Ab 2013 bietet das Stadtzürcher Elektritzitätswerk (EWZ) eine Übergangsfinanzierung für
Solarstromanlagen auf der Warteliste der KEV an. Bedingung für
diese Förderung ist eine installierte Leistung zwischen 10 Kilowatt Peak (kWp) und maximal 30 kWp.

Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 21. März 2012 bietet EWZ per 1. Januar 2013 für in der Stadt Zürich geplante
Solarstromanlagen, die auf der Warteliste der kostendeckenden
Einspeisevergütung (KEV) stehen, eine Überbrückungsfinanzierung an.
Bedingung zu dieser befristeten Finanzierung ist, dass die Anlagen
weder im Bau noch gebaut sind und dass die Anlagen eine Leistung
zwischen mindestens 10 kWp und maximal 30 kWp aufweisen.
Die
Finanzierung zu KEV-Bedingungen endet frühestens, wenn die Anlage
in die KEV aufgenommen wird, oder spätestens am 31. Dezember
2015. Das Gesuch um Überbrückungsfinanzierung ist mit den Unterlagen
zur Aufnahme in die KEV-Warteliste bei ewz einzureichen. Das
Beitragsgesuch und die Ausführungsbestimmungen sind verfügbar auf
der Website von ewz. Die Höhe der Vergütung durch ewz entspricht
der KEV gemäss den Bestimmungen des Bundesrechts. Die Anlage muss durch die Betreiberin oder den Betreiber bei der
nationalen Netz-gesellschaft Swissgrid in der
Herkunftsnachweis-Datenbank registriert werden. Dieser Schritt
ermöglicht die Übernahme des ökologischen Mehrwerts für seine
Kundinnen und Kunden.
Medienmitteilung. (PDF,
30 KB)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen