Die Liberalisierung des Strommarktes in der Europäischen Union
vor 20 Jahren hat in Deutschland und zahlreichen weiteren
EU-Mitgliedstaaten positive Auswirkungen auf die Anbietervielfalt
zugunsten einer nachhaltigeren Stromproduktion gehabt. Staaten, die
Chancen der Liberalisierung versäumten, hinken hingegen häufig bei der
Entwicklung Erneuerbarer Energien (EE) hinterher. Dieses Fazit zieht die
Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) nach Auswertung zentraler
Kennzahlen zur Entwicklung der Strommärkte in der EU in den vergangenen
zwei Jahrzehnten.
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Mit dem am 29. April 1998 in Kraft getretenen „Gesetz zur Neuregelung
des Energiewirtschaftsrechts“ setzte Deutschland die EU rechtlich
vorgegebene Liberalisierung der Strommärkte um. Verbraucherinnen und
Verbraucher können seitdem ihren Stromanbieter frei wählen, der
Netzzugang für neue Stromanbieter wurde rechtlich verankert. Die Zahl
der Stromanbieter hat sich mittlerweile auf bundesweit mehr als 450
erhöht. Ähnlich dynamisch war die Entwicklung in anderen EU-Ländern,
welche die Liberalisierung entschlossen anpackten, z.B. in Dänemark, den
Niederlanden und Spanien, die jeweils über mehrere Dutzend unabhängige
Stromanbieter verfügen. Zugleich stieg der Anteil Erneuerbarer Energien
in diesen Staaten im EU-Vergleich überdurchschnittlich. So verzehnfachte
sich die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien in Dänemark und den
Niederlanden seit Ende der 1990er Jahre. In Deutschland versechsfachte
sie sich. „Pioniere bei der Liberalisierung sind häufig auch Vorreiter
beim Ausbau Erneuerbarer Energien. Das liegt daran, dass die Auflösung
alter, von fossilen Energien geprägten Monopolen, den Weg frei machte
für neue, innovative, umweltfreundliche Unternehmen und Produkte“,
erklärt der Geschäftsführer der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE),
Philipp Vohrer.
„Liberalisierung
ist aber nicht zu verwechseln mit Laissez-faire. Die Erfahrung der
vergangenen 20 Jahre hat gezeigt, dass gerade in Zeiten des
Marktumbruchs eine umsichtige Regulierung der Märkte notwendig ist, um
den Rechten von Verbrauchern und Unternehmen Geltung zu verschaffen“,
hebt Vohrer hervor. Jüngstes Beispiel: Das in Brüssel verhandelte
Gesetzespaket zu sauberer Energie, das sogenannte „Clean Energy
Package“, das aktuell zwischen Europäischer Kommission, Europaparlament
und den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten verhandelt wird. Erstmals
sollen damit europaweit Rechte für Bürgerenergie-Projekte festgelegt
werden. Dazu gehört das Recht, Strom aus solchen Projekten zu speichern
und über das Netz zu verkaufen. Ziel ist auch eine Stärkung kommunaler
Wertschöpfung und der Bürgerbeteiligung vor Ort. „Für einen modernen,
dezentralen Energiemarkt mit Erneuerbaren Energien bietet das
EU-Gesetzespaket große Chancen. So setzt sich gerade das Europaparlament
dafür ein, den Eigenverbrauch und die Direktvermarktung vor Ort nicht
unnötig zu behindern. Schließlich kann es nur mit unabhängigen Anbietern
Erneuerbarer Energien echten Wettbewerb geben“, erläutert Vohrer.
Die
Liberalisierung der Energiemärkte darf nicht Selbstzweck sein, sondern
muss sich an den Interessen von Umwelt und Verbrauchern ausrichten. Das
in Brüssel verhandelte „Clean Energy Package“ setzt auf eine Fortführung
des Liberalisierungskurses, hin zu einem immer stärker integrierten
EU-Binnenmarkt für Energie. Vor allem der grenzüberschreitende
Stromhandel und Netzausbau sollen gestärkt werden. Viele
Mitgliedstaaten, vor allem die Nachzügler in Sachen Marktöffnung,
fürchten damit allerdings zusätzlichen Druck auf ihre nationalen
Energiekonzerne. Sie pochen auf das Recht der Mitgliedstaaten, ihren
eigenen Energiemix zu bestimmen – und damit beispielsweise die Kohle-
und Atomkraftwerke ihrer etablierten Versorger vor europäischer
Konkurrenz zu schützen.
Aber auch in Westeuropa – so in Großbritannien und
Frankreich – haben wenige, häufig von der Atomkraft geprägte Konzerne,
noch eine starke Marktstellung. „Für die Regulierer schafft das neue
Herausforderungen, denn die Versuchung ist groß, angesichts des
Erstarkens der immer günstiger werdenden Erneuerbaren Energien
verkrustete Strukturen wie die Atomwirtschaft mit
Milliarden-Subventionen am Leben zu halten“, warnt Vohrer. Dass eine
entschlossene Marktöffnung keine Selbstverständlichkeit ist, zeigt auch
die Entwicklung in Deutschland. Nach der eingeleiteten Liberalisierung
1998 traten andere Reformen, so die Schaffung der Bundesnetzagentur als
unabhängigem Regulierer oder auch die strikte unternehmerische Trennung
von Netzen und Stromproduktion erst viel später in Kraft.