Dienstag, 31. Dezember 2019

Deutscher Solarmarkt wächst wieder kräftig

Die Nachfrage nach Photovoltaiksystemen zog 2019 kräftig an. Wichtigste Wachstumsimpulse waren: sinkende Preise für Solaranlagen bei zugleich steigenden Strompreisen, die Klimadebatte und Elektromobilität. Die Branche warnt vor Stromerzeugungslücke und fordert 2020 schnellen Abbau von Marktbarrieren. 

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Die Nachfrage nach Solarstromanlagen zog 2019 nach einer ersten Bilanz des Bundesverbandes Solarwirtschaft in Deutschland um rund 30 Prozent an. „Wir freuen uns über die Marktbelebung, können aber noch nicht zufrieden sein. Es klaffen gravierende Lücken zwischen dem Erreichten und den Klimazielen. Wir werden diese Lücken schließen können, wenn wir das Ausbautempo verdreifachen“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e. V. (BSW). Auch die Versorgungssicherheit mit bezahlbarer und umweltfreundlicher Energie sei andernfalls gefährdet, warnt er: „Ohne einen deutlich schnelleren Ausbau Erneuerbarer Energien droht bereits in der ersten Hälfte der 20er Jahre eine Stromerzeugungslücke infolge des Atom- und Kohleausstiegs.“ 

Solarenergie genießt bereits seit Jahren die höchsten Akzeptanzwerte in der Bevölkerung unter allen Energieformen. Als Gründe für die jüngste Marktbelebung sieht der BSW vor allem den starken Preisverfall der vergangenen Jahre. Auch die verstärkte Klimadebatte und der Ausbau der Elektromobilität steigern nach BSW-Einschätzung die Investitionsbereitschaft in Solartechnik.

Von der Politik wünscht sich der BSW im kommenden Jahr, diese Investitionsbereitschaft noch deutlich stärker zu nutzen. Körnig: „2020 müssen die Solarenergie-Ausbauziele endlich an die Klimaziele angepasst und Marktbarrieren wie die finanzielle Belastung der solaren Selbst- und Quartiersversorgung endlich abgeschafft werden.“ Am vordringlichsten sei jedoch die gesetzliche Umsetzung der von der Koalition im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 ursprünglich bereits zum Jahreswechsel zugesagten Streichung des 52 GW-Förderdeckels für Photovoltaik im Erneuerbare-Energien-Gesetz. In der Sache sei sie zwar unstrittig, sie dürfe aber auch nicht länger Gegenstand verhandlungstaktischer Spielchen sein. 

„Die Abschaffung des Solardeckels muss im Januar abgeschlossen werden“, fordert Körnig. Aufgrund erwartbarer Vorzieheffekte drohe andernfalls bereits im Frühjahr 2020 ein Ausbaustopp neuer PV-Dächer. „Nur sehr schnelles Handeln kann diesen klimapolitischen Super-GAU und den damit verbundenen Imageschaden für die Bundesregierung in letzter Minute noch abwenden. Wer hätte angesichts eskalierender Klimaschäden noch Verständnis, wenn neben der Windkraft nun auch noch die Photovoltaik als unverzichtbarer Motor der Energiewende abgewürgt würde?“

Eine aktuelle Studie im Auftrag des Bundesverbandes Solarwirtschaft kommt zu dem Schluss, dass der geplante Atom- und Kohleausstieg schon in wenigen Jahren zu Versorgungsengpässen führen könnte, wenn jährlich nicht mindestens 10 Gigawatt (GW) an neuer solarer Kraftwerksleistung errichtet werden. Die in Deutschland inzwischen installierten rund 50 GW decken etwa 9 Prozent des Nettostromverbrauchs. 2019 wurden Solarstromanlagen mit einer Leistung von knapp 4 Gigawatt neu installiert. Mit Erzeugungskosten von unter 10 Cent je Kilowattstunde kostet Strom vom eigenen Gewerbedach oder Eigenheim nur noch ein Bruchteil gegenüber Strom vom Energieversorger. Neue, ebenerdig errichtete Solarstromanlagen im Kraftwerksmaßstab sind in Deutschland bei Stromerzeugungskosten von circa 5 Cent je Kilowattstunde inzwischen sogar bereits wettbewerbsfähig.

Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft

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Sonntag, 29. Dezember 2019

PPVX: Ein Plus von zwei Dritteln im Jahr 2019


Der Solaraktienindex PPVX stieg letzte Woche um 1,6% auf 1.484 Punkte, der NYSE Arca Oil um 0,9%. Seit Jahresanfang 2019 liegt der PPVX mit +65,2% währungsbereinigt rund 53 Prozentpunkte vor dem Erdölaktienindex (+12,5%). Die Top-3-Titel seit Jahresanfang sind Enphase Energy (+466%), SolarEdge Technologies (+169%) und JinkoSolar Holding (+129%). Der PPVX-Börsenwert beträgt rund 42,2 Mrd. Euro. Die grössten Gewinner der Woche waren Panda Green Energy Group(+24%) und Xinyi Solar Holdings (+4%), diegrössten Verlierer Shunfeng Int. Clean Energy (-15%) und GCL Poly Energy Holding (-9%). Seit Anfang 2003 liegt der PPVX (+427%) rund 259 Prozentpunkte vor dem Erdölaktien-Index (mit +168%). Am 27.12.19 wurde Shunfeng Int. Clean Energy durch Motech Industries ersetzt.

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Der Solaraktienindex PPVX erscheint auf Solarmedia jeden Monat neu

Quelle: oeko-invest.net 

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Montag, 23. Dezember 2019

PV ersetzt Mühleberg bereits zu 80 Prozent

Viele tausend Solaranlagen
produzieren in der Schweiz bereits Strom.
Aber es braucht noch viel mehr!
Bild: Fassadenanlage an Berner
Hochhaus - Vergrössern mit Klick!
Anlässlich der Abschaltung des AKW Mühleberg weist Swissolar darauf hin, dass die hierzulande installierten Photovoltaikanlagen schon in eineinhalb Jahren so viel Strom produzieren werden wie Mühleberg. Um auch für die zukünftig stillzulegenden AKW sowie für den wachsenden Strombedarf (u.a. für Elektrifizierung von Mobilität) rechtzeitig Ersatz zu schaffen, fordert Swissolar eine rasche Beschleunigung des Zubaus an Solaranlagen. Bund, Kantone und Energieversorger stehen dabei in der Pflicht. Photovoltaik hat unter den Erneuerbaren das mit Abstand grösste Ausbaupotenzial in der Schweiz.

Das am Freitag abgeschaltete AKW Mühleberg produzierte jährlich knapp 3 Terawattstunden (TWh) Strom (entspricht 3 Milliarden Kilowattstunden, resp. 5 Prozent des Landesverbrauchs). Die heute in der Schweiz installierten Photovoltaikanlagen erreichen eine Jahresproduktion von 2.4 Terawattstunden, also mindestens 80 Prozent der wegfallenden Produktion von Mühleberg.

Dank der durch die Energiestrategie 2050 bereits etwas optimierten Förderung wird sich der Zubau der Photovoltaik im Inland von 270 MW im Jahr 2018 auf rund 400 Megawatt im Jahr 2020 erhöhen. Die jährliche Solarstromproduktion würde so Mitte 2021 auf dem heutigen Niveau von Mühleberg liegen. Aus Sicht von Swissolar genügt dies allerdings nicht: «Wir sollten pro Jahr mindestens 1500 Megawatt Photovoltaikleistung neu installieren. Einerseits um rechtzeitig Ersatz zu schaffen für die anderen AKW, andererseits wegen des wachsenden Strombedarfs durch Wärmepumpen und Elektromobilität» sagt David Stickelberger. Ein jährlicher Zubau von 1500 Megawatt entspricht einer Fläche von etwa 8.5 Quadratkilometern Solarmodulen. Zum Vergleich: Die Schweizer Siedlungsfläche wächst jährlich um rund 20 Quadratkilometer. Bereits die konsequente solare Nutzung der geeigneten, neu erstellten Dächer und Fassaden könnte dieses benötigte Wachstum also nahezu decken.
 
Doch dazu benötigt es weiterer Optimierungen der Förderinstrumente:
  • Einerseits die rasche Überarbeitung der kantonalen Energiegesetze mit der darin enthaltenen Pflicht, bei Neubauten einen Teil des Strombedarfs selbst zu produzieren.
  • Andererseits müssen auf Bundesebene Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit sich der Bau grosser Photovoltaikanlagen, die nicht für den Eigenbedarf produzieren, wirtschaftlich lohnt.
  • Auch der Abbau bürokratischer Hürden drängt.

Die Stilllegung von Mühleberg sollte ein Weckruf an die politischen Instanzen sein, mit dem Ausbau der Solarenergie vorwärts zu machen. Aber auch die Energieversorger stehen in der Pflicht: Deren Milliardeninvestitionen in Wind und Sonne im Ausland mögen wirtschaftlich interessant sein, aber sie leisten keinen Beitrag zu einer sicheren und sauberen Stromversorgung der Schweiz. Dazu braucht es viel mehr erneuerbare Produktionskapazitäten im Inland. Das Potenzial dafür ist vorhanden. 

Quelle: www.swissolar.ch

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Freitag, 20. Dezember 2019

Stilllegung Mühleberg - ein Spezialfall

Am Freitag nahmen die Berner Kraftwerke BKW ihr Atomkraftwerk Mühleberg vom Netz. Und wann gehen die weiteren Atomkraftwerke der Schweiz vom Netz? Die Schweizerische Energie-Stiftung SES ist der Frage nachgegangen, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit die Stilllegung eines Atomkraftwerks beschlossen wird. Neben der langfristigen Unternehmensstrategie ist ausschlaggebend, dass die Stilllegung kostengünstiger kommt als der Weiterbetrieb. 
Die SES hat in einer Studie die Situation der BKW im Jahr 2013 analysiert und folgende massgeblichen Faktoren für den damaligen Stilllegungsentscheid ermittelt:
  1. Die Investitionskosten für den Weiterbetrieb waren angesichts der Aussichten am Strommarkt zu hoch.
  2. Die Strompreisprognosen liessen bis mindestens 2019 kaum Gewinne erwarten.
  3. Die beiden Volksinitiativen «Mühleberg vom Netz» (Kanton Bern) und «Für den geordneten Atomausstieg» (national) drohten aus Sicht der BKW einen unkontrollierten Stilllegungsprozess auszulösen.
  4. Das Ensi akzeptierte den Vorschlag der BKW anstelle teurer Nachrüstungen provisorische und günstigere Massnahmen umzusetzen, um Mühleberg bis 2019 statt 2017 weiterzubetreiben.
  5. Anders als die Axpo oder die Alpiq besitzt die BKW nur das AKW Mühleberg (mit Ausnahme einer kleinen Beteiligung am AKW Leibstadt) und dies zu 100%. Die BKW konnte dadurch schneller und eigenständig ihre Strategie ändern und den Atomausstieg beschliessen.
Wieso also bleibt das noch ältere AKW Beznau am Netz? Die Studie durchleuchtet die unterschiedliche Ausgangslage für das ungefähr gleich alte AKW Beznau:
  1. Die Besitzerin Axpo hatte bereits 2008 Nachrüstungen für das AKW Beznau I und II in der Höhe von 700 Millionen beschlossen, um dieses bis Mitte der 2020er-Jahre zu betreiben. 2008 lautete der Plan noch, die beiden alten Reaktoren durch ein modernes Beznau III abzulösen.
  2. Es ist davon auszugehen, dass die hohen Nachbetriebskosten und Abschreiber in der Bilanz für das heutige Axpo-Management grosse Anreize bilden, die Stilllegung in die Zukunft zu verschieben.
  3. Die Axpo ist neben dem AKW Beznau auch am AKW Gösgen und Leibstadt in grösserem Umfang beteiligt. Die Atomkraft ist deshalb fest in der Unternehmensstrategie verankert, selbst Jahre nach Fukushima und trotz niedrigen Strompreisen. Eine frühzeitige Stilllegung würde sich auch auf die anderen AKW auswirken. Die Axpo verfolgt deshalb vielmehr das Ziel, 60 Betriebsjahre zum Standard zu machen.
  4. Sowohl die BKW als auch die Axpo gehören mehrheitlich der öffentlichen Hand. Doch  anders als die BKW, die mehrheitlich dem Kanton Bern gehört, sind die Eigentümer der Axpo verschiedene Nordostschweizer Kantone und andere kantonale Stromkonzerne, was die politische Einflussnahme in jeglicher Hinsicht deutlich erschwert.
Die Stilllegung des AKW Mühleberg bleibt damit ein Spezialfall und der Atomausstieg in der Schweiz in weiter Ferne. «Nach Fukushima standen die AKW-Betreiberinnen vor der Entscheidung: Entweder die teure Stilllegung in Angriff nehmen oder trotz hohen Kosten für Nachrüstungen in den Langzeitbetrieb übergehen. Einzig die dritte Option, der Bau neuer AKW, hat die Politik verunmöglicht. Die BKW ging den einen Weg, die Axpo den anderen. Der Stilllegungsentscheid von Mühleberg war sehr besonderen Umständen geschuldet, die sich nicht so schnell wiederholen werden», sagt Simon Banholzer, Leiter Fachbereich Atomenergie und Hauptautor der Studie.

Quelle: Schweizerische Energie-Stiftung

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Donnerstag, 19. Dezember 2019

AKW Mühleberg adieu - Hallo Solarstrom?

Am Freitag geht das Atomkraftwerk Mühleberg vom Netz. Es ist die erste Stilllegung im Zuge des schrittweisen Atomausstiegs gemäss Energiestrategie 2050. Ebendiese Energiestrategie sieht auch vor, dass die Schweiz ihre Abhängigkeit von importierten fossilen Energien reduziert und die Produktion von erneuerbarem Strom fördert. Die Vergleichsplattform «myNewEnergy» hat die Stromprodukte 2020 der 180 grössten Anbieter untersucht und stellt in ihrer Medienmitteilung fest: Die Energiewende ist noch nicht in Sicht.
 
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Mit der Abschaltung von Mühleberg verliert die Betreiberin, die BKW Energie AG, einen Viertel ihres gelieferten Stroms. Dürfen sich die Kunden und Kundinnen nun auf einen höheren Anteil an erneuerbaren Energien im Strommix freuen? Keineswegs. Die Zusammensetzung der BKW Stromprodukte bleibt exakt dieselbe. Gemäss eigenen Angaben gegenüber der NZZ vom 9.12.19 produziere das Unternehmen weiterhin mehr Strom als von den Verbrauchern benötigt werde. Mit seiner Beteiligung am AKW Leibstadt und dem französischen AKW Cattenom sei die Versorgung mit Atomstrom für Kunden, die dies wünschen, gesichert.
 
Die Standardprodukte der 180 untersuchten Anbieter bestehen zwar im Schnitt zu 87% aus erneuerbarer Wasserkraft, doch wer Strom aus neuen erneuerbaren Energien, also Sonne, Wind und Biomasse, beziehen möchte, muss sich oftmals aktiv darum bemühen. Zwar mischen 2020 über die Hälfte der Schweizer Stromversorger Solarstrom in ihr Standardprodukt. Der relative Anteil beträgt im Schnitt jedoch lediglich 1.6%, 2019 lag er bei 1.3%. In Anbetracht dessen, dass per 2035 durch den Atomausstieg rund 18% der Stromversorgung ersetzt werden muss, um die Energiewende zu schaffen, bleiben die Fortschritte unter den Erwartungen.

Dass es anders geht, zeigt das Beispiel von Localnet AG aus Burgdorf. Der Anbieter mischt 20% Solarstrom in sein Standardprodukt. Urs Gnehm, CEO von Localnet AG sagt dazu: „Burgdorf hat seit Jahrzehnten eine Pionierrolle bei der Entwicklung von Solarstrom inne, da ist es selbstverständlich, dass wir auch unsere Produktepalette entsprechend angepasst haben. Aber es ist leider so: Mehr oder weniger ökologische Produkte werden oft durch das Portemonnaie der Kunden entschieden. Wir EVUs müssen deshalb unsere Verantwortung noch deutlicher wahrnehmen.“
 
37 von 180 untersuchten Stromversorgern bieten Naturstromprodukte an, die zu 100% aus neuen Erneuerbaren bestehen. Der Energiepreis für ein reines Solarstromprodukt beträgt mit durchschnittlich 15.6 Rappen pro Kilowattstunde zwar rund das Doppelte im Vergleich zu den Standardprodukten, die 2020 im Schnitt 7.3 Rappen pro Kilowattstunde kosten. Doch gegenüber 2019 sind die Preise für Solarstrom um 15% gesunken, während die Standardprodukte im Jahr 2020 6% teurer sind als im Vorjahr.

Die Bandbreite an Naturstromprodukten hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen und darunter finden sich für Endverbraucher immer mehr attraktive Angebote. So sind 2020 bei den untersuchten Stromanbietern 40 Naturstromprodukte auf dem Markt, die zu 100% aus Solarstrom bestehen. Verbraucher, die einen Beitrag zur Energiewende leisten wollen, können jederzeit handeln und ein Naturstromprodukt beziehen. 

Preisvergleiche auf www.mynewenergy.ch.

Quelle:  Vergleichsportal www.mynewenergy.ch

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Mittwoch, 18. Dezember 2019

Was ist energiepolitisch neu im Jahre 2020?

Anfang nächstes Jahr treten verschiedenen Änderungen in Gesetzen und Verordnungen aus dem Energiebereich in Kraft. 

Anpassung der Energieetikette für Personenwagen
Im Oktober 2019 hat der Bundesrat die Revision der Energieeffizienzverordnung (EnEV) beschlossen, die eine Änderung der Methodik zur Berechnung der Energieeffizienz-Kategorien neuer Personenwagen bringt. Neu wird das Leergewicht bei der Einteilung für die Energieetikette 2020 nicht mehr berücksichtigt. Auf der Energieetikette wird anstelle der durchschnittlichen CO2-Emissionen der erstmals immatrikulierten Neuwagen neu der Zielwert angegeben.

Der Bundesrat passt die Förderung der erneuerbaren Energie an
Mit der Revision der Energieförderverordnung (EnFV) hat der Bundesrat unter anderem beschlossen, die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen per 1. April 2020 anzupassen. Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen wird auf neun Rp./kWh, sowie der Grundbeitrag der Einmalvergütungen für angebaute und freistehende Anlagen von 1400 auf 1000 Franken gesenkt. Die Einmalvergütungen von integrierten Anlagen werden analog angepasst, so dass sie im Durchschnitt etwa 10 Prozent über denjenigen für angebaute und freistehende Anlagen liegen.
Ebenfalls im Rahmen dieser Revision hat der Bundesrat beschlossen, dass Betreiber, welche die Speicherkapazitäten ihrer Wasserkraftanlagen ausbauen, einen höheren, maximalen Investitionsbeitrag erhalten können (40 statt 35 Prozent).

Anpassungen in der Energieverordnung
Die vom Bundesrat ebenfalls im Oktober 2019 beschlossene Revision der Energieverordnung beinhaltet unter anderem, dass die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen zu geplanten Windprojekten um maximal zwei Monate verlängert werden kann. Beim Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) wird klargestellt, dass für die Bestimmung der Obergrenze der internen Kosten, die Mieterinnen und Mietern in Rechnung gestellt werden dürfen, die Kosten für das externe Standardstromprodukt heranzuziehen sind, das der individuelle ZEV-Teilnehmer beziehen würde, wenn er nicht im ZEV wäre.

Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung
Die vom Bundesrat Anfang November beschlossene Revision bringt Anpassungen der Anlagerendite sowie der Teuerungsrate, die zur Bemessung der jährlichen Fondsbeiträge verwendet werden. Zudem wird der 2015 eingeführte pauschale Sicherheitszuschlag von 30 Prozent auf den Kosten gestrichen. Dies weil die für die Kostenstudie 2016 erstmals angewandte neue Methodik zur Ermittlung der voraussichtlichen Stilllegungs- und Entsorgungskosten bereits Kostenzuschläge für Prognoseungenauigkeiten und Risiken enthält. Durch die Anpassung der Verordnung steigen die Jahresbeiträge der Beitragspflichtigen in die beiden Fonds von derzeit rund 96 Millionen Franken auf voraussichtlich 183,7 Millionen Franken.

Wasserzins bleibt bis 2024 auf gleichem Niveau
Im Rahmen der Revision des Wasserrechtsgesetzes (WRG) hatte das Parlament im vergangenen März beschlossen, das bundesrechtliche Wasserzinsmaximum ab 2020 bis Ende 2024 wie bisher auf maximal 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung zu belassen. Ausserdem wurden die Zuständigkeiten des UVEK im Bereich der Wasserkraftnutzung zentral zusammengefasst und präzisiert, sowie dem Bundesrat die Kompetenz zum Abschluss von internationalen Vereinbarungen im Bereich Wasserkraftnutzung zugewiesen.

Kapitalkostensatz für Investitionen im Stromnetz bleibt gleich
Das UVEK legte im vergangenen Februar den WACC, den durchschnittlichen Kapitalkostensatz für Investitionen ins Stromnetz, für das Tarifjahr 2020 auf 3,83 Prozent fest. Damit bleibt der WACC im Vergleich zum Tarifjahr 2019 unverändert.