Sonntag, 13. Februar 2011

Nichts da im Wellenberg

Die Stimmberechtigten des Kantons Nidwaldens lehnen ein Lager für radioaktive Abfälle im Wellenberg weiterhin ab. Sie haben sich am Sonntag mit 11'602 zu 2948 Stimmen klar gegen ein mögliches Tiefenlager im eigenen Kanton ausgesprochen. Die Stimmbeteiligung betrug 50,76 Prozent.

Formal hiessen die Stimmberechtigten die Stellungnahme des Regierungsrates an den Bund gut, der zur Zeit einen Lagerstandort sucht. Der Wellenberg sei aus der Liste der möglichen Standorte zu streichen, verlangt die Kantonsregierung. Dass das Volk dasselbe fordert, ist nicht überraschend. Es hatte 1995 und 2002 der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) Konzessionen für Bohrungen verweigert. Zuvor hatte es sich Mitspracherechte gesichert, weshalb es am Sonntag Stellung zur Haltung der Kantonsregierung beziehen konnte.

Nidwalden ruft dem Bundesrat in Erinnerung, dass er nach der letzten Wellenberg-Abstimmung zugesichert habe, dass es im Wellenberg kein Tiefenlager geben werde. Zudem seien andere Standorte geologisch besser geeignet als der Wellenberg. Der Bund kommentiert das Nein des Kantons Nidwalden zu einem Lager für radioaktive Abfälle im Wellenberg nicht. Das zuständige Departement teilte am Sonntag mit, es habe den Entscheid "zur Kenntnis genommen".

Bei der definitiven Standortwahl würden die Meinungsäusserungen der Bevölkerung aus betroffenen Kantonen "selbstverständlich mitberücksichtigt", schreibt das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in einer Mitteilung. Das UVEK ruft in Erinnerung, dass die Standortsuche in drei Etappen durchgeführt wird, die innert zehn bis zwölf Jahren zu einem Resultat führen sollen. Derzeit würden die Stellungnahmen aus der öffentlichen Anhörung zur ersten Etappe ausgewertet.

Der Bundesrat werde voraussichtlich im Herbst entscheiden, welche Standortgebiete im weiteren Auswahlverfahren verbleiben würden. In der zweiten Etappe würden die Standortgebiete sicherheitstechnisch vertieft untersucht. In der dritten Etappe erfolge dann die definitive Standortwahl, und das Rahmenbewilligungsverfahren werde eingeleitet.

Quelle: SDA

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