Sonntag, 13. Mai 2018

Selbst Trump schafft's nicht

Der Wahlsieg von Donald Trump vor nunmehr anderthalb Jahren trieb vielen Befürwortern der Erneuerbaren Energien und insbesondere der Solarenergie den Schweiss auf die Stirn. Jetzt zeigt sich, dass die US-Solarwirtschaft vitaler denn je ist – und vielleicht ergibt sich unmittelbar noch mehr Schub. 

Nichts da mit Kohle-Renaissance in den USA -
ausgebaut wird vielmehr die Wind- und Solarenergie.
Die USA starteten mit Ladehemmung ins Solarzeitalter. Das war in den Nullerjahren dieses Jahrtausends mit George W. Bush naheliegenderweise einem anderen republikanischen Präsidenten geschuldet. Barack Obama brachte dann wohl auch nicht den für die Solarenergie allgemein erwarteten und erhofften Aufschwung auf ganz breiter Basis. Immerhin zeigte sich Obama wiederholt mit Exponenten der Industrie oder eröffnete deren Anlagen – worunter sich auch Investitionsflops befanden wie jene Firma, der der Staat rund eine halbe Milliarde US-$ hinterher warf – um dann herauszufinden, dass PV und Röhren sich eher weniger vertragen. 

Aber immerhin – in Obamas Amtszeit wurde ein Steuersystem fortgeführt, das die Investition in solare Heimanlagen begünstigte, in anderer Art als die in Europa unterdessen weit verbreitete Einspeisevergütung. Diese Tax Reduction hat Präsident Donald Trump wenigstens immer noch nicht abgeschafft – wo er sich sonst doch bemüht, das Erbe seines Vorgängers radikal auszuradieren. Wie unlängst geschehen mit dem Iran-Atom-Deal und zuvor eher erfolglos versucht mit der Gesundheitsreform (Obamacare). 

Und jetzt machen Meldungen aus den USA die Runde, die die Robustheit der US-Solarwirtschaft zeigen. Dabei ist es nicht einmal der Technik-Freak Elon Musk (dessen Solarsparte sich nach deutlichen Umsatzeinbussen eher auf Tauchgang befindet), der für Furore sorgt. Vielmehr meldet die Plattform Renewable EnergyWorld aktives staatliches Handeln, einfach auf Ebene der einzelnen Staaten und nicht der Washingtoner Zentralregierung. So will Kalifornien bis ins Jahr 2020 (nicht vergessen: das ist bald!) durchsetzen, dass sämtliche Neubauten mit Photovoltaik-Anlagen bestückt werden. Was einer ordentlichen Obstruktion der Bundespolitik gleichkommt, wie der Vertreter einer Energie-NGO meinte. Vorschriften bezüglich der Speicherung von Solarstrom (etwa den Einbau einer Batterie) kennt das kalifornische Gesetz allerdings nicht. Den erwarteten Zubau von jährlich rund 200 Megawatt toppt die aktuelle Situation sowieso schon um ein Mehrfaches – Kalifornien verfügt bereits über 5,7 Gigawatt solarer Kapazität (nur auf Hausdächern). 

Ergänzen lässt sich die kalifornische Erfolgsgeschichte mit diversen Meldungen aus anderen Bundesstaaten der USA, die allesamt das Vordringen der Photovoltaik belegen – so etwa im solar besonders aktiven Hawaii, wo die Vollversorgung mit 100 Prozent Erneuerbaren mit grossem Solaranteil bald Realität sein wird – siehe auch Renewable EnergyWorld. Im Bundesstaat Michigan ist eine Gesetzesänderung unterwegs, die den solaren Freiheiten der BürgerInnen wie der Unternehmen mehr Geltung verschaffen soll. Und in Puerto Rico (kein vollwertiger US-Bundesstaat) macht die Einführung der Blockchain Hoffnung, dass die Sturmkatastrophe mit verheerenden Auswirkungen auf die Stromversorgung bald vergessen sein wird.
 
Fast schon als historische Fussnote der Geschichte der USA kann da gelten, dass verschiedene Solarfirmen nunmehr (endlich) in jenen Bundesstaaten investieren, die über eine wichtige Kohlewirtschaft verfügen und wo ständig Arbeitsplätze verloren gehen (zum Beispiel in Kentucky). Doch die Rache des Präsidenten ist andersweitig spürbar: Soeben hat er den  Todesstoß gegen ein NASA-Programm zur Klimaerwärmung beschlossen - das sogenannte CMS kommt im US-Haushalt nicht mehr vor. Eine Expertin bezeichnete die Streichung als "schweren Fehler" siehe auch Spiegel.

Dafür ergibt sich für die Solarwirtschaft weltweit unmittelbar wohl weiterer Schub, der auch mit den USA und dessen Egomanen-Präsidenten zu tun hat: Tanken und Heizen ist so teuer wie seit Jahren nicht mehr. Das liegt auch an US-Donald Trump. Nachdem der US-Präsident das Atomabkommen mit Iran aufgekündigt und neue Sanktionen gegen das Land in Aussicht gestellt hat, könnte die Fördermenge weiter sinken. Experten rechnen mit einem Verlust von 2,5 Millionen Barrel pro Tag. Und steigende Preise der fossilen Energieträger werden die Erneuerbaren in den USA wie anderswo zusätzlich stützen - Trump schafft es nicht, der neuen Energie den Wind aus den Segeln zu nehmen. 

Mittwoch, 9. Mai 2018

Und hier ist das Handbuch

Eigenverbrauch ist das Schlagwort der Stunde - auch auf Solarmedia (alle Artikel unter dem Solarmedia-Label Eigenverbrauch auffindbar - siehe linke Blogspalte unten). Hier folgt der Hinweis auf eines der Handbücher zum Thema:

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Mit dem neuen Energiegesetz wurde die Möglichkeit des Eigenverbrauchs deutlich ausgeweitet. Dies mit dem Ziel, dass möglichst viele Anlagenbesitzer den selber produzierten Strom auch gleich direkt selber nutzen. Da die Stromproduktion auf dem Dach und der Verbrauch aber nicht unbedingt immer zeitgleich stattfinden, müssen Produktion und Verbrauch auf einander abgestimmt werden. Technisch gibt es dafür eine ganze Palette von Möglichkeiten, um den so genannten Eigenverbrauchsanteil deutlich zu steigern: mittels dem Einsatz einer solarstromgetriebenen Wärmepumpe, der gezielten Steuerung des Verbrauchs im Haushalt, aber auch durch Einsatz von Batteriespeichern und dem Laden von Elektrofahrzeugen.

Wie diese Möglichkeiten konkret anzuwenden sind, wird im „Handbuch Eigenverbrauch“ gezeigt, das kürzlich von EnergieSchweiz in den drei Landessprachen veröffentlicht wurde. Das Handbuch wurde vom Verband unabhängiger Energieerzeuger (www.vese.ch) verfasst und richtet sich an Laien sowie an Fachleute. So kann das Handbuch als Einführung in die verschieden Themengebiete dienen, es bietet aber auch konkrete Tipps für die praktische Umsetzung der verschiedenen technischen Möglichkeiten. Abgerundet wird das Handbuch durch eine Übersicht der heute am Markt verfügbaren Geräte zur Steigerung der Eigenverbrauchs wie Wechselrichter, Batterien und Steuer- und Smart-Home-Systeme.

Wieland Hintz, Fachexperte Erneuerbare Energien BFE/energeiaplus.com

Montag, 7. Mai 2018

Solarstrom für MieterInnen

Ein Solarkraftwerk auf dem Dach war bisher vor allem für Einfamilienhausbesitzer eine Option. Seit Januar erleichtert der Gesetzgeber die Bildung von  Eigenverbrauchsgemeinschaften (EVG). Damit öffnen sich ganz neue Möglichkeiten für den Einsatz von Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern. Und mit der Umsetzung der  Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (Muken) könnten EVG teilweise gar zur Pflicht werden - ein Bericht des Kommunalmagazins.

Pioniere: Die Baugenossenschaft Mehr als Wohnen
errichtete auf dem Hunziker-Areal in Zürich bereits
2015 eine gemeinschaftlich genutzte Photovoltaikanlage.
Wer ein Einfamilienhaus besitzt, und insbesondere wer eines baut, hat sich sicher schon einmal mit Sonnenenergie befasst. Seinen eigenen Strom zu produzieren und somit Geld zu sparen und erst noch etwas Gutes für die Umwelt zu tun, ist zumindest eine Überlegung wert. Wer also ein Haus besitzt, kann relativ einfach zum «Prosumenten» werden, diesem schicken Kofferwort aus Konsument und Produzent. Doch fast zwei von drei Schweizern sind Mieter. Ihnen sind in dieser Sache die Hände gebunden. Denn noch kaum ein Hauseigentümer hat auf dem Dach seines Mehrfamilienhauses eine Solaranlage installiert. Das erstaunt nicht, denn bis anhin waren die Bestimmungen ein ziemlicher Hemmschuh.
 
Wenn sich mehrere Parteien eine Energiequelle teilen, bevor der überschüssige Strom ins Netz gespeist wird, spricht man in der Schweiz von einer Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG). Diese sind eigentlich schon seit 2014 zugelassen, wurden aber selten implementiert, weil dies sehr kompliziert war. Meist werden Photovoltaikanlagen dafür genutzt, es eignet sich aber auch ein Windkraftwerk oder eine Wärme-Kraft-Koppelungs-Anlage. «Die Umsetzbarkeit hing bisher sehr stark vom Goodwill des jeweiligen Energieversorgers ab», sagt David Stickelberger, Geschäftsleiter von Swissolar, dem Fachverband für Sonnenenergie. Per 1. 1. 2018 trat nun das totalrevidierte Energiegesetz in Kraft. Es vereinfacht die Bildung von EVG vor allem in zwei Punkten:
  • Neu können EVG auch über mehr als ein Grundstück hinweg gebildet werden, sofern dabei das öffentliche Stromnetz nicht beansprucht wird.
  • Die EVG verfügt gegenüber dem Netzbetreiber über einen einzigen Messpunkt.
Der erste Punkt ermöglicht viel grossflächigere EVG. Bereits entsteht in Huttwil BE eine ganze Siedlung, die eine einzige, grosse EVG bilden wird (mehr dazu im nächsten Kommunalmagazin). Vor allem den zweiten Punkt erachten Experten aber als essenziell für den künftigen Erfolg von EVG. «Bisher musste bei jedem Mieterwechsel ein neuer Vertrag mit dem Energieversorger gemacht werden. Das war mühsam, unpraktisch, kompliziert und teuer, denn die Energieversorger verlangten teilweise hohe Gebühren dafür», sagt Cyrill Burch, Gründer des EVG-Zentrums, einer der ersten auf EVG spezialisierten Dienstleister der Schweiz. Jeder Mieter brauchte seinen eigenen Zähler und seinen eigenen, komplizierten Vertrag mit dem Versorger. «Der Aufwand war unverhältnismässig, darum wurden viele Projekte nicht umgesetzt», so Burch.
 
Mit der heutigen Gesetzeslage ist das nicht mehr so: Hat sich ein Mieter für den Anschluss an die EVG entschieden, muss auch der Nachmieter mitmachen. Der bürokratische Prozess konnte also stark vereinfacht werden. «Bestehende Mieter kann man natürlich nicht zum mitmachen bei der EVG zwingen», sagt Stickelberger. «Doch die Stromrechnung wird mit einer EVG praktisch immer kleiner, es gibt also keine guten Gründe sich nicht anzuschliessen.» Nachteil für den Hauseigentümer: Er ist nun selbst dafür verantwortlich, den Eigenverbrauch des Solarstroms zu verwalten, denn der Netzbetreiber kontrolliert mit der neuen Gesetzesgrundlage nur noch einen Messpunkt. Im Normalfall macht der Eigentümer das nicht selber, sondern bezieht diese Dienstleistung vom Energieversorger, sofern dieser sie anbietet. Oder er wendet sich an spezialisierte Dienstleister wie das EVG-Zentrum.
 
Dass es bei kleineren Projekten für den Hausbesitzer aber durchaus möglich ist, die EVG selbst zu verwalten, zeigt ein Beispiel aus Liestal BL: Bereits 2014 hat Eigentümer Andreas Appenzeller im Rahmen eines Pilotprojekts eine kleine Dünnschicht-Solaranlage mit einer Stromproduktion von 4300 Kilowattstunden (kWh) im Jahr auf seinem Dreifamilienhaus errichten lassen. Nun kümmert er sich selbst um die Abrechnung. Der Energieversorger schickt Appenzeller nur noch eine Rechnung für den Verbrauch der gesamten Liegenschaft, der an einem bidirektionalen, zentralen Zähler erfasst wird. Basierend auf den Verbrauchsdaten der vier individuellen Zähler (3 × Wohnung, 1 × Allgemeinstrom) erstellt Appenzeller die Stromrechnung an seine Mieter selber und rechnet sie über die Nebenkosten ab.
Wann lohnt es sich, über eine EVG nachzudenken? «Das ist sehr individuell», sagt Cyrill Burch. «Grundsätzlich kann man sagen: Je höher der Anteil an produziertem Strom, den man im Rahmen der EVG auch selbst verbraucht, desto profitabler ist die Anlage.» Denn mit dem Wechsel von der kostendeckenden zur kostenorientierten Einspeisevergütung (KEV) per 1. 1. 2018 ist das Einspeisen des selbst produzierten Solarstroms eher eine Minimierung des Verlustes als eine gewinnbringende Tätigkeit. Handelt es sich um eine Grossanlage mit einem Jahresverbrauch von über 100 000 kWh ändern sich die Rahmenbedingungen erneut: Dann darf man nämlich den nicht selbst produzierten Strom auf dem freien Markt beschaffen und spart auch im Einkauf Geld. Und das macht trotz eigenem Kraftwerk auf dem Dach in den allermeisten Fällen immer noch den Löwenanteil des konsumierten Stroms aus: «Je nach Fall liegt der Anteil an selbst produziertem Strom zwischen 5 und 50 Prozent, meist um die 30 Prozent.»
 
Hinzu kommt: Im Normalfall sind Kleinanlagen auf Bestandesliegenschaften, wie etwa diejenige von Andreas Appenzeller in Liestal, nicht sehr lukrativ. «Im Bestand lohnt es sich meist erst ab etwa zehn beteiligten Mietern, je nach den Rahmenbedingungen des Energieversorgers», sagt Burch. Einen Einfluss auf die Rentabilität haben natürlich auch bauliche Faktoren: Wie ist das Dach gebaut? Ist es ein Giebel- oder ein Flachdach? In welche Richtung ist es exponiert? «Das Errichten einer EVG ist eine komplexe Angelegenheit, für die der Bauherr einen professionellen Dienstleister braucht», so Burch.
 
Anders präsentiert sich die Situation bei Mehrfamilienhaus-Neubauten. Hier dürften EVG in nicht allzu langer Zeit zum Standard werden. Die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (Muken) machen die Eigenstromproduktion für Neubauten grundsätzlich zur Pflicht. Gemäss den Muken ist eine Elektrizitätserzeugungsanlage von mindestens 10 Watt pro Quadratmeter Energiebezugsfläche im, auf oder am Gebäude zu installieren. Doch die Muken werden von Kanton zu Kanton unterschiedlich umgesetzt und sind in vielen Ständen noch im Gesetzgebungsprozess. Einzig die Kantone Obwalden und Basel-Stadt haben die Muken-Bestimmungen zur Eigenstromerzeugung bisher unverändert übernommen. In der Waadt und in Freiburg werden alternative Regelungen eingeführt.
 
Wer seinen Neubau künftig nach Minergiestandard zertifizieren lassen will, kommt um EVG aber kaum mehr herum. Denn für alle Minergie-Neubauten gilt unterdessen die Pflicht zur Installation einer Anlage zur Eigenstromerzeugung, «beispielsweise durch Photovoltaikanlagen, Wärme-Kraft-Koppelungs-Anlagen oder Windkraftanlagen», wie dem «Produktreglement zu den Minergie-Gebäudestandards» zu entnehmen ist. Egal welche der drei Optionen man wählt: Eine EVG ist bei Mehrfamilienhäusern also Voraussetzung für die Zertifizierung. Für den Laien ist es angesichts der Komplexität von EVG schwierig, den Überblick zu behalten. Die sich ständig ändernde Gesetzeslage macht das Unterfangen gar nahezu unmöglich. «Umso schöner ist es, dass sich alle relevanten Verbände und das Bundesamt für Energie zusammengetan haben, um einen Leitfaden zu EVG zu verfassen», sagt Burch. Dieser wurde an der nationalen Photovoltaik-Tagung im April in Bern der Öffentlichkeit vorgestellt. 

Besonders gefordert sind für Burch nun die Baubranche und die lokalen Energieversorger: «Erstere muss verstehen, dass man EVG künftig bei jedem grösseren Bauprojekt prüfen sollte. Letztere müssen bereit sein und günstige Rahmenbedingungen für EVG schaffen.»

Quelle: kommunalmagazin.ch 

Donnerstag, 3. Mai 2018

Quaschning: Mehr mehr mehr!



Der Berliner Professor Volker Quaschning referierte in Bad Staffelheim und hielt fest: Um die Pariser Klimaschutzziele einzuhalten, müsste der Photovoltaikzubau in Deutschland mindestens verachtfacht werden. Die aktuelle deutsche Gesetzgebung verhindert größere Teile des möglichen Photovoltaikausbaus. Das Video zeigt, welche Änderungen für einen erfolgreichen Klimaschutz nötig wären und wie Photovoltaikanlagen helfen können, den eigenen CO2-Rucksack signifikant zu reduzieren.

Mittwoch, 2. Mai 2018

Liberalisierung befreite EE

Die Liberalisierung des Strommarktes in der Europäischen Union vor 20 Jahren hat in Deutschland und zahlreichen weiteren EU-Mitgliedstaaten positive Auswirkungen auf die Anbietervielfalt zugunsten einer nachhaltigeren Stromproduktion gehabt. Staaten, die Chancen der Liberalisierung versäumten, hinken hingegen häufig bei der Entwicklung Erneuerbarer Energien (EE) hinterher. Dieses Fazit zieht die Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) nach Auswertung zentraler Kennzahlen zur Entwicklung der Strommärkte in der EU in den vergangenen zwei Jahrzehnten.

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Mit dem am 29. April 1998 in Kraft getretenen „Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts“ setzte Deutschland die EU rechtlich vorgegebene Liberalisierung der Strommärkte um. Verbraucherinnen und Verbraucher können seitdem ihren Stromanbieter frei wählen, der Netzzugang für neue Stromanbieter wurde rechtlich verankert. Die Zahl der Stromanbieter hat sich mittlerweile auf bundesweit mehr als 450 erhöht. Ähnlich dynamisch war die Entwicklung in anderen EU-Ländern, welche die Liberalisierung entschlossen anpackten, z.B. in Dänemark, den Niederlanden und Spanien, die jeweils über mehrere Dutzend unabhängige Stromanbieter verfügen. Zugleich stieg der Anteil Erneuerbarer Energien in diesen Staaten im EU-Vergleich überdurchschnittlich. So verzehnfachte sich die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien in Dänemark und den Niederlanden seit Ende der 1990er Jahre. In Deutschland versechsfachte sie sich. „Pioniere bei der Liberalisierung sind häufig auch Vorreiter beim Ausbau Erneuerbarer Energien. Das liegt daran, dass die Auflösung alter, von fossilen Energien geprägten Monopolen, den Weg frei machte für neue, innovative, umweltfreundliche Unternehmen und Produkte“, erklärt der Geschäftsführer der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE), Philipp Vohrer.

„Liberalisierung ist aber nicht zu verwechseln mit Laissez-faire. Die Erfahrung der vergangenen 20 Jahre hat gezeigt, dass gerade in Zeiten des Marktumbruchs eine umsichtige Regulierung der Märkte notwendig ist, um den Rechten von Verbrauchern und Unternehmen Geltung zu verschaffen“, hebt Vohrer hervor. Jüngstes Beispiel: Das in Brüssel verhandelte Gesetzespaket zu sauberer Energie, das sogenannte „Clean Energy Package“, das aktuell zwischen Europäischer Kommission, Europaparlament und den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten verhandelt wird. Erstmals sollen damit europaweit Rechte für Bürgerenergie-Projekte festgelegt werden. Dazu gehört das Recht, Strom aus solchen Projekten zu speichern und über das Netz zu verkaufen. Ziel ist auch eine Stärkung kommunaler Wertschöpfung und der Bürgerbeteiligung vor Ort. „Für einen modernen, dezentralen Energiemarkt mit Erneuerbaren Energien bietet das EU-Gesetzespaket große Chancen. So setzt sich gerade das Europaparlament dafür ein, den Eigenverbrauch und die Direktvermarktung vor Ort nicht unnötig zu behindern. Schließlich kann es nur mit unabhängigen Anbietern Erneuerbarer Energien echten Wettbewerb geben“, erläutert Vohrer.

Die Liberalisierung der Energiemärkte darf nicht Selbstzweck sein, sondern muss sich an den Interessen von Umwelt und Verbrauchern ausrichten. Das in Brüssel verhandelte „Clean Energy Package“ setzt auf eine Fortführung des Liberalisierungskurses, hin zu einem immer stärker integrierten EU-Binnenmarkt für Energie. Vor allem der grenzüberschreitende Stromhandel und Netzausbau sollen gestärkt werden. Viele Mitgliedstaaten, vor allem die Nachzügler in Sachen Marktöffnung, fürchten damit allerdings zusätzlichen Druck auf ihre nationalen Energiekonzerne. Sie pochen auf das Recht der Mitgliedstaaten, ihren eigenen Energiemix zu bestimmen – und damit beispielsweise die Kohle- und Atomkraftwerke ihrer etablierten Versorger vor europäischer Konkurrenz zu schützen.

Aber auch in Westeuropa – so in Großbritannien und Frankreich – haben wenige, häufig von der Atomkraft geprägte Konzerne, noch eine starke Marktstellung. „Für die Regulierer schafft das neue Herausforderungen, denn die Versuchung ist groß, angesichts des Erstarkens der immer günstiger werdenden Erneuerbaren Energien verkrustete Strukturen wie die Atomwirtschaft mit Milliarden-Subventionen am Leben zu halten“, warnt Vohrer. Dass eine entschlossene Marktöffnung keine Selbstverständlichkeit ist, zeigt auch die Entwicklung in Deutschland. Nach der eingeleiteten Liberalisierung 1998 traten andere Reformen, so die Schaffung der Bundesnetzagentur als unabhängigem Regulierer oder auch die strikte unternehmerische Trennung von Netzen und Stromproduktion erst viel später in Kraft.


Dienstag, 1. Mai 2018

Solar- besiegt Atomstrom !

Achtung – hier kommt ein geballtes Zahlenbündel! Deshalb zuerst in Worten: Der Siegeszug der Photovoltaik (PV), also der Stromerzeugung mit der Energie der Sonne, setzt sich unvermindert, ja gesteigert fort. Dergestalt, dass wir in diesen Wochen Historisches erleben. Kapazitäten für solare Stromerzeugung überholen jene der atomaren - von Solarmedia-Autor Guntram Rehsche.

Atomstrom wurde einst – rund 60 Jahre sind es her – als die grosse Befreiung aus der Energieabhängigkeit gefeiert.  Zur Erinnerung: Auch Schweizer Sozialdemokraten (etwa der spätere Bundesrat Willi Ritschard) waren zu jener Zeit glühende Verfechter der so genannt friedlichen Nutzung der Spaltung des Atoms respektive von dessen Kern, weshalb der Spuk auch bald Kernenergie genannt wurde. Während in den 70ern erste Absetzbewegungen von der Atomeuphorie begannen, startete eine andere Technologie ihren Siegeszug. Ursprünglich sehr teuer in der Nutzung (was die Atomenergie ja auch war), fehlte der Solarenergie aber der Gefahrenmakel und sie setzte sich bald in den Köpfen einiger weniger als die wahre Alternative der Energiegewinnung fest. Zu den Pionieren gehörte etwa der (deutsche) Sozialdemokrat Hermann Scheer – der anfangs der 90er Jahre mit seinem Buch «Sonnenstrategie – Politik ohne Alternative» auch dem hier Schreibenden die Augen öffnete (Verlag Piper 1993). Hier fehlt der Raum, die vielen weiteren Schritte zu skizzieren, die dieser Strategie schliesslich zu dem verhalf, was sie heute ist: die am schnellsten wachsende Quelle erneuerbare Energie – schlicht die Zukunft der Energie!

Womit man den Zahlen nicht mehr ausweichen kann – und die präsentieren sich weltweit eben jetzt als eindrücklich: Um 32 Prozent ist die installierte Photovoltaik-Leistung IRENA zufolge im vergangenen Jahr gewachsen, auf fast 400 Gigawatt weltweit. Die Windenergie konnte nur um zehn Prozent zulegen, alle Erneuerbaren zusammen nur um rund acht Prozent. Der große Erfolg für die Photovoltaik geht vor allem auf die Kostensenkungen in den vergangenen Jahren zurück. In Fortschreibung der rund 100 Gigawatt Zubau 2017 heisst das auch, dass in diesen Wochen weltweit rund 440 Gigawatt Solarkapazität erstellt sind (Ende Jahr werden es dann bereits über 550 Gigawatt sein, weil insbesondere China sein atemberaubendes Ausbautempo beibehält). Und nun kommt es: die atomare Kapazität zur Stromerzeugung stagniert seit Jahren bei rund diesen 440 Gigawatt, die die Solaranlagen nunmehr erreicht haben – Solar überholt also Atom.

Spitzenleistung ist nicht gleich Gesamtleistung gilt es da gleich anzufügen. Mit anderen Worten: eine Leistungseinheit Solar erzeugt im Jahresverlauf viel weniger Strom als eine atomare – weil erstere nur bei optimalem Sonnenschein die Leistungsspitze erreicht, die Atomanlage aber im Normalfall ununterbrochen funktioniert (also 6-7000 Stunden jährlich bei dem immer auch nötigen Wartungsunterbruch - gegenüber beispielsweise in der Schweiz rund 1000 Stunden einer Solarstromanlage). Dennoch: gerade zu Spitzenzeiten des Strombedarfs (also etwa bei hohen Temperaturen für die Kühlung und zur Mittagszeit für das Kochen) ist solare Elektrizität bereits in der Pole-Position der Stromlieferanten – selbstredend wegen mangelnder Speicherkapazität vorderhand in der Nacht inexistent.

Grafik: IEA PVPS


Wie die Solar-Website pv-magazine.de unlängst schrieb, verzeichneten den größten Photovoltaik-Zubau mit 72 Gigawatt (GW) Asien, davon 53 in China (+68 Prozent im Vergleich zu 2016), 9,6 in Indien (+100 Prozent) und sieben in Japan (+17 Prozent). Neben diesen drei Ländern sowie Brasilien installierten fünf weitere Länder 2017 mehr als ein Gigawatt: USA mit 8,2 GW, die Türkei mit 2,6, Deutschland mit 1,7, Australien mit 1,2 und Südkorea mit 1,1 GW. Dem gilt anzufügen, dass  die Schweiz wegen ihrer Kleinheit natürlich nicht aufgeführt ist – aber immerhin wurde hierzulande mit einem Anlagenbestand von rund 1,9 GW der Anteil des Solarstroms bereits die Drei-Prozent-Schwelle überschritten.

Unter den «neuen» erneuerbaren Energien (wozu die gerade in der Schweiz so wichtige Wasserkraft nicht zählt) hat weltweit die Windenergie zwar noch die Nase vorn gegenüber der Solarkraft – aber Windstrom hatte sein grosses Wachstum wie auch seine starke Kostensenkung in den Nuller-Jahren nach der Jahrtausendwende erlebt. Photovoltaik demgegenüber steht gerade erst am Anfang eines phänomenalen Aufschwungs. Unterdessen vermag sie in Auktionen für Stromerzeugungsanlagen in besonders günstigen Gebieten bereits sämtliche Konkurrenten hinter sich zu lassen, sowohl die (viel zu billigen fossilen Kapazitäten wie Kohle und Erdgas) als eben auch den Windstrom, der derzeit vor allem kräftig zulegt bei den Offshore-Anlagen auf hoher See – dort aber auch mit besonders hohen Kosten belastet ist.

Dies hielt unlängst auch IRENA-Generaldirektor Adnan Amin fest. Er ist Direktor jener UN-Organisation für die Erneuerbaren, die auch wieder auf den 2010 verstorbenen und oben erwähnten Pionier Hermann Scheer zurückgeht. Nach seinen Worten «bestätigen die jüngsten Daten, dass die globale Energiewende dank rasch fallender Preise, technologischer Verbesserungen und einem zunehmend günstigeren politischen Umfeld schnell voranschreitet». Die sinkenden Stromgestehungskosten spielten dabei in den vergangenen Jahren vor allem der Photovoltaik in die Karten. IRENA zufolge sanken die Kosten zwischen 2010 und 2017 in der Photovoltaik um 73 Prozent, in der Windenergie hingegen nur um rund ein Viertel. Damit liegen die beiden Technologien inzwischen im Kostenbereich der fossilen Energieerzeugung.

Wenn an diesem 1. Mai also vor allem der Tag der Arbeit gefeiert wird, ist daran zu erinnern, dass die Energiefrage gerade auch in ihrer Bedeutung für die menschliche Arbeit derzeit einen immensen Wandel vollzieht – die Solarenergie hat die Atomenergie besiegt!