Eine
Oxford-Studie kommt zum Schluss, dass die Kostenrisiken für die Lagerung
des Schweizer Atommülls erheblich unterschätzt werden. Für die
Schweizerische Energie-Stiftung SES ist klar: Damit die Steuerzahlenden
künftig nicht Gefahr laufen diese Kosten zu tragen, sind höhere
Sicherheitsmargen für den Entsorgungsfonds nötig.
Die Betreiber von Atomkraftwerken zahlen jährlich Beiträge in den vom Bund kontrollierten Entsorgungsfonds, aus dem dereinst die Kosten für das geologische Tiefenlager beglichen werden sollen. Es gilt das Verursacherprinzip. Offen ist, wie hoch diese Beiträge ausfallen müssen, damit in den kommenden Jahrzehnten nicht Bund und Steuerzahlende diese Kosten schultern müssen. Vor diesem Hintergrund hat die Schweizerische Energie-Stiftung (SES) bei Oxford Global Projects eine unabhängige Einschätzung der Kosten- und Terminüberschreitungsrisiken in Auftrag gegeben. Das auf Megaprojekte fokussierte Beratungsunternehmen hat dafür Erfahrungswerte aus Projekten mit vergleichbaren Dimensionen analysiert (Lagerung radioaktiver Abfälle, Atomkraftwerke, Untertagebau).
Grosse Differenz zum Vorschlag aus dem UVEK: Die Studie zeigt auf: Soll das Risiko einer Kostenüberschreitung bei maximal 20 Prozent liegen, ist eine Sicherheitsmarge von 202% nötig. Das UVEK des Bundes hingegen schlägt derzeit in der Revision der massgeblichen Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) für dasselbe Risiko einer Kostenüberschreitung nur Zuschläge im Umfang von rund 50% vor. Das führt zu Gesamtkosten von CHF 12,38 Mrd, die vom Entsorgungsfonds abgedeckt werden müssen. Mit der von der Studie empfohlenen Sicherheitsmarge ergäben sich Kosten von CHF 24.85 Mrd. – also rund doppelt so viel. Würde dieser Empfehlung Folge geleistet, müssten die Beiträge der AKW-Betreiber klar angehoben werden.
Verordnungsrevision geht in die falsche Richtung: In der laufenden SEFV-Revision schlägt das UVEK vor, den bisherigen sogenannten «Sicherheitszuschlag» für den Entsorgungsfonds von heute 30% zu streichen und stattdessen eine Normenstufe tiefer durch verschiedene Zuschläge zu ersetzen. Die Studienresultate bestätigen die SES nun in ihrer bereits früher vorgetragenen Kritik: Dieser Vorschlag zielt in die falsche Richtung. Der Sicherheitszuschlag ist in der Verordnung zu erhalten und zu erhöhen. Ansonsten drohen künftige Generationen die Differenz zu den zu tief angesetzten Entsorgungskosten übernehmen zu müssen.
Die Studie von Oxford Global Projects
Die Betreiber von Atomkraftwerken zahlen jährlich Beiträge in den vom Bund kontrollierten Entsorgungsfonds, aus dem dereinst die Kosten für das geologische Tiefenlager beglichen werden sollen. Es gilt das Verursacherprinzip. Offen ist, wie hoch diese Beiträge ausfallen müssen, damit in den kommenden Jahrzehnten nicht Bund und Steuerzahlende diese Kosten schultern müssen. Vor diesem Hintergrund hat die Schweizerische Energie-Stiftung (SES) bei Oxford Global Projects eine unabhängige Einschätzung der Kosten- und Terminüberschreitungsrisiken in Auftrag gegeben. Das auf Megaprojekte fokussierte Beratungsunternehmen hat dafür Erfahrungswerte aus Projekten mit vergleichbaren Dimensionen analysiert (Lagerung radioaktiver Abfälle, Atomkraftwerke, Untertagebau).
Grosse Differenz zum Vorschlag aus dem UVEK: Die Studie zeigt auf: Soll das Risiko einer Kostenüberschreitung bei maximal 20 Prozent liegen, ist eine Sicherheitsmarge von 202% nötig. Das UVEK des Bundes hingegen schlägt derzeit in der Revision der massgeblichen Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) für dasselbe Risiko einer Kostenüberschreitung nur Zuschläge im Umfang von rund 50% vor. Das führt zu Gesamtkosten von CHF 12,38 Mrd, die vom Entsorgungsfonds abgedeckt werden müssen. Mit der von der Studie empfohlenen Sicherheitsmarge ergäben sich Kosten von CHF 24.85 Mrd. – also rund doppelt so viel. Würde dieser Empfehlung Folge geleistet, müssten die Beiträge der AKW-Betreiber klar angehoben werden.
Verordnungsrevision geht in die falsche Richtung: In der laufenden SEFV-Revision schlägt das UVEK vor, den bisherigen sogenannten «Sicherheitszuschlag» für den Entsorgungsfonds von heute 30% zu streichen und stattdessen eine Normenstufe tiefer durch verschiedene Zuschläge zu ersetzen. Die Studienresultate bestätigen die SES nun in ihrer bereits früher vorgetragenen Kritik: Dieser Vorschlag zielt in die falsche Richtung. Der Sicherheitszuschlag ist in der Verordnung zu erhalten und zu erhöhen. Ansonsten drohen künftige Generationen die Differenz zu den zu tief angesetzten Entsorgungskosten übernehmen zu müssen.
Die Studie von Oxford Global Projects
Kostenstudie 2016
Die Kostenstudie 2016 (KS16) ist die aktuelle Basis für die Bemessung der Beiträge in die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds (STENFO) für die nach der Ausserbetriebnahme anfallenden Kosten der Schweizer AKW. Die KS16 wurde im Dezember 2016 publiziert. Die SES warnte im Mai 2017 nach einer ersten Überprüfung vor einem hohen Risiko für Bund und Steuerzahlende, dereinst Geld nachschiessen zu müssen. Die STENFO-Verwaltungskommission veröffentlichte ihrerseits im Dezember 2017 einen zusammenfassenden Überprüfungsbericht und setzte darauf basierend die Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten fest, welche das UVEK im April 2018 nun definitiv verfügt hat.
Revision Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung
Ende November 2018 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) eröffnet, in welcher der Sicherheitszuschlag und weitere finanzielle Vorgaben geregelt sind. Davon abgeleitet wird die definitive Höhe der Beiträge, welche jedes einzelne Schweizer AKW jährlich in die Fonds einzuzahlen hat. Die Vernehmlassung läuft bis am 18. März 2019.
Quelle: Schweizerische Energie-Stiftung SES
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