Transport und die Lagerung. Diese sogenannte graue Energie kann beim Ersatz durch einen hocheffizienten Kühlschrank jedoch erst nach mehreren Jahren kompensiert werden.

Brigitte Mader, Kommunikation Bundesamt für Energie

^^^ Nach oben

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen