Montag, 1. März 2010

Zehnjährige Erfolgsgeschichte

Zehn Jahre nach Beschluss des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wurde der bahnbrechenden Erfolg deutscher Energiepolitik gewürdigt und eine Perspektive zur Weiterentwicklung aufgezeigt.

Der Anteil erneuerbarer Energien
am gesamten Stromverbrauch konnte innerhalb der vergangenen 20 Jahre deutschlandweit mehr als vervierfacht werden und liegt nun bei 16 Prozent. Auch konnte sich durch positive Investitionsbedingungen eine leistungsfähige Industrie der Erneuerbaren Energien etablieren, die im Jahr 2008 im Inland Umsätze von rund 29 Milliarden Euro erzielte, wovon 13 Milliarden Euro an Investitionen in die Errichtung neuer Anlagen zurückflossen. Das Exportvolumen wuchs zwischen 2000 und 2008 von 0,5 Milliarden auf zwölf Milliarden Euro. Im Jahr 2008 zählte die Branche fast 280.000 Beschäftigte. Bis zum Jahr 2020 sind bis zu 500.000 Beschäftigte möglich. Heute dient das EEG 47 Staaten als Vorbild für ihr eigenes Einspeisevergütungssystem.

In seiner Bundestagsrede zum zehnjährigen Bestehen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ordnete Dr. Hermann Scheer, Präsident von EUROSOLAR e.V. und Mitglied des Deutschen Bundestags (siehe Bild), das EEG als marktwirtschaftliches Instrument zur Schaffung eines echten Energiemarkts ein. Es schaffe überhaupt erst "die Voraussetzungen, dass künftig tatsächlich von einem Energiemarkt geredet werden kann", sagte Scheer. "Markt heißt nicht: Wenige Anbieter oder gar nur einen Monopolisten mit Millionen Kunden, sondern Markt heißt: Möglichst viele Anbieter. Deswegen ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz mit all dem, was es bewirkt hat, ein Weg zur tatsächlichen Schaffung von Energiemarktbedingungen in der Gesellschaft."

Wenn es aus ökologischen und weiteren gesellschaftlichen Überlegungen politisches Ziel bleibe, auf Erneuerbare Energien umzusteigen, müsse ein Ausgleich gegenüber der hochkonzentrierten und hochprivilegierten herkömmlichen Energieversorgung geschaffen werden, sagte Scheer weiter. "Dann bedarf es zur Herstellung von Marktgleichheit einer gesonderten Privilegierung Erneuerbarer Energien." Scheer, der einer der "Väter" des am 25. Februar 2000 vom deutschen Bundestag verabschiedeten EEG ist, widersprach der wiederholten Behauptung, die gesetzliche Einspeisevergütung sei eine "Subvention". Dieser vorwurfsvoll verwendete Begriff sei falsch, "denn die öffentlichen Kassen sind gar nicht involviert". Bei der garantierten Einspeisevergütung handele es sich um eine "Kaufpflicht" aller Stromkunden, die im zwingenden öffentlichen Interesse liege.

Die Europäische Vereinigung für Erneuerbare Energien EUROSOLAR e.V. begrüßte die Klarstellungen des Bundes der Energieverbraucher und des Bundesverbands Erneuerbare Energien (BEE) zur Entwicklung der Strompreise, die zu Unrecht dem stetigen Ausbau Erneuerbarer Energien angelastet werden. "Für den Ausbau Erneuerbarer Energien zahlen die Verbraucher insgesamt einen Betrag, der halb so hoch ist wie die Zusatzbelastungen, die die Stromwirtschaft den Verbrauchern ohne jeden Grund im Jahr 2009 mehr als im Jahr 2006 abverlangt hat", erklärte der Vorsitzende des Bundes der Energieverbraucher, Aribert Peters. BEE-Geschäftsführer Björn Klusmann sagte: "Die jüngsten Strompreiserhöhungen gehen weit über das hinaus, was durch die Erneuerbare Energien zu rechtfertigen wäre."

Quellen: Oekonews / SPD Bundestagsfraktion / Eurosolar

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