Neue Erneuerbare-Energien-Richtlinie der Europäischen
Union / EU-Mitgliedsstaaten einigen sich auf Diskriminierungsverbot für
selbst erzeugten Ökostrom und Recht auf eigenen Stromspeicher
Die Eigenversorgung mit Solarenergie erfreut sich immer größerer
Beliebtheit bei Bürgern und Unternehmen. Gleichzeitig werden ihr in
Deutschland und einigen anderen EU-Mitgliedsstaaten zum Teil noch immer
erhebliche finanzielle und bürokratische Hindernisse in den Weg gelegt.
Damit könnte bald Schluss sein: Europäisches Parlament, Europarat und
EU-Kommission einigten sich darauf, dass die Selbst- und
Direktversorgung von Verbrauchern und Mietern mit Erneuerbaren Energien
künftig nicht mehr diskriminiert und behindert werden darf.
Nach Einschätzung des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V.
(BSW-Solar) sollte diese Entscheidung die Bundesregierung dazu
ermuntern, die Rolle dezentraler Energiewende-Lösungen und
Quartierskonzepte zu stärken und bestehende Marktbarrieren zeitnah
abzubauen. "Sonnensteuern auf selbst verbrauchten Solarstrom werden nun
ebenso fallen müssen wie der 52-Gigawatt-Ausbaudeckel für die
Photovoltaik im deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz", sagte
BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Die Belastung von Solarstrom
zur Eigen- und Mieterstromversorgung mit der EEG-Umlage wurde in
Deutschland im Jahr 2014 eingeführt. Sie verlängert die Zeit, bis sich
solche Photovoltaik-Projekte bezahlt gemacht haben um mehrere Jahre.
"Die Belastung des Eigenverbrauchs hat zu einem deutlichen Rückgang des
Photovoltaik-Markts beigetragen. Fällt diese Marktbarriere, könnte auf
Gewerbe-, Industrie- und Wohngebäuden noch deutlich mehr Solarpotenzial
gehoben und die Klimabilanz Deutschlands erheblich verbessert werden",
erklärte Körnig.
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten hat sich
in seiner Sitzung am Mittwoch dieser Woche auf eine Neufassung der
EE-Richtlinie verständigt, die zum Teil nennenswerte Verbesserungen für
Ausbau und Nutzung Erneuerbarer Energien vorsieht. Darunter findet sich
auch eine Anhebung der EE-Ausbauziele auf 32 Prozent am gesamten
europäischen Energiemix. "Wir haben uns zwar einen Anteil von 35 Prozent
Erneuerbare Energie gewünscht, doch selbst dieses niedrigere Ziel
werden wir nur mit einer deutlich stärkeren Nutzung der Solarenergie im
Strom- Wärme- und Mobilitätsbereich erreichen können“, so Körnig. „Nach
einem massiven Preisrückgang stehen Solarenergie und Speicher nun
bereit, eine deutlich größere Rolle für eine sichere und preiswerte
Energieversorgung zu leisten." In Deutschland liegt der EE-Anteil am
Bruttoendenergieverbrauch derzeit bei rund 15 Prozent.
Hintergrund: Im Grundsatz sollen einzelne Personen und Gruppen von Personen nach
der Artikel 21 der neuen EE-Richtlinie künftig dazu berechtigt werden,
Strom aus erneuerbaren Quellen zu erzeugen, auch für den Eigenverbrauch,
überschüssige Energie zu speichern und zu verkaufen, auch über
Stromabnahmevereinbarungen, Stromversorgungsunternehmen und
Peer-to-Peer-Plattformen, ohne dabei auf diskriminierende und
überlastende Bedingungen zu stoßen. Die Mitgliedsstaaten haben künftig
dafür zu sorgen, dass Eigenverbraucher Erneuerbarer Energien,
individuell oder über Aggregatoren, das Recht zur Installation und
Betrieb von Stromspeichersystemen in Verbindung mit Anlagen zur
Erzeugung von erneuerbarer Energie für den Eigenverbrauch erhalten, ohne
jegliche Doppelbesteuerung wie etwa Netzentgelte für gespeicherten
Strom, der im eigenen Haushalt verbleibt.
Die Richtlinie muss nun im Rahmen einer der nächsten EU-Ratssitzungen
bestätigt und vom EU-Parlament formell bekräftigt werden, bevor sie im
Journal der Europäischen Union (Amtsblatt) offiziell bekannt gegeben
wird und damit in Kraft tritt. EU-Mitgliedstaaten haben ab dem Zeitpunkt
18 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht zu überführen.
Der BSW-Solar wird in den nächsten Wochen die konkreten Implikationen
für die nationale Gesetzgebung prüfen und seine Mitglieder zeitnah über
neue Entwicklungen und Erkenntnisse informieren.
Quelle: www.solarwirtschaft.de
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