Solaranlagen
können nach der Revision des Raumplanungsgesetzes und der
Raumplanungsverordnung unter Anwendung eines vereinfachten Melde- statt
eines Baubewilligungsverfahrens errichtet werden. Der Fachverband Swissolar hat einen
Leitfaden erarbeitet, der Empfehlungen zur Umsetzung der
Gesetzesbestimmungen für Projektträger und Behörden gibt. Er enthält
zudem ein Kurzgutachten zum Reflexionsgrad von Solargläsern.
Mit der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) und der Raumplanungsverordnung (RPV) können Solaranlagen heute unter Anwendung eines vereinfachten Melde- statt eines Baubewilligungsverfahrens errichtet werden. Die Baubewilligungsfreiheit bezieht sich auf Solaranlagen auf Dächern, wenn sie genügend angepasst sind. Zudem sind gemäss neuem RPG und RPV Interessen an der Nutzung der Solarenergie grundsätzlich höher zu gewichten als ästhetische Anliegen.
Bei der Anwendung der gesetzlichen Vorgaben aus RPG und RPV gibt es weiterhin sehr viel Interpretationsspielraum für die Baubehörden. So können Kantone und allenfalls Gemeinden das Meldeverfahren z.B. auf Fassadenanlagen oder aufgeständerte Solaranlagen ausweiten oder die Meldepflicht einschränken. Insbesondere bei den Gestaltungsanforderungen für Solaranlagen, die Grundlage des Meldeverfahrens sind, können Gemeinden abweichende Gestaltungsanforderungen erlassen, um kantonalen und regionalen Eigenheiten Rechnung zu tragen. Besondere Problemstellungen ergeben sich zudem bei denkmalgeschützten Gebäuden.
Mit dem Leitfaden wird einerseits ein Überblick über den relevanten Rechtsrahmen vermittelt. Andererseits werden konkrete Handlungsempfehlungen für die Errichter von Solaranlagen und für Behörden gegeben. Ein Kurzgutachten zum Reflexionsgrad von Solargläsern sowie das Beispiel eines praxistauglichen Meldeformulars sind auch Bestandteil des Leitfadens.
Quelle: Swissolar
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