
Im Zuge der Neufassung der EU-Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie)1 sollte die Verwendung von Blei und Cadmium in Solarmodulen eigentlich nach einer Übergangszeit verboten werden. Dies sah der ursprüngliche Plan der Berichterstatterin im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments vor, gestützt auf die Logik der RoHS-Richtlinie, wonach Giftstoffe in Elektronikprodukten ersetzt werden müssen, wenn Alternativen vorhanden und zu vertretbaren Preisen verfügbar sind.2
Obwohl dies laut DIW econ3 und Wuppertal Institut für Klima, Umwelt und Energie4 im Bereich Photovoltaik längst der Fall ist, und die Richtlinie für andere erneuerbare Energien wie Windkraft oder Biomasse kein Problem darstellen sollte, hat der Umwelt-Ausschuss des Europaparlaments am 02. Juni 2010 dafür gestimmt, die gesamten erneuerbaren Energietechnologien von der RoHS-Richtlinie auszunehmen. Aktuell verhandeln Arbeitsgruppen des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der EU Kommission diese wichtige Richtlinie, und eine Entscheidung steht kurz bevor. Sollte die EU eine Ausnahme für Solarmodule beschließen, bedeutet dies, dass sich Bürger und Umwelt auf freiwillige Maßnahmen der Industrie verlassen müssten, um die in den PV-Modulen enthaltenden hochgiftige Stoffe nicht in das Grundwasser oder die Lebensmittelkette gelangen zu lassen – und dies bei einer Lebensdauer von Solarpanelen von mehr als 20 Jahren und
prognostizierten Hunderttausenden von Photovoltaik-Modulen auf europäischen Dächern.
Die Gefahren, die von Blei sowie Cadmium und seinen Verbindungen und Reaktionsprodukten ausgehen sind seit Jahren bekannt und werden von der EU Richtlinie zur Gefahrstoffkennzeichnung anerkannt (Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe; 67/548/EWG) anerkannt.
Quelle: Photovoltaik-Guide
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