Sonntag, 4. Februar 2018

Probleme bei Strommessung

Nach Einschätzung des Verbandes unabhängiger Energieerzeuger (VESE), einer Fachgruppe der SSES, müssen Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung unter 30 kW nur den Stromüberschuss messen, den sie ins Netz einspeisen. Bei diesen Anlagen bestehe im Gegensatz zu grösseren Anlagen keine grundsätzliche Pflicht zur Messung der Nettostromproduktion – auch nicht nach den Anpassungen im neuen Energiegesetz per 1. Januar dieses Jahres. Diese Einschätzung hat Nachfragen ausgelöst. Eine aktuelle, nicht rechtsverbindliche Einschätzung des Fachsekretariats der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom stützt nun die Argumentation des VESE.

«Aus meiner Sicht muss zwischen den Fragen unterschieden werden, wo überhaupt eine Messung erforderlich ist und welchen Anforderungen eine Messung gegebenenfalls genügen muss», erklärt Markus Goepfert, Fachspezialist Recht ElCom. Aufgrund der neuen Gesetzeslage kommt er zum Schluss, dass Anlagen mit einer Anschlussleistung von höchstens 30 kVA nur dann über einen Produktionszähler verfügen müssen, wenn nicht von der Eigenverbrauchsregelung Gebrauch gemacht wird oder wenn sich hinter einem Netzanschlusspunkt mehrere eigenständige Anlagen (auf verschiedenen Grundstücken) befinden. Auch sei die Argumentation in der unter altem Recht ergangenen Verfügung 212-00283 der ElCom vom Januar 2017, in welcher ein Produktionszähler für Anlagen mit einer Anschlussleistung von höchstens 30 kVA als nicht notwendig gesehen wurde, unter dem neuen Recht noch korrekt.

Die neue Stromversorgungsverordnung definiert in Artikel 8a Anforderungen an Messsysteme, die für das Messwesen und die Informationsprozesse bei Endverbrauchern oder bei Erzeugern zum Einsatz kommen. Dort heisst es: «Für das Messwesen und die Informationsprozesse sind bei den Endverbrauchern und den Erzeugern intelligente Messsysteme einzusetzen.» Gemäss Markus Goepfert legt diese Bestimmung somit nicht fest, «wo messtechnisch Stromflüsse erfasst werden müssen, sondern ’nur‘, dass die Erfassung mittels eines intelligenten Messsystems zu erfolgen hat.»

Der Branchenverband Swissolar sieht dies ähnlich – ihr Geschäftsführer, David Stickelberger, meint: «Die neue StromVV schreibt ab 2018 intelligente Messsysteme vor. Dies gilt auch für Anlagen kleiner 30 kW, die neu an das Elektrizitätsnetz angeschlossen werden. Wir sehen aber keine Vorschriften, welche auch die Erfassung der Produktion bei Anlagen kleiner 30 kW und Eigenverbrauch rechtfertigen würden.» Weiterhin weist er darauf hin, dass die Kosten eines Smart Meters aufgrund der neuen Verordnung nicht mehr vom Anlagenbetreiber übernommen werden müssen. Kosten entstehen für ihn nur, falls ein neuer Zählerplatz installiert werden muss.

Zusammengefasst besteht deshalb im Moment keine Notwendigkeit, bei PV-Anlagen unter 30 kW, welche auch dem Eigenverbrauch dienen, einen Produktionszähler vorzusehen. Einige Verteilnetzbetreiber stellen besondere Anforderungen, dies soll jeweils bei der Planung der Anlage zusammen mit dem Netzanschlussgesuch geklärt werden.

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