Freitag, 24. Februar 2023

NR-Kommission: Vorwärts bei Energiepolitik

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Die Energiekommission des Nationalrats (Urek-N) fällt bei der Beratung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien wichtige Entscheide. Der Wirtschaftsdachverband aeesuisse begrüsst und unterstützt die fundierte Arbeit der Kommission grossmehrheitlich, nachstehend die Original-Medienmitteilung.

Die vorberatende Energiekommission des Nationalrats (Urek-N) spricht sich im Rahmen der Beratung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien einstimmig für die Netzentgeltbefreiung von dezentralen Speichern mit Endverbrauch aus. Damit korrigiert die Urek-N den Ständerat, der es noch verpasste, sinnvolle Rahmenbedingungen für einen wirtschaftlichen Betrieb eines wichtigen Teils der dezentralen Speicher zu schaffen. Die aeesuisse engagierte sich politisch intensiv für die jetzige Lösung der Urek-N und ist entsprechend erfreut über den deutlichen Kommissionsentscheid.

«Gerade Autobatterien werden dank der rasanten Entwicklung der Elektromobilität innert wenigen Jahren gewaltige Speicherkapazitäten bereitstellen können», sagt Stefan Batzli, Geschäftsführer des Wirtschaftsdachverbands aeesuisse. Eine aktuelle Studie der ETH Zürich zeige, dass dank einer intelligenten Integration von Elektroauto-Batterien in das Energiesystem, die Stromsystemkosten um bis zu 6,5 Mrd. Franken reduziert werden können. Dank dem Entscheid der Urek-N könne dieses eindrückliche Potenzial erschlossen werden.

Ausweitung Elektrizitätsgemeinschaften 
Weiter begrüsst die aeesuisse den Kommissionsentscheid zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) gegenüber der Version des Ständerats. Das bereits bestehende Modell der Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) hat sich in der Praxis bewährt und dazu geführt, dass insbesondere PV-Anlagen rentabler betrieben werden können. Zudem profitieren Verbraucher innerhalb der ZEV von günstigeren Preisen für Strom, der gleich in ihrer Nähe produziert wird. Jedoch sind ZEV nach heutigem Recht auf physische Leitungsverbindungen angewiesen, unter Ausschluss des öffentlichen Netzes. Entsprechend beschränken sie sich insbesondere auf Neubauten und dabei auf einzelne Gebäude oder wenige benachbarte Bauten.

Damit der Strom möglichst dort genutzt werden kann, wo er auch bereitgestellt wird, soll dieses System gemäss Kommission ausgeweitet werden. Neu sollen lokale Elektrizitätsgemeinschaften ermöglicht werden, deren Teilnehmenden unter Inanspruchnahme des Verteilnetzes miteinander verbunden sind. Für einen entsprechenden Ausbau hat sich auch die aeesuisse engagiert. Denn die heutige Technik erlaubt eine Ausweitung der Elektrizitätsgemeinschaften, ohne zusätzliche Kupferkabel zu verlegen. «Mit dem jetzt beschlossnenen Ausbau hin zu lokalen Elektrizitätsgemeinschaften werden Anreize zum Bau neuer PV-Anlagen mit hohem Eigenverbrauch geschaffen, was den PV-Zubau ohne zusätzliche Fördergelder ermöglicht», so Batzli.

Kommission für Liberalisierung des Messwesens 
Äusserst positiv bewertet die aeesuisse auch den Kommissionsentscheid zur Liberalisierung des Messwesens. Aktuell sind ausschliesslich die Netzbetreiber für das Messwesen und die Informationsprozesse verantwortlich. Durch die von der Kommission geforderte Liberalisierung soll Wettbewerb, Transparenz und die Datengrundlage geschaffen werden, damit die Stromnetze auf die zukünftigen Anforderungen einer dezentralen Energieproduktion und der Elektrifizierung von Mobilität und Gebäudesektor vorbereitet sind.

Weniger positiv wertet die aeesuisse hingegen den Entscheid, dass die Netzbetreiber grundsätzlich das Recht haben sollen, Flexibilitäten zu nutzen, so lange die Inhaber der Flexibilität dies nicht ausdrücklich untersagen. Im Gegenzug sollen die Endverbraucher über eine solche Nutzung informiert werden müssen, zudem soll grundsätzlich eine Vergütung vorgesehen werden.

Markt für Effizienzdienstleistungen
Weiter beantragt die Kommission die Schaffung eines Marktes für Effizienzdienstleistungen. Die Elektrizitätslieferanten sollen Zielvorgaben zur stetigen Steigerung der Stromeffizienz erfüllen müssen, indem sie Massnahmen zu Effizienzsteigerungen bei Endverbrauchern nachweisen. Erreichen sie ihre Zielvorgabe nicht, müssen sie Nachweise für von Dritten erbrachten Effizienzsteigerungen kaufen. Die aeesuisse begrüsst diesen Beschluss.

Verschuldung und Erhöhung Netzzuschlagsfonds
Damit die geforderten Ausbauziele realisiert werden können, soll sich der Netzzuschlagsfonds – aus dem der Zubau der erneuerbaren Stromproduktion gefördert wird – gemäss Urek-N verschulden dürfen. Auch dafür hat sich die aeesuisse vorgängig stark gemacht und unterstützt folglich den Entscheid. «Mit einer möglichen Verschuldung des Netzzuschlagsfonds kann gewährlistet werden, dass die für den Ausbau benötigten Mittel bereitstehen», sagt der aeesuisse-Geschäftsführer. Mit der möglichen Verschuldung könnten zudem auch Ressourcen gespart werden. Zusätzlich muss aber auch eine Erhöhung des maximalen Netzzuschlags möglich sein, falls dies nötig ist.

Weiter hat die Kommission der parlamentarischen Initiative Harmonisierte Besteuerung von Abnahmevergütungen aus der Stromproduktion von Photovoltaikanlagen» von Nationalrat Jürg Grossen einstimmig Folge gegeben. Die Initiative fordert, dass die Besteuerung von Abnahmevergütungen einheitlich auf einem Nettoprinzip aufgebaut sein soll, wonach ausschliesslich die Abnahmevergütungen aus in der Jahresbilanz überschüssigem Solarstrom steuerbar sind. Darüber hinaus soll eine Bagatellgrenze festgelegt werden, bis zu welcher die Abnahmevergütungen steuerfrei sind. Die aeesuisse unterstützte die Initiative und ist entsprechend über den Kommissionsentscheid erfreut.

Die Kommission hat das Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien zu Ende beraten. Das Gesetz kann somit in der Frühjahrssession im Nationalrat beraten werden.

Quelle: aeesuisse


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