Freitag, 27. Mai 2011

So entsteht gemeinsame Anlage

Immer noch ist die Warteliste für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) lang. Der Fachverband Swissolar hofft, dass die Politik bald mit einer Aufhebung des "Deckels" für Abhilfe sorgt. Doch in vielen Fällen lassen sich Photovoltaikanlagen ohne KEV realisieren - zum Beispiel durch einen Verein oder eine Kirchgemeinde. Der Swissolar-Leitfaden zur Finanzierung von PV-Anlagen ohne KEV zeigt, wie das geht.

Ob Hausbesitzer, Kirchgemeinde, Unternehmen oder Sportverein – haben auch Sie, wie viele andere, den Bau einer Solarstromanlage ins Auge gefasst oder bereits geplant, in der Hoffnung, diese über die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) finanzieren zu können? Nun sind Sie angesichts der langen Warteliste jedoch verunsichert und zögern mit der Umsetzung? Diese Fragen beantwortet Swissolar in einem sechsseitigen Leitfaden.

So wäre es schade, wenn sich Projekte wie Ihres nun verzögern oder gar nicht in Angriff genommen würden. Auch wenn es ungewiss ist, ob eine angemeldete Photovoltaikanlage (PV-Anlage) den Strom jemals zu kostendeckenden Preisen ins Netz einspeisen kann, warten Sie nicht mit der Realisierung. Es gibt Wege, eine PV-Anlage bis zur KEV überbrückend oder sogar ganz ohne KEV zu finanzieren. Im Vordergrund stehe dabei die gemeinschaftliche Beteiligung an der Solarstromanlage.

Weiter heisst es im Leitfaden: Bei der gemeinschaftlichen Realisierung einer Solarstromanlage ist zu empfehlen, eine rechtliche Trägerschaft zu gründen. Und empfiehlt der Einfachheit halber die Gründung eines Vereins statt etwa einer Genossenschaft. Wobei die Vereinsaktivität nicht auf Steuerbefreiung hoffen kann - angesichts der wirtschaftlichen Gegebenheiten aber auch kaum ein steuerbarer Gewinn anfalle.

Die Kirche Halden in St. Gallen: Das erste Schweizer Gotteshaus mit einer voll integrierten PV-Anlage wurde 2010 von den Sankt Galler Stadtwerken realisiert (Bild: St. Galler Stadtwerke).




Als Beispiel nennt der Leitfaden eine Kirchgemeinde: Eine Gruppe aktiver Gemeindemitglieder regt den Bau einer PV-Anlage auf dem Pfarreizentrum an. Sie entscheiden, die Solaranlage ganz ohne KEV zu realisieren und gründen einen Verein. Die Initianten rufen weitere Gemeindemitglieder, Unternehmen und öffentliche Institutionen zur Beteiligung auf. Wer mitmacht, finanziert eine bestimmte Fläche der Anlage und wird symbolisch Mitbesitzer des Solarkraftwerks.

Weiter im Leitfaden: Nebst der KEV gibt es andere Möglichkeiten, Unterstützung für eine Photovoltaikanlage oder kostendeckende Solarstrompreise zu erhalten. Verschiedene andere Förderprogramme, ja sogar ein Elektrizitätswerk selbst bieten allenfalls finanzielle Hilfe. Bei ganz kleinen Anlagen bis zu drei Kilowatt kommt das so genannte Net Metering zur Anwendung. Das resultiert in einem Ertrag, der dem für bezogenen Strom bezahlten Preis entspricht. Auch Steuerabzüge verbilligen die Kosten einer solchen Anlage, die Swissolar derzeit auf rund 20'000 CHF beziffert - was nach Einschätzung von Solarmedia wegen gesunkener Modulpreise bereits wieder überhöht erscheint.

Grundsätzlich gibt es zwei Finanzierungswege, die sich auch kombinieren lassen, das Darlehen und der Stromverkauf. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die gemeinschaftliche Finanzierung einer Photovoltaikanlage Partner braucht, die bereit sind, Geld in die Förderung der Sonnenenergie zu investieren.

Hier lässt sich der umfassende Leitfaden herunterladen> Swissolar

© Solarmedia

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2 Kommentare:

  1. Der Link funktioniert nicht

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  2. Die Kirche Bubendorf hat seit etwa 20 Jahren eine integrierte PV Anlage auf dem Dach. Also nichts neues

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