Mittwoch, 19. Februar 2025

Schatten bei Solarausbau

Der Bundesrat hat am Mittwoch über die letzten Umsetzungsschritte des Stromgesetzes entschieden. Dazu gehören die Elemente zum Solarausbau, einem der wichtigsten Pfeiler der zukünftigen Energieversorgung der Schweiz. Aus Sicht der Schweizerischen Energie-Stiftung ist diese Umsetzung ungenügend und angesichts des abflachenden Solarbooms unverständlich - hier deren Stelungnahme im Wortlaut.

Der Bundesrat hat über neue Regelungen für private Solaranlagen entschieden. Dazu gehören beispielsweise die Mindestvergütungen für ins Netz eingespeisten Solarstrom, die die Amortisation von Solaranlagen sicherstellen sollen. Auch über die lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) hat der Bundesrat entschieden, womit Privatpersonen ihren Solarstrom über die unterste Netzebene in der Nachbarschaft verkaufen können und dafür von einem Rabatt auf die Netztarife profitieren.

Ungenügende Rendite bremst den Solar-Ausbau: Die Schweizerische Energie-Stiftung hält die bundesrätliche Umsetzung zwar für eine Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf, aber immer noch für ungenügend. Die Mindestvergütungen sind mit mit 1,2¹ bis 6,2 Rappen Rappen pro Kilowattstunde zu tief, um die Amortisation der meisten Solaranlagen sicherzustellen.

Léonore Hälg, Solarexpertin bei der SES, meint dazu: «Der Bundesrat setzt den Willen des Parlaments und des Volks zu wenig entschlossen um. Mit den neuen Mindestvergütungen sind vor allem kleine Solaranlagen nur dann profitabel, wenn die privaten Produzentinnen und Produzenten einen relevanten Teil des Stroms selber verbrauchen und so Stromkosten sparen. Besitzerinnen und Besitzer grosser Dachflächen mit wenig Eigenverbrauch haben das Nachsehen und werden in vielen Fällen wohl nur einen Bruchteil des PV-Potenzials auf ihrem Dach realisieren. Damit wird der Ausbau der kleinen und mittleren PV-Anlagen nicht wie von Parlament und Volk gewünscht vorangehen.»

Kein Anreiz für lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG): Auch der Rabatt auf die Netzkosten für lokalen Elektrizitätsgemeinschaften ist noch zu tief. LEG müssen immer noch teilweise für die Kosten der grossen Übertragungsnetze aufkommen, obwohl sie diese nicht benutzen. Léonore Hälg meint dazu: «Mit den LEG könnte ein interessanter Markt für Kleinproduzentinnen und -produzenten von Solarenergie entstehen. Der Netzrabatt von 40 Prozent ist aber zu tief.  So werden LEG nicht breit zur Anwendung kommen. Erfahrungen aus Österreich zeigen, dass dieser Rabatt über 50 Prozent ausmachen muss, damit sich die lokale Vermarktung lohnt.»

 

Solar-Ausbau konsequent weiter fördern: Der durch den Ukraine-Krieg ausgelöste Solarboom ist vorbei und Solarfirmen kämpfen bereits ums Überleben. Für das Jahr 2025 geht die Solarbranche von einer Baisse in der Nachfrage nach Solaranlagen aus. Gleichzeitig braucht es weiterhin ein hohes Tempo beim Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion, um genügend sauberen Strom für die Energiewende und damit die Versorgungssicherheit bereitzustellen und die Klimaziele zu erreichen. Aus diesem Grund fordert die Schweizerische Energie-Stiftung SES den Bundesrat auf, den Solarausbau vor dem Hintergrund der heute kommunizierten Verordnungsänderungen genau zu verfolgen und kräftiger zu unterstützen. Léonore Hälg sagt abschliessend: «Der Solarausbau in der Schweiz muss weiterhin in grossen Schritten vorangehen, damit wir die Ziele im Stromgesetz erreichen. Der Bundesrat hat heute dafür klar zu wenig geliefert.»

Quelle: SES

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