Dienstag, 2. März 2010

Neue Tarife in Frankreich

Die Unklarheiten um die Neuregelung der französischen Einspeisetarife wurde durch die Veröffentlichung des neuen Ministerialerlasses beseitigt. Das Gesetz enthält im Bereich der gebäudeintegrierten Solaranlagen sowie der Höhe der Einspeisevergütung verschiedene Abweichungen.

Noch immer können Frankreichs Einspeisetarife als vergleichsweise hoch gelten, auch nach einer substantiellen Senkung. So liegen sie etwa weit über jenen, die neu in Deutschland gelten sollen - und auch über den in der Schweiz üblichen.

1. Für baulich besonders aufwendig integrierte Photovoltaik-Anwendungen auf allseitig geschlossenen Gebäuden bzw. für Anwendungen auf Wohngebäuden sowie Bildungs- oder Gesundheitseinrichtungen liegt der Tarif bei 58 cts/kWh. Die Anwendungen auf übrigen Gebäuden erhalten 50 cts/kWh.

2. Davon unterscheiden sich die baulich integrierten Photovoltaik-Anwendungen auf allen übrigen baulichen Anlagen. Hier liegt der Tarifsatz bei 42 cts/kWh.

3. Die Freilandanlagen auf Korsika und in den französischen Überseegebieten erhalten den höheren Satz von 40 cts/kWh. Die Freilandanlagen auf dem französischen Festland erhalten einen niedrigeren Satz. Hier wird unterschieden zwischen Freilandanlagen <= 250 kWp – Tarif liegt bei 31,4 cts/kWh und Freilandanlagen >= 250 kWp . Sie erhalten je nach Region zwischen 31,4 bis 37,68 cts/kWh.

Quellen: Photovoltaik-Guide vom 2.3.2010 / windConsultant

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