Das Bundesamt für Energie BFE eröffnet die Anhörung
zur Teilrevision der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren
(VPeA). Die neuen Regelungen sollen die Bewilligungsverfahren für
Gesuchsteller und Behörden vereinfachen und so zu einer rascheren
Realisierung elektrischer Anlagen beitragen. Die Anhörung dauert bis zum
11. April 2013.
Hauptpunkt der Teilrevision
der VPeA ist die neue Regelung, wonach kleine Photovoltaik-Anlagen (siehe Einfamilienhausanlage im Bild links) und
andere kleine Stromerzeugungsanlagen künftig ohne Genehmigung des
Eidgenössischen Starkstrominspektorats ESTI gebaut werden können. Eine
Plangenehmigungspflicht besteht künftig nur noch für Anlagen mit einer
Leistung über 30 kVA. Neben der Befreiung von der Baubewilligungspflicht
(Artikel 18a, Raumplanungsgesetz) bedeutet dies eine zusätzliche
Erleichterung für die Installation von Solaranlagen an und auf Gebäuden.
Weiter setzt die Teilrevision der VPeA verschiedene Massnahmen
zur Beschleunigung der Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren um. Dazu
gehören unter anderem die detaillierte Regelung des Ablaufs eines
Sachplanverfahrens, Behandlungsfristen für das BFE im
Plangenehmigungsverfahren, flexiblere Kriterien für den Verzicht auf ein
Sachplanverfahren, Verzicht auf ein Sachplanverfahren bei SBB-Leitungen
oder Ausnahmen vom Plangenehmigungsverfahren für
Instandhaltungsarbeiten.
Quelle: Bundesamt für Energie /
http://www.bfe.admin.ch / Bild: Guntram Rehsche
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