Dienstag, 11. Mai 2021

Für Mindestpreise von Treibhausgas-Emissionen

In der Diskussion um die Ausrichtung der deutschen Klimaschutzpolitik schlägt die Stif­tung Klimaneutralität die Einführung eines nationalen Mindestpreises für Treibhausgas­emissionen im Stromsektor vor. Dieser Mindestpreis solle den CO2-Preis „nach unten“ absichern und ein für Investoren verlässliches Preissignal schaffen, heißt es zur Begründung. „Auch wenn in den nächs­ten Jahren ein Preisanstieg zu erwarten ist, spielt die Verlässlichkeit und Planbarkeit des CO2-Preis­signals für die Dekarbonisierung des Stromsektors eine entscheidende Rolle“, sagt Rainer Baake, Direktor der Stiftung Klimaneutralität. „Die Erfahrungen seit Einführung des Emissions­handels im Jahr 2005 zeigen, dass die Preisentwicklung sehr ungleichmäßig und wenig vorherseh­bar war. Dies gilt es zu verhindern, damit notwendige Investitionen in klimaschonende Techno­logien nicht un­terbleiben, sondern rechtzeitig erfolgen.“

 

Rainer Baake: „Unser Vorschlag ist praktikabel und rechtsicher umsetzbar. Er kann und soll einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Planungssicherheit für die Akteure im Stromsektor in Deutsch­land leisten. Er würde dazu beitragen, dass wir auch ein angehobenes Klimaziel für 2030 erreichen – jedenfalls dann, wenn auch die anderen Sektoren ihre Beiträge liefern. Umgekehrt gilt, ohne eine entschiedene Dekarbonisierung des Stromsektors läuft eine Elektrifizierung der anderen Sektoren ins Leere, da unter dem Strich keine Treibhausgasminderung stattfindet.“

Die neuen Klimaziele der Bundesregierung sehen für 2030 eine Minderung der Treibhausgasemis­sio­nen um 65% vor. Dieses Ziel kann nach Analysen der Stiftung Klimaneutralität nur durch ein Vor­zie­hen des Kohleausstiegs von derzeit 2038 auf 2030 erreicht werden. Eine solche Entwicklung ist zwar in Folge der in der EU ebenfalls kürzlich angehobenen Klimaziele wahrscheinlich, sollte aber im Inter­esse der Investitionssicherheit im deutschen Stromsektor durch einen Mindestpreis abgesichert wer­den.

Nach dem Vorschlag der Stiftung, dessen Details das Öko-Institut in ihrem Auftrag ausgearbeitet hat, soll der CO2-Mindestpreis ab 2025 gelten und im ersten Jahr 50 Euro pro Tonne CO2 betragen – ein Ausgangswert, der nur leicht oberhalb des heutigen Niveaus liegt. In Anlehnung an die gehobenen Klimaschutzziele müsse der Zielpfad für den Mindestpreis so festgelegt werden, dass er im Jahr 2030 ein Niveau von 65 Euro je Tonne CO2 erreicht. Demnach sei ein jährlicher Anstieg von 3 Euro pro Ton­ne CO2 notwendig.

Solange die CO2-Preise im Europäischen Emissionshandelssystem (ETS) über diesen festgelegten Wer­ten liegen, hätte der Mindestpreis keine Wirkung. Greifen würde er dem Vorschlag zufolge ledig­lich bei niedrigeren CO2-Preisen im ETS. In diesen Fällen würde ein entsprechender Aufschlag bei den Energiesteuer fällig, so dass in Summe der Mindestpreis zu zahlen sei. Rainer Baake: „Dieser Mecha­nismus wird für ein vorhersehbares Preisniveau für die Emissionen in der Stromerzeugung in Deut­sch­land sorgen – und dafür, dass Unsicherheiten für Investoren beseitigt werden.“

Erhoben werden könne der Mindestpreis über den Weg einer angepassten Energiebesteuerung. Falls die CO2-Preise im ETS unterhalb des Zielpreises liegen, werde die bestehende Energiesteuer­befreiung für Energieträger zur Stromerzeugung aufgehoben. Die Steuersätze würden im Energiesteuergesetz festgelegt und könnten so bei der Planung der Unternehmen berücksichtigt werden.

Dass eine solche Regelung sowohl mit dem Europarecht als auch mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist, hat die Stiftung Klimaneutralität durch ein Rechtsgutachten prüfen lassen. Die Gutach­ter*innen der Stiftung Umweltenergierecht in Würzburg kamen zu dem Ergebnis, dass der Vorschlag dem Anforderungskatalog der Verbrauchsteuersystem-Richtlinie entspreche, nicht gegen das abgabenrechtliche Diskriminierungsverbot verstößt sowie beihilferechtlich genehmigungsfähig sei. Eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes sei gegeben, da es sich um die Anpassung einer zuläs­sigen Verbrauchsteuer handele. Darüber hinaus werde durch den Vorschlag keine Neuverhand­lung des öffentlich-rechtlichen Vertrags mit den Braunkohleunternehmen notwendig.

Weitere Informationen: Ergänzend zu dieser Pressemitteilung stehen weitere Informationen zu diesem Thema zum Download bereit:

https://www.stiftung-klima.de/de/themen/energie/co2-mindestpreis/

Über die Stiftung Klimaneutralität:  Die Stiftung Klimaneutralität hat im Juli 2020 in Berlin ihre Arbeit aufgenommen. Ihr Ziel ist es, Wege zur Klimaneutralität aufzuzeigen. Sie entwickelt in enger Kooperation mit anderen Denkfabriken sek­torübergreifende Strategien für ein klimagerechtes Deutschland. Auf der Basis von guter For­schung will die Stiftung informieren und beraten – jenseits von Einzelinteressen. www.stiftung-klima.de

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