Mittwoch, 23. Mai 2012

Netzausbau in der Schweiz

Das schweizerische Stromnetz stösst heute an seine Leistungsgrenzen. Immer mehr Verbraucher beziehen mehr Strom und die Einspeisung von Strom aus unregelmässig anfallenden erneuerbaren Energiequellen steigt. Der Bundesrat rechnet gemäss seiner Medienmitteilung  für Ausbau und Erneuerung im Übertragungsnetz und den Ausbau im Verteilnetz mit Kosten von rund 18 Milliarden Franken. 

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Stossrichtung der Strategie Stromnetze festgelegt und das UVEK beauftragt, Verfahren und Aufgaben mit den betroffenen Akteuren zu besprechen. Der Stromverbrauch in der Schweiz hat sich in den letzten fünf Jahrzehnten mehr als verdreifacht, gleichzeitig hat der internationale Stromaustausch stetig zugenommen. Das alternde Stromnetz der Schweiz, welches zum Grossteil vor mehr als 40 Jahren erstellt wurde, gelangt deshalb schon heute regelmässig an seine Leistungsgrenzen.

Künftig werden die Stromflüsse zwischen Kraftwerken und Steckdose komplexer: Immer mehr kleine, dezentrale Anlagen greifen auf das Netz zu. Das Zusammenspiel zwischen Produktion und Verbrauch muss trotz dieser zunehmenden Einspeisung von unregelmässig anfallendem Strom aus erneuerbaren Energien stabil gesteuert werden. Das ist nur möglich, wenn Übertragungsnetz und Verteilnetze rasch erneuert und ausgebaut werden. Der Bundesrat hat nun die wichtigsten Eckpunkte der Strategie Stromnetze festgelegt. Beim Übertragungsnetz schätzt das Bundesamt für Energie (BFE) die Kosten der notwendigen Ausbauprojekte langfristig bis 2050 auf 2,3 bis 2,7 Milliarden Franken. Zusätzlich fallen bis 2030 rund 4 Milliarden Franken für die Erneuerung des Übertragungsnetzes an. Bei den Verteilnetzen geht das BFE bis 2050 infolge der zunehmenden dezentralen Einspeisungen von einem noch höheren Ausbaubedarf aus. Dieser bewegt sich je nach Szenario zwischen 3,9 und 12,6 Milliarden Franken. Diese Kosten könnten durch intelligente Steuerungen (z.B. bei der Spannungshaltung) reduziert werden. Insgesamt belaufen sich die Kosten für den Netzausbau (ohne Erneuerungsmassnahmen) bis 2050 somit auf 6,2 bis 15,3 Milliarden Franken.

Die Möglichkeiten zur Beschleunigung der Bewilligungsverfahren sind aufgrund der bestehenden Gesetzgebung weitgehend ausgeschöpft. Im Rahmen der Arbeiten zur Strategie Stromnetze sollen daher weitere Massnahmen vertieft werden, die jedoch Änderungen der Gesetzgebung bedingen, insbesondere des Verfahrensrechts. Zwei Massnahmen sollen bereits in die für Ende Sommer 2012 geplante Vernehmlassung zur Energiestrategie 2050 einfliessen:
  1. Verkürzung der Rechtsmittelverfahren: Die Beschwerdemöglichkeit ans Bundesgericht gegen Plangenehmigungsentscheide soll auf Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung eingeschränkt werden. Der Rechtsmittelweg ans Bundesgericht stünde damit nur noch für neue, bisher nicht entschiedene grundsätzliche rechtliche Fragestellungen offen.
  2. Ordnungsfristen für Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren: Auf Gesetzesstufe sollen Regelfristen für die Gesamtverfahrensdauer und auf Verordnungsebene für die einzelnen Verfahrensschritte festgelegt werden. 
Da das Stromnetz eine Infrastruktur von nationalem Interesse darstellt, soll das Parlament Leitlinien zur Weiterentwicklung des Schweizer Stromnetzes erlassen. Dazu gehören beispielsweise Vorgaben zu Funktionalität und Auslegung, zur internationale Anbindung, zur Beteiligung an den paneuropäischen ,Strom-Autobahnen" (Electricity Highways / Supergrid), zur Interessenabwägung bei Projekten im Übertragungsnetz sowie zu intelligenten Netzen (Smart Grid).

Der Bundesrat legt die Rahmenbedingungen für die Netzplanung fest. Diese beruhen auf Angaben zur inländischen Erzeugung und zum Verbrauch sowie zum internationalen Austausch. Die Netzplanung wird in enger Zusammenarbeit mit den wichtigsten Akteuren (Netz- und Kraftwerksbetreiber, ElCom, Kantone) erarbeitet. Neben klaren Rahmenbedingungen und Planungsprozessen sind für den Aus- und Umbau der Netze auch geeignete wirtschaftliche Investitionsanreize erforderlich, insbesondere ein nachhaltiger Kapitalkostensatz (WACC). Die diesbezüglichen Arbeiten werden im Rahmen der Revision der Stromversorgungsverordnung weitergeführt. Über das detaillierte Konzept zur Strategie Stromnetze wird der Bundesrat Ende Sommer 2012 entscheiden.

Quelle/ Weitere Auskünfte: Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, 031 322 56 75, marianne.zuend@bfe.admin.ch

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2 Kommentare:

  1. Mir kommen jedesmal die Tränen beim Übertragungsnetz Gejammer: Grossverbraucher wie WP-Heizstab, Sauna etc sind zwingend mit aus-schaltbar Option zu installieren. Via Web oder SMS. Elektroheizungen gehören sowieso vor AKW-aus verboten. Zigis werden teurer, dh über den Winter kWh Preis kann man Einfluss nehmen. Modernisieren muss man das Netz - aber einen Ausbau sollte man mit einer geeigneten Steuerung und effizienterer Nutzung vermeiden.

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  2. Hallo, dieser Folienvortrag zum Netzausbau ist sicher bekannt
    http://sfv.de/pdf/PV_mit_integriertem_Speicher_Version_68_Folienpdf.pdf
    wird auf dieser Seite ständig aktualisiert:
    http://www.sfv.de/artikel/speicherausbau.htm

    MfG Wolfgang M.

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