Freitag, 26. Juni 2020

Swissolar fordert Gesetzes-Anpassungen

Der Solarfachverband Swissolar beurteilt die Zielwerte und Massnahmen, die der Bund im Energiegesetz (EnG) in Bezug auf den Ausbau der erneuerbaren Energien vorschlägt, als ungenügend.

(Artikel übernommen und angepasst von energate.ch)

Der zusätzliche Bedarf an Strom aus erneuerbaren Energien liegt nach Einschätzung von Experten bei rund 45 Mrd. kWh. Dieser Bedarf kann sinken, aber auch deutlich steigen, wenn fossile Energien in den Bereichen Landwirtschaft und Flugverkehr durch Strom ersetzt werden oder die Effizienzmassnahmen im Gebäudebereich weniger stark wirken. Diese zusätzliche Stromproduktion sollte möglichst noch vor 2050 erreicht werden.

Wir weisen zudem darauf hin, dass die Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom) einen auf Winterstrom fokussierten, zusätzlichen Ausbau an erneuerbaren Energien im Bereich von 5 bis 10 Mrd. kWh empfiehlt, um die Versorgungssicherheit zu stärken. Potenzielle Engpässe betreffen primär die drei Monate Dezember, Januar, Februar. In den Herbst- und Frühlingsmonaten kann die Photovoltaik bereits einen massgeblichen Beitrag leisten, insbesondere dann, wenn PV massiv ausgebaut wird.

Infrastrukturflächen müssen verstärkt für PV genutzt werden

Swissolar plädiert ausserdem für eine verstärkte Nutzung von Photovoltaik bei der Infrastruktur. Auf geeigneten Dach- und Fassadenflächen allein können gemäss Bundesamt für Energie (BFE) rund 67 Mrd. kWh Solarstrom erzeugt werden, davon mindestens 30 Prozent im Winterhalbjahr. Dies zeigt, dass Photovoltaik zwingend zum zweiten Standbein unserer Energieversorgung neben der Wasserkraft werden muss und den gesamten zusätzlichen Strombedarf von 45 Mrd. kWh decken könnte. Ein weiterer Ausbau anderer erneuerbarer Energien, insbesondere der Windenergie, ist aber ebenso erwünscht.
 
500 kW als Grenze zwischen kleinen und grossen Anlagen

Das Ausschreibeverfahren soll bewusst offen bleiben. Je nach Situation kann eine Ausschreibung nach Investitionsbeiträgen oder eine nach Marktprämien wirksamer sein. Wer Fremdkapital aufnehmen müsste, kann besser leben mit einem Investitionsbeitrag. Zudem ist man in diesem Fall geringeren regulatorischen Risiken ausgesetzt. Auktionen sollen erst ab einer Leistung von 500 kW und nur für Anlagen ohne Eigenverbrauch gelten. Die 500 kW sind denn auch die Grenze, ab welcher eine Anlage als gross eingestuft werden soll. Diese entspricht dem EU-Recht.

Geplante Strommarktliberalisierung schafft Unsicherheit für Investoren

Die geplante Strommarktliberalisierung schafft zusätzliche Unsicherheit für Investoren. Die Stromversorger könnten nicht mehr die vollen durchschnittlichen Gestehungskosten der Stromproduktion an ihre gebundenen Kunden weiter verrechnen, sondern nur noch die Grenzkosten. Für die Photovoltaik fällt der Rückliefertarif als wesentliches Finanzierungsinstrument weg. Die Marktliberalisierung verursacht somit zusätzliche Förderkosten, die der aktuelle Netzzuschlag von 2,3 Rp./kWh nicht decken kann. Eine Erhöhung der Abgabe muss die Auswirkungen dieser Systemänderung kompensieren. Diese kann unter anderem ein schweizweit einheitlicher minimaler Rückliefertarif für kleinere Anlagen gemäss Art. 15 EnG finanzieren. Aufgrund dieser Überlegungen müssen StromVG und EnG zwingend aneinander gekoppelt werden. 

Quelle: Swissolar / energate.ch

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