...Klimastreiks bezüglich CO2- Gesetz
Der Klimastreik Schweiz hat am Freitag einen offenen Brief bezüglich des CO2
Gesetzes an das Schweizer Parlament geschickt. Der Klimastreik ist besorgt über
das aktuelle CO2- Gesetz, welches nächste Woche im Parlament debattiert
wird und bringt dies mit dem offenen Brief zum Ausdruck.
Sehr geehrte Bundespräsidentin,
Sehr geehrte Mitglieder der Umweltkommission
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Parlamentsmitglieder,
Mit dem Unterzeichnen des Pariser Abkommens hat sich die Schweiz dazu
verpflichtet, die globale Erwärmung auf unter 2°C, und wenn möglich
unter 1.5°C, zu begrenzen. Nur das Erreichen von Netto Null bis
spätestens 2030 macht dies möglich. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen
wir von jetzt an jährlich in einer beispiellosen Geschwindigkeit im
Laufe des nächsten Jahrzehnt unsere Emissionen reduzieren. Während sich
dieses Zeitfenster schliesst, zeigen die Institutionen unseres Landes,
trotz weit verbreiteter Mobilisierungen der Öffentlichkeit und
historischen Wahlergebnissen von Umweltparteien in den Wahlen von 2019,
keine wirkliche Bereitschaft die Klimaproblematik anzupacken.
Wir
möchten zum gegenwärtigen CO2-Gesetz unsere grosse Besorgnis äussern.
Dem Gesetz fehlen einerseits ausreichende Massnahmen, um die globale
Erwärmung auf 1.5°C einzudämmen, andererseits widerspricht es dem
Prinzip der Klimagerechtigkeit. Wir drängen darauf, die
Minderheitsanträge für ein ambitionierteres und sozialeres Gesetz
anzunehmen. Weitere Massnahmen, welche die Schweiz auf den 1.5°C Kurs
bringen, müssen erarbeitet werden.
Um eine globale Erwärmung von
über 1,5°C zu verhindern, darf die Schweiz nur einen begrenzten Anteil
an Treibhausgasen ausstossen. Diese Emissionsgrenze findet in dem
aktuellen Gesetz keinerlei Erwähnung. Mit der aktuellen Emissionsrate
wird das Schweizer Emissionsbudget jedoch schon im Jahr 2022
aufgebraucht sein.
Darüber hinaus unterscheidet sich der
ökologische Fussabdruck der Schweiz erheblich, abhängig davon, ob nur
innerhalb der Schweiz verursachte Emissionen (Territorialprinzip) oder
auch Emissionen von Importgütern und umweltschädlichen Investitionen
der Schweiz berücksichtigt werden. Wenn lediglich das Territorialprinzip
angewandt wird, wird ein Grossteil der tatsächlich verursachten
Emissionen nicht erfasst.
Der aktuelle Gesetzesvorschlag
vernachlässigt den gesamten Finanzplatz, obwohl dieser für mehr als das
Zehnfache der Inlandsemissionen der Schweiz verantwortlich ist (Quelle:
Banktrack). Allein dieser Umstand zeigt, dass dieses Gesetz völlig
inkompatibel mit dem Ausmass des Problems ist, welches es behandelt. Wir
verlangen, dass die Rolle des Finanzsektors in diesem Gesetz
berücksichtigt wird.
Klimaschutz
ist immer auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Die Folgen der
Klimakrise treffen finanziell Benachteiligte am härtesten, obwohl gerade
diese verhältnismässig am wenigsten zur Klimakrise beitragen. Diese
sollten durch zusätzliche Massnahmen der Klimapolitik nicht noch weiter
belastet werden. Der jetzige CO2-Gesetzesvorschlag kommt dieser
Forderung nach Gerechtigkeit leider nicht nach.
Dementsprechend
verlangen wir eine effektive Umsetzung des Verursacherprinzips, welches
bis jetzt im Gesetz nicht angemessen implementiert wird. Das
eklatanteste Beispiel hierfür ist Artikel 34(2) des Vorschlags:
Unternehmen, welche sich selbst zu einem eigenen Emissionsziel
verpflichten und deshalb von der Emissionssteuer ausgenommen sind,
müssen von Fall zu Fall nur bis zu 30% der nicht bezahlten
Emissionssteuern zurückzahlen, wenn sie ihr eigenes Ziel nicht
einhalten. Anders formuliert: Dies ermutigt Firmen, sich bewusst falsche
Ziele zu setzen, anstatt die Emissionssteuer zu bezahlen.
Des
Weiteren ist der Emissionshandel, der bereits seit Anfang 2020 mit dem
europäischen System gekoppelt wurde, nicht angemessen in der Lage,
umweltverschmutzende Industrien zur Reduktion von Emissionen zu bringen.
Die Obergrenze (Emissionsrechte) ist höher als die totalen Emissionen
der im EU ETS eingebundenen Industrien und der Preis von Kohlenstoff ist
zu tief, um wahre Anreize zur Reduktion zu schaffen.
Wir
möchten betonen, dass das Verabschieden eines unzureichenden Gesetzes
gravierende Folgen haben kann. Einmal in Kraft kann es als Vorwand
benutzt werden, keine weiteren klimapolitischen Massnahmen umzusetzen.
Zusammenfassend fordern wir weitere klimapolitische Massnahmen, damit
die Schweiz bis im Jahr 2030 klimaneutral werden kann. In unserem
Krisenaktionsplan schlagen wir einige Massnahmen vor. Die COVID-19
Pandemie hat gezeigt, dass die Schweiz mit Massnahmen, die auf
Empfehlungen der Wissenschaft basieren, angemessen auf Krisen reagieren
kann. Die Klimakrise ist eine existenzielle Bedrohung für die Menschheit
und muss daher mindestens gleich ernsthaft angegangen werden wie die
COVID-19 Pandemie.
Wir rufen Sie dazu auf, auf die Wissenschaft
zu hören! Nehmen Sie ihre Verantwortung für die jetzige und zukünftige
Generationen ernst und hören Sie auf die Anliegen der tausenden von
Menschen, die seit über einem Jahr für Netto Null bis 2030 und
Klimagerechtigkeit demonstrieren. Wir wollen, dass die Schweiz ihre
Verantwortung gegenüber gegenwärtigen und zukünftigen Generationen im
Kampf gegen den Klimawandel wahrnimmt. Diese Chance gilt es jetzt zu
nutzen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Der Klimastreik Schweiz
^^^ Nach oben