Der Bundesrat hat am Mittwoch über die letzten Umsetzungsschritte des Stromgesetzes entschieden. Dazu gehören die Elemente zum Solarausbau, einem der wichtigsten Pfeiler der zukünftigen Energieversorgung der Schweiz. Aus Sicht der Schweizerischen Energie-Stiftung ist diese Umsetzung ungenügend und angesichts des abflachenden Solarbooms unverständlich - hier deren Stelungnahme im Wortlaut.
Der Bundesrat hat über neue Regelungen für private Solaranlagen entschieden. Dazu gehören beispielsweise die Mindestvergütungen für ins Netz eingespeisten Solarstrom, die die Amortisation von Solaranlagen sicherstellen sollen. Auch über die lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) hat der Bundesrat entschieden, womit Privatpersonen ihren Solarstrom über die unterste Netzebene in der Nachbarschaft verkaufen können und dafür von einem Rabatt auf die Netztarife profitieren.
Ungenügende Rendite bremst den Solar-Ausbau: Die
Schweizerische Energie-Stiftung hält die bundesrätliche Umsetzung zwar
für eine Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf, aber immer
noch für ungenügend. Die Mindestvergütungen sind mit mit 1,2¹ bis 6,2 Rappen Rappen pro Kilowattstunde zu tief, um die Amortisation der meisten Solaranlagen sicherzustellen.
Léonore Hälg, Solarexpertin bei der SES, meint dazu: «Der Bundesrat setzt den Willen des Parlaments und des Volks zu wenig entschlossen um. Mit den neuen Mindestvergütungen sind vor allem kleine Solaranlagen nur dann profitabel, wenn die privaten Produzentinnen und Produzenten einen relevanten Teil des Stroms selber verbrauchen und so Stromkosten sparen. Besitzerinnen und Besitzer grosser Dachflächen mit wenig Eigenverbrauch haben das Nachsehen und werden in vielen Fällen wohl nur einen Bruchteil des PV-Potenzials auf ihrem Dach realisieren. Damit wird der Ausbau der kleinen und mittleren PV-Anlagen nicht wie von Parlament und Volk gewünscht vorangehen.»
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